Drucksache Nr. 0723/2026:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1947 – Sutelstraße / Podbielskistraße –
Aufstellungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0723/2026
2 (nur online)
 

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1947 – Sutelstraße / Podbielskistraße –
Aufstellungsbeschluss

Antrag,

die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1947 – Sutelstraße / Podbielskistraße – im beschleunigten Verfahren gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. gem. § 13 a BauGB entsprechend der Anlage 2 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Bebauungsplan und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf alle Menschen aus.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Klimawirkungsprüfung wird bei den nächsten Verfahrensschritten durchgeführt, wenn auch die Begründung für den Bebauungsplan erarbeitet wird, da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine aussagekräftigen Informationen vorliegen.

Kostentabelle

Für die LHH entstehen keine Kosten.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet liegt am südlichen Rand des Stadtteils Bothfeld in direkter Nähe zum Mittellandkanal an der Noltemeyerbrücke. Es umfasst die Grundstücke zwischen der Sutelstraße im Osten, Am Plessenfelde im Westen, der Podbielskistraße im Süden sowie Grundstücken mit Wohnbebauung im Norden. Im Osten grenzt der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 1883 – Geha-Carré – an.

In dem Gebiet befinden sich entlang der Sutelstraße und Podbielskistraße kleinteiliges Gewerbe sowie Gastronomie. Unter anderem ist dort eine Apotheke, ein Biosupermarkt und eine Bank neben gastronomischen Betrieben ansässig. Die Bebauung an der Podbielskistraße ist hauptsächlich durch aneinander anschließende Gebäude mit mehr als zwei Geschossen geprägt, während die Bebauung an der Sutelstraße niedriger und in offener Bauweise ausgestaltet ist.

Die Bebauung zur Straße Am Plessenfelde zeichnet sich durch freistehende Wohngebäude mit Vorgärten und Gartenzonen im rückwärtigen Grundstücksbereich aus.

Zwischen der Podbielskistraße und der Zufahrt zum Üstra-Betriebshof verfügt die Sutelstraße auf ihrer westlichen Seite weder über einen separaten Radweg, noch ist die Anlage eines Fahrradschutzstreifens auf der Fahrbahn dort wegen der beengten Verhältnisse möglich. Die Stadtbahn verläuft hier im Straßenquerschnitt; für den motorisierten Verkehr sind zwei Fahrstreifen in südlicher Richtung vorhanden. Diese können in diesem Abschnitt unmittelbar vor dem Verkehrsknoten Gehaplatz nicht reduziert werden, da sonst der Verkehr aus der Sutelstraße nicht mehr nach Süden abfließen könnte und sich bis weit in den nördlichen, schmaleren Abschnitt der Straße zurückstauen würde. Dann wäre auch ein fahrplangerechter Betrieb der Stadtbahnlinie 13 nicht mehr möglich.

Der westliche Gehweg auf dieser Straßenseite ist aktuell als Fußweg ausgeschildert, Radfahrende dürfen den Weg aber ebenfalls in Richtung Süden fahrend benutzen. Weiter ist der zur Verfügung stehende Platz auf dem Gehweg durch die Verortung mehrerer Verteilerkästen sowie Masten für die Stadtbahn beschränkt.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll dem Beschluss des Stadtbezirksrates 03 Bothfeld-Vahrenheide gefolgt werden (Drs.-Nr. 15-0276/2023 N1), die Sicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrende auf der Westseite der Sutelstraße zu steigern. Durch den Bebauungsplan ist eine mittel- bis langfristige Neuordnung und Aufwertung des Straßenseitenraums der Sutelstraße durch einen Umbau möglich, wenn hierfür zulasten der Anliegergrundstücke eine Verbreiterung der Sutelstraße als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen wird.

Als weiteres Ziel soll die Wohnbebauung an der Straße Am Plessenfelde mit seinen rückwärtigen Gärten planungsrechtlich gesichert werden und die planungsrechtliche Grundlage für eine bauliche Verdichtung und Nutzungsintensivierung entlang der Sutelstraße geschaffen werden.

Zudem stehen die Geschäfte entlang der Sutelstraße und Podbielskistraße unter Parkdruck. Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans wird angestrebt, Festsetzungen zu treffen, die den ruhenden Verkehr regeln und zu einer erwünschten Unterbringung z.B. in Tiefgaragen führen. Die Nutzungskonflikte zwischen dem Wohnen im Westen und der gewerblichen Nutzung im Osten sollen dadurch entschärft werden.

Das Plangebiet ist bereits heute vollständig baulich genutzt bzw. stark versiegelt. Daher soll die Aufstellung des Bebauungsplans als Bebauungsplan der Innenentwicklung in einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für dieses Verfahren liegen vor:
• Mit einer Gesamtfläche der Baugrundstücke von ca. 6.120 m² wird der Grenzwert gemäß § 13a Satz 2 Nr. 1 für die Gebäudegrundfläche i. S. d. § 19 Abs. 2 BauNVO von 20.000 m² deutlich unterschritten.
• Es wird kein Vorhaben mit Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) geplant.
• Die Erhaltungsziele und Schutzzwecke von Natura 2000-Gebieten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind nicht beeinträchtigt.
• Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu beachten sind.

Der beantragte Beschluss ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren durchführen zu können.
61.13 
Hannover / Apr 13, 2026