Drucksache Nr. 0720/2026 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Jens Böning (Einzelvertreter Die Hannoveraner) zur eventuellen Demontage von Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden
in der Ratssitzung am 23.04.2026, TOP 5.6.

Inhalt der Drucksache:

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0720/2026 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Jens Böning (Einzelvertreter Die Hannoveraner) zur eventuellen Demontage von Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden
in der Ratssitzung am 23.04.2026, TOP 5.6.

Aus Brandschutz-Gründen müssen die PV-Module vom Dach der Grundschule am Sandberge demontiert werden. Lt. Versicherer VGH würde von PV Modulen auf Flachdächern eine erhöhte Brandgefahr ausgehen.

Da auf relativ vielen Flachdächern von öffentlichen Gebäuden solche Solaranlagen installiert wurden, betreffe dieses Problem nach Aussage der Stadt langfristig „im ungünstigsten Fall in den Jahren 2030-34 etwa 10 Dächer"...

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:


1. Die Verwaltung teilte gegenüber der Presse mit, dass sie versucht, ..."evtl. bauliche Lösungen zu finden", um den Weiterbetrieb zu ermöglichen.
Gibt es denn derzeit zumindest schon ansatzweise Vorstellungen, wie diese Lösungen
aussehen könnten? Und wenn ja, welche?
2. Durch die aktuell anstehende Demontage der Module auf dem Dach der GS am Sandberge können diese dann natürlich keinen Strom mehr erzeugen.
Wie hoch (in etwa, beim jetzigen Strompreis) wären dann die „neuen" jährlichen Stromkosten (ohne PV Anlage im Vergleich zu den Kosten mit PV Anlage)?
Und lässt sich (immer den momentan gültigen Strompreis vorausgesetzt) in etwa sagen, wie hoch die Stromkosten aller von der Stadt befürchteten 10 Dächer dann zukünftig pro Jahr wären, wenn tatsächlich überall die PV Module entfernt werden müssten?
3. Die jetzt (und evtl später) demontierten PV Module müssen bis zur neuen Montage und Weiternutzung eingelagert werden. Wie hoch wären die Kosten dafür?

Text der Antwort

Frage 1: Die Verwaltung teilte gegenüber der Presse mit, dass sie versucht, evtl. "bauliche Lösungen zu finden“, um den Weiterbetrieb zu ermöglichen?
Gibt es dann derzeit zumindest schon ansatzweise Vorstellungen, wie diese Lösungen aussehen könnten? Und wenn ja, welche?
Eine mögliche bauliche Kompensationsmaßnahme ist die Einbringung einer nicht brennbaren Trennschicht, z.B. aus Kies, zwischen der PV-Anlage und der Dacheindeckung, soweit die statische Traglast des jeweiligen Daches dies zulässt. Die Kosten für die bauliche Ertüchtigung müssten allerdings grundsätzlich vom Betreiber der Anlage getragen werden.

Frage 2: Durch die aktuell anstehende Demontage der Module auf dem Dach der GS am Sandberge können diese dann natürlich keinen Strom mehr erzeugen. Wie hoch (in etwa, beim jetzigen Strompreis) wären dann die „neuen“ jährlichen Stromkosten (ohne PV Anlage im Vergleich zu den Kosten mit PV Anlage)? Und lässt sich (immer den momentan gültigen Strompreis vorausgesetzt) im etwa sagen, wie hoch die Stromkosten aller von der Stadt befürchteten 10 Dächer dann zukünftig pro Jahr wären, wenn tatsächlich überall die PV Module entfernt werden müssten?

Die PV-Anlagen auf den verpachteten Dächern werden nicht von der LHH betrieben. Der erzeugte Strom wird aus vergaberechtlichen Gründen vollständig in das Stromnetz eingespeist und über die Einspeisevergütung nach dem EEG gefördert. Die Einspeisevergütung erhält der jeweilige private Betreiber der PV-Anlage. Die LHH erhält lediglich eine geringe Pacht für die Bereitstellung der Dachfläche. Dementsprechend wird der produzierte Strom nicht vor Ort verbraucht und senkt somit auch nicht die Stromkosten der LHH.

Würden die 10 Anlagen rein hypothetisch von der LHH betrieben werden, dann könnten dadurch die Stromkosten insgesamt um ca. 25.000 Euro im Jahr gesenkt werden.

Frage 3: Die jetzt (und evtl. später) demontieren PV Module müssen bis zur neuen Montage und Weiternutzung eingelagert werden. Wie hoch wären die Kosten dafür?


Die PV-Module aus den geförderten Anlagen werden am Ende der Vertragslaufzeit vom Betreiber der Anlage demontiert und ggf. von diesem auf eigene Kosten eingelagert. Ob die Module nach einer Mindestnutzungsdauer von 20 Jahren noch verwendbar sind, entzieht sich der Kenntnis der Verwaltung. Der LHH entstehen demnach durch die Einlagerung der PV-Module für eine spätere Weiternutzung an anderer Stelle keine Kosten.