Antrag Nr. 0717/2024:
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei zur Drucksache Nr. 0455/2024: Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion: Strategie für den beschleunigten Ausbau der Solarenergie in der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0717/2024 (Originalvorlage)
0455/2024 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei zur Drucksache Nr. 0455/2024: Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion: Strategie für den beschleunigten Ausbau der Solarenergie in der Landeshauptstadt Hannover

Antrag

zu beschließen:

Der gemeinsame Antrag von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und

FDP-Fraktion zur Strategie für den beschleunigten Ausbau der Solarenergie in der Landeshauptstadt Hannover (Drucksache Nr. 0455/2024) wird wie folgt geändert und ergänzt:

Die Drucksache Nr. 0455/2024 und dieser Änderungsantrag werden auch in der Ratsversammlung beraten.

1. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover begrüßt, dass sich der Ausbau der Solarenergie auf hannoverschen Dächern in den letzten Jahren beschleunigt hat. Trotzdem wird anerkannt, dass der Ausbau noch deutlich schneller passieren muss. Für das Jahr 2035 wird eine installierte Photovoltaik-Leistung von 1,9 Gigawattpeak (GWp) 800 Megawattpeak (MWp) angestrebt.

2. Die Verwaltung wird damit beauftragt dieser Zielsetzung (siehe 1.) entsprechend möglichst bis zur Sommerpause 2024 eine „Strategie für den beschleunigten Ausbau der Solarenergie“ zu entwickeln und dem Rat vorzulegen. Diese soll insbesondere enthalten:

a. einen Stufenplan für Solarenergie, der klar definierte, messbare Zwischenziele setzt und insbesondere Mieterstrom bei Mehrfamilienhäusern, aber auch dezentrale Beteiligungsmöglichkeiten wie die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung („Energy Sharing“) in den Blick nimmt, und konkret benennt, welchen Einfluss die Stadt auf die Zielerreichung nehmen kann,

b. Unterstützung von Initiativen von Bildungseinrichtungen und gemeinnützigen Einrichtungen Solarenergie auf städtischen Gebäuden unter Teilhabe der Mitglieder zu ermöglichen Unterstützung von Initiativen zur Kombination von Solarenergie mit Dachbegrünung, insbesondere von Bildungseinrichtungen und gemeinnützigen Einrichtungen,

c. eine Darstellung, welche Förderressourcen über proKlima bereitgestellt werden müssten, um die in der Strategie beschriebenen Ziele zu erreichen, mit Fokuspunkten auf Hebelwirkung (Dach-und-Solar-Förderung), Mieterstrom-Modelle, Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, gemeinnützigen Einrichtungen und in kleinerem Umfang Balkon-Solaranlagen,

d. eine Evaluation der bisherigen Beratungsangebote zum Thema Solarenergie der Klimaschutzagentur und eine darauf basierende Bedarfsanalyse für eine Informations- und Beratungskampagne für die Bürgerinnen und Bürger, sowie die Unternehmen, mit dem Ziel über die aktuellen Möglichkeiten zur Beteiligung, Förderprogramme und technologischen Entwicklungen zu informieren,

e. ein Monitoring zur Abschätzung der Potenziale und Wirtschaftlichkeit von alternativen Formen wie Solarenergie über Parkplätzen, unverschatteten Radwegen, Autobahn und fassadenintegriert,

f. eine regelmäßig (mindestens jährlich) aktualisierte Übersicht auf Hannover.de, die die relevanten Daten wie die installierte Leistung oder die aktuelle solare Energiegewinnung aufbereitet und für die Bürgerinnen und Bürger transparent darstellt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, einmal jährlich vor der Sommerpause gemeinsam mit proKlima und der Klimaschutzagentur der Region Hannover zur Umsetzung der Strategie, sowie den Förderprogrammen und Beratungskampagnen zu berichten. Der erste Bericht zur Bestandsaufnahme erfolgt gemeinsam mit der Vorlage der Strategie (siehe 2.). Generell, aber insbesondere bei Zielverfehlung, sollen dem Rat dabei auch Verbesserungsvorschläge vorgelegt werden.

4. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover ruft die gesamte Stadtgesellschaft, sowie alle Vereine, gemeinnützige Einrichtungen, Behörden, städtische Beteiligungen und Unternehmen dazu auf sich am Ausbau der Solarenergie zu beteiligen. Dies kann sowohl durch finanzielle, wie auch durch kreative Beteiligung geschehen.

Begründung


Auf dem Weg zur Klimaneutralität Hannovers im Jahr 2035 ist ein massiver Ausbau der Erneuerbaren Energien notwendig. Der Ausbau dieser ist seit 2022 gesetzlich festgelegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Um den Ausbau weiter zu beschleunigen, haben Bundesregierung und Bundestag das EEG reformiert, die Umsatzsteuer auf 0 gesenkt und mit einem Bündel an Maßnahmen im „Solarpaket“ bürokratische Hemmnisse abgebaut.

Der Solarkataster der Region beziffert das Ausbaupotenzial für Solarenergie auf Dachflächen auf 2,9 GWp im Stadtgebiet. Der massive Ausbau der Solarenergie auf den Dächern der Landeshauptstadt bietet damit eine flächenschonende und lukrative Chance für die Hannoveranerinnen und Hannoveraner zum Klimaschutz, aber auch sich an der Energiewende zu beteiligen und auch von ihr zu profitieren.

