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Umbesetzung im Schulausschuss der Landeshauptstadt Hannover
Vertreterinnen und Vertreter der Eltern als zugewählte Mitglieder
Antrag,
folgende Umbesetzung festzustellen:
bisher: neu:
2. Elternvertreter 2. Elternvertreterin
Herr Frau
Ferdinand Holst Dr. Brigitte Härtel
Deisterstr. 72 Seidelbastweg 22
30449 Hannover 30655 Hannover
Die übrige Besetzung im Schulausschuss bleibt unberührt.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Vorschlagsrecht für die Besetzung liegt gem. § 4 Abs. 1 der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse beim Stadtelternrat.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Herr Holst teilte der Verwaltung in seinem Schreiben vom 14. März 2005 mit, dass er seine ehrenamtliche Tätigkeit als zugewähltes Mitglied im Schulausschuss zum 14. März 2005 aufgibt.
Frau Dr. Härtel wurde am 24. September 2001 als 1. Ersatzmitglied vom Stadtelternrat gewählt und rückt damit an die Stelle des ausscheidenden Herrn Holst.
Nach § 110 Abs. 2 des Nds. Schulgesetzes sind die Vertreter und Vertreterinnen der Eltern stimmberechtigte Mitglieder im Schulausschuss und werden auf Vorschlag des Stadtelternrates vom Rat berufen.
10.10
Hannover / 06.04.2005