Drucksache Nr. 0717/2026 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der SGH-Fraktion zum Sachstand Misburger Bad
in der Ratssitzung am 23.04.2026, TOP 5.4.4.

Inhalt der Drucksache:

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0717/2026 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der SGH-Fraktion zum Sachstand Misburger Bad
in der Ratssitzung am 23.04.2026, TOP 5.4.4.



Das Hallenbad im Misburger Bad wird ab Mitte Mai 2026 für voraussichtlich vier Monate bis Mitte September 2026 wegen Reparaturarbeiten an den Fliesen im Bereich des Sportbeckens im Hallenbad geschlossen. Einige der Fliesen des Hallenbades weisen Risse auf. Es handelt sich somit um erneute Schäden im Sportbecken. Das Freibad soll während der Sanierung geöffnet bleiben. Das Misburger Bad hat seit März dieses Jahres geöffnet. Als ÖPP Projekt beliefen sich die Baukosten auf circa 30 Millionen Euro. Die hannoversche Bäderinfrastruktur ist schon seit vielen Jahren sehr angespannt, da das Fössebad nach wie vor noch keinen Neubau mit wettkampftauglichem Becken vorweist und das Stadionbad dringend saniert werden muss. Wenn jetzt noch das Sportbecken in Misburg saniert wird, tut sich so eine weitere Lücke zum Beginn der Hauptbadesaison auf, die schnell beseitigt werden sollte. Es ist ungewöhnlich, dass es bei einem relativ neuen Schwimmbad aus Anfang Mai 2024 zu Schäden dieser Art kommt. Hier drängt sich der Verdacht des Pfusches am Bau auf. Die weitere Bausubstanz sollte dringend überprüft werden, damit es nach Beseitigung der beschädigten Fliesen nicht weitere Schäden zu beklagen gibt. Da die übliche Gewährleistungsfrist vier bis fünf Jahre beträgt, muss der Bauträger für die Beseitigung der Schäden haften. Da das Misburger Bad als ÖPP Projekt errichtet wurde, zahlt die Stadt bekannterweise ein Nutzungsentgelt, während die Baukosten von privater Hand gestemmt werden. Oft rentiert sich das auf den Zeitfaktor gesehen nicht für die Stadt, da viele ÖPP Projekte vorzeitige Mängel aufweisen, wie in diesem Fall, und somit die Kosten für Mängelbeseitigung, Nutzungsausfall und Nutzungsentgelte häufig höher ausfallen, als die anfangs eingesparten Baukosten für das jeweilige Objekt. Hannover beklagt schon seit vielen Jahren eine marode Bäderinfrastruktur und muss auch in diesem Bereich wettbewerbsfähig werden und bleiben. Die Einwohner*innen haben zudem ein Anrecht auf funktionierende städtische Bäder. 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 

1. Um wieviel Prozent der auszutauschenden Fliesen handelt es sich bei dem Sportbecken des Misburger Bades, und wäre es möglich, bei einigen Einzelfliesen, das Hallenbades den Bereich in unter vier Monaten wieder zu öffnen? 

2. Wie hoch sind die Kosten, und wie ist es möglich, dass ein unter zwei Jahre altes Schwimmbad schon Schäden dieser Art vorweist? 

3. Sind Regressansprüche an den Bauträger des Bades innerhalb der Gewährleistungsfrist angemeldet worden, oder anders gefragt, würde sich der zeitliche Nutzungsausfall des Bades durch die Mängelbeseitigung vermindernd auf das Nutzungsentgelt der öffentlichen Hand, also der Stadtverwaltung auswirken, da das Schwimmbad als ÖPP Projekt errichtet wurde? 

Text der Antwort

Zu 1.:
Um wieviel Prozent der auszutauschenden Fliesen handelt es sich bei dem Sportbecken des Misburger Bades, und wäre es möglich, bei einigen Einzelfliesen, das Hallenbades den Bereich in unter vier Monaten wieder zu öffnen?

Es handelt sich bei den auszutauschenden Fliesen um einen verhältnismäßig geringen Teil der gesamten gefliesten Fläche. Jedoch ist das Schadenbild im gesamten Becken vorhanden. Eine Flächengröße kann derzeit nicht angegeben werden. Zur Reparatur des Schadens muss in der jährlichen Revision zunächst das Wasser abgelassen werden. Erst danach können die Schäden gutachterlich untersucht werden. Teilöffnung und Materialprüfungen sind geplant. Auf Grundlage des Gutachtens wird dann ein Sanierungskonzept erstellt. Auf dessen Grundlage wird der Schaden behoben werden. Zum Abschluss muss das Becken entsprechend gereinigt und wieder befüllt werden. Von einer schnelleren Bearbeitung gehen wir derzeit nicht aus.

Zu 2.:
Wie hoch sind die Kosten, und wie ist es möglich, dass ein unter zwei Jahre altes Schwimmbad schon Schäden dieser Art vorweist?

Kosten und Ursache können erst nach der gutachterlichen Untersuchung benannt werden.

Zu 3.:
Sind Regressansprüche an den Bauträger des Bades innerhalb der Gewährleistungsfrist angemeldet worden, oder anders gefragt, würde sich der zeitliche Nutzungsausfall des Bades durch die Mängelbeseitigung vermindernd auf das Nutzungsentgelt der öffentlichen Hand, also der Stadtverwaltung auswirken, da das Schwimmbad als ÖPP Projekt errichtet wurde?

Nach Vorliegen der gutachterlichen Untersuchung werden mögliche Regressansprüche geprüft.