Drucksache Nr. 0717/2017:
Umwandlung der teilbetrieblichen angehängten 10er Kindergartengruppe der Kita 'Teeny-Weenies Kinderland' in eine öffentlich geförderte Kindergartengruppe

Inhalt der Drucksache:

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0717/2017
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Umwandlung der teilbetrieblichen angehängten 10er Kindergartengruppe der Kita 'Teeny-Weenies Kinderland' in eine öffentlich geförderte Kindergartengruppe

Antrag,

zu beschließen,
  • der Umstrukturierung der eigenfinanzierten/teilbetrieblichen angehängten Kindergartengruppe der Kindertagesstätte 'Teeny-Weenies Kinderland', Boulevard der EU 4, 30539 Hannover in eine öffentlich geförderte Kindergartengruppe mit 10 Betreuungsplätzen in Ganztagsbetreuung zuzustimmen und
  • dem Teeny-Weenies e.V. als Träger der Einrichtung ab dem 01.08.2017 die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote in den Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 31.860,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -31.860,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -31.860,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

Der Teeny-Weenies e.V. betreibt in Räumlichkeiten auf dem Expogelände seit Jahren eine Krippengruppe (15 Pl. öffentl. finanziert) und im benachbarten Gebäude eine Kindergartengruppe (25 Pl. seit 08/2014 öffentlich finanziert s. DS-Nr. 1448/2014 N1) plus angehängte 10er-Gruppe (eigenfinanziert bzw. teilweise betrieblich finanziert). Die angehängte 10er-Gruppe wurde seinerzeit als zeitlich befristet angesehen und als eigenfinanzierte Gruppe mit einzelnen Betriebsplätzen für Firmen eingerichtet. Der Träger verzeichnet vor Ort seit geraumer Zeit einen sinkenden Bedarf für Betriebsplätze, sodass die Gruppe seit einiger Zeit massiv unterbelegt und somit nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben ist. Gleichzeitig ist ein stabiler bis steigender Bedarf an öffentlich geförderten und somit für alle Kinder zugänglichen Kindergartenplätzen an dem Standort festzustellen, sodass der Träger nunmehr einen Antrag auf Überführung der 10 Plätze in die öffentliche Finanzierung gestellt hat. Die Umwandlung hat zur Folge, dass dauerhaft 10 Plätze mehr angeboten werden können, bei denen die Geschwisterermäßigung und die städt. Elternbeitragsstaffel Anwendung findet. Dies erleichtert dem Träger die Einhaltung der städt. Aufnahmekriterien und trägt ferner dazu bei, den geltenden Rechtsanspruch zu erfüllen sowie Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.
51.42 
Hannover / 20.03.2017