Zu 1.: Die Landeshauptstadt Hannover ist bei der Energiewende zu einem klimaneutralen Stromsektor zum großen Teil abhängig von der Region Hannover. Im neuesten Entwurf für die regionale Raumplanung konnten keine Potenzialflächen für Windenergie identifiziert werden und auch die Potenziale für Freiflächenphotovoltaik dürften auf dem Gebiet der Landeshauptstadt gering sein. Die Region Hannover spricht von einem zukünftigen Strombedarf von mindestens 10.300 GWh, die hälftig auf Wind- und Solarenergie aufgeteilt werden. Das Ziel von 5.150 GWh Solarenergie teilt sich dann hauptsächlich auf Freiflächen und auf versiegelte Flächen wie Dächer, Fassaden oder Parkplätze auf. In der bisherigen Zielsetzung sind 0,5% der Regionsfläche für Freiflächenphotovoltaik angepeilt, was ungefähr einem Drittel der angepeilten Erzeugung entsprechen sollte. Die anderen zwei Drittel müssten auf versiegelten Flächen produziert werden. Da in der Landeshauptstadt ungefähr 50% der Menschen aus der Region Hannover leben und entsprechend viel Fläche bereits versiegelt ist, ist es sinnvoll hier in der Landeshauptstadt ein weiteres Drittel zu produzieren. Für den in Hannover üblichen jährlichen Solarertrag sind dafür ungefähr 1,9 GWp installierte Leistung notwendig. In den Empfehlungen für ein Sofortprogramm „Klimaschutz Hannover 2035“ (Informationsdrucksache Nr. 1687/2022) leitet die Verwaltung aus dem Szenario „Klimaschutz 2035“ des Leipziger Instituts für Energie für die dezentrale erneuerbare Energieerzeugung in der Stadt Hannover daher das Ziel ab, dass die installierte PV-Leistung bis zum Jahr 2035 nach Möglichkeit auf 800 Megawatt erhöht werden soll. Im Klimaschutzszenario des Leipziger Instituts für Energie (Anlage 2 der Informationsdrucksache Nr. 1687/2022) wird ein jährlicher Zubau von 50 MW angenommen, damit bis 2035 rund 800 MW installiert sind.

Zu 2.: Die Aufgabe des Solarausbaus ist zu groß und der vorgegebene Zeithorizont zu kurz, um ohne umfassende, begleitende Strategie auszukommen. Klare Zwischenziele und Rahmenbedingungen, transparentes Monitoring von Fortschritten und Technologie, sowie die Vorbildfunktion der Landeshauptstadt können die Grundlage für die Zielerreichung bilden. Zur Zielerreichung muss allerdings die Stadtgesellschaft stärker einbezogen werden durch aktive Beteiligung, transparente und leicht zugängliche Informationen, sowie verlässliche und attraktive Förderanreize.

Zu 2 b.: proKlima hat im Jahr 2022 mit dem Förderangebot “BürgerSolar“ getestet, ob sich Solaranlagen mit Bürger*innenbeteiligung in der LHH etablieren lassen. Angesichts von wenig Nachfrage und Bedarf wurde das Förderangebot 2023 wieder eingestellt.

Laut der Leitlinien für den Umgang mit Dachbegrünung in Bebauungsplänen (Informationsdrucksache Nr. 1785/2012) wird durch eine Dachbegrünung der Wirkungsgrad von PV-Anlagen erhöht, denn die Leistung der Module verringert sich um ca. 0,5 % pro Grad Celsius Aufheizung. Da auf begrünten Dachflächen in der Regel 35° C nicht überschritten werden, bleiben die Module auf dem Gründach kühler und damit bleibt ein hoher Leistungsgrad erhalten. Allerdings ist mit der Installation von PV-Anlagen auf Gründächern ein erhöhter Aufwand für die Unterkonstruktion der Anlagen verbunden. Initiativen zur Kombination von Solarenergie mit Dachbegrünung, insbesondere von Bildungseinrichtungen und gemeinnützigen Einrichtungen, sollten daher durch die Landeshauptstadt unterstützt werden.

Zu 2 e.: Es gibt bereits ausreichende wissenschaftliche Untersuchungen zur Abschätzung der Potenziale und der Wirtschaftlichkeit von alternativen Standorten für PV-Anlagen wie PV über Parkplätzen, unverschatteten Radwegen, an Autobahnen und fassadenintegriert. Wenn die Standorte nicht verschattet sind, dann sollten sie für PV-Anlagen genutzt werden.

Zu 3.: Die Dynamik eines beschleunigten Solar-Ausbaus und die Dringlichkeit der Klimaziele machen ein engmaschiges Monitoring notwendig. Diese Kombination erfordert ebenfalls sehr zeitnah ein Nachjustieren bei Strategien, Förderprogrammen und Informationsarbeit. Eine ständige Kommunikation der relevanten Akteure und das entsprechende Nachsteuern sollen über den jährlichen Bericht an den Rat gewährleistet werden.

Zu 4.: Kein größeres Ziel einer Kommune und keine Transformation in irgendeinem Themenfeld kann ohne die Rückendeckung der Stadtgesellschaft gelingen. Daher ist transparente, ständige und vor allem aktive Beteiligung die Grundlage der sozialökologischen Gestaltung unserer Stadt. Die Kreativität der Stadtgesellschaft, sowie der vielfältigen Einrichtungen und Unternehmen ist dabei genauso relevant, wie die individuelle, finanzielle Beteiligung, die für eine Kommune so nicht möglich wäre. Die solare Energiewende auf den Dächern und an den Balkonen der Stadt ist dezentraler und basisdemokratischer als jede andere Energieerzeugungsform.