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Erweiterung der Kindertagesstätte der ev.-luth. St. Thomas Kirchengemeinde um eine Krippengruppe
Antrag,
zu beschließen,
- die Kindertagesstätte der ev.-luth. St. Thomas Kirchengemeinde in Oberricklingen zum 01.08.2008 um eine Krippengruppe (1 - 3 Jahre) mit max. 15 Plätzen zu erweitern und
- für dieses Betreuungsangebot ab Betriebsbeginn, frühestens jedoch ab Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Nds. Kultusministeriums, laufende Beihilfen auf Basis der Fördergrundsätze für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | 90.000,00 € |
4645.000/718000* |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 90.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -90.000,00 € | |
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt. Abweichend vom aktuellen Finanzierungsvertrag erbringt der Träger keine Gruppenpauschale für die zusätzliche Gruppe. Die entstehenden Mehrkosten werden daher von der Stadt getragen.
Es ist beabsichtigt, einen Antrag auf Beteiligung an den laufenden Betriebsausgaben nach dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (KBFG) zu stellen, sobald und soweit die rechtlichen Grundlagen dafür vorliegen.
Begründung des Antrages
In der Kindertagesstätte der St. Thomas Kirchengemeinde in Oberricklingen werden derzeit insgesamt 80 Kinder in drei Kindergartengruppen und einer Hortgruppe betreut.
Aufgrund eines großen Betreuungsbedarfes in der Altersgruppe der unter 3-Jährigen im Stadtteil gab es bereits seit Längerem Überlegungen, die Kindertagesstätte um eine Krippengruppe zu erweitern. Durch frei gewordene Räumlichkeiten in einem angrenzenden Gebäudeteil ist es möglich, die Hortgruppe dorthin zu verlagern. In den bisherigen Räumen der Hortgruppe wird nach entsprechenden Umbaumaßnahmen die Krippe untergebracht.
Anlässlich eines Ortstermins hat das Nds. Kultusministerium - Referat Tageseinrichtungen
und Tagespflege - bereits die Erteilung einer Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
Durch diese Maßnahme wird dem seit 01.01.2005 geltenden Tagesbetreuungs- ausbaugesetz (TAG) Rechnung getragen. Dieses sieht einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote vor, wodurch Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll. Als ein Schwerpunkt ist dabei die Verbesserung der Betreuungsangebote für unter 3-Jährige zu sehen.
Der notwendige Umbau wird von der Kirchengemeinde in Eigenleistung erbracht. Außer den laufenden Zuwendungen für den Betrieb der Krippe einschließlich der wegfallenden Gruppenpauschale des Trägers fallen für die Landeshauptstadt Hannover keine weiteren Kosten an.
51.4 1
Hannover / 27.03.2008