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Beschluss zur Konkretisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes mit integriertem Nahversorgungskonzept der Landeshauptstadt Hannover
Antrag,
der Konkretisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes mit integriertem Nahversorgungskonzept der Landeshauptstadt Hannover (EZK) durch Ergänzung eines neuen Entwicklungsbereiches „Max-Kuhlemann-Straße“, zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Ausweisung eines neuen Entwicklungsbereiches im Rahmen des EZK und die damit verfolgten Ziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange aller gesellschaftlichen Gruppen aus.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Mit der Konkretisierung des EZK entstehen keine direkten Auswirkungen auf den Klimaschutz.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Um die notwendigen Entwicklungsperspektiven für den Einzelhandel und die fußläufige Nahversorgung im Bereich Misburg-Süd zu schaffen, muss gemäß dem im Jahr 2021 in Kraft getretenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit integriertem Nahversorgungskonzept ein Entwicklungsbereich ergänzt werden. Der Stadtteil Misburg-Süd enthält derzeit keine räumlich-rechtlichen Steuerungselemente für den Einzelhandel, wodurch auch weiterführende Einzelhandelsentwicklungen erschwert oder verhindert werden. Ziel ist es daher, klare Entwicklungsperspektiven für die Nahversorgung und den vorhandenen Einzelhandel zu schaffen.
Vor diesem Hintergrund wurde ein Entwurf zur Konkretisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes mit integriertem Nahversorgungskonzept der Landeshauptstadt Hannover erarbeitet und entsprechend des Beschlusses des Verwaltungsausschusses (DS-Nr. 0950/2026) in der Zeit vom 24.11.2025 bis 15.01.2026 öffentlich ausgelegt. Zeitgleich fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Aus diesen Beteiligungsverfahren sind insgesamt drei Stellungnahmen bei der Verwaltung eingegangen, die jedoch keine grundlegende Kritik an den Entwicklungsabsichten für diesen Standort enthalten.
Mit dem Beschluss der Konkretisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes mit integriertem Nahversorgungskonzept der Landeshauptstadt Hannover (Anlage 1) wird die in Anlage 2 dargestellte Fläche in Misburg-Süd als Entwicklungsbereich „Max-Kuhlemann-Straße“ in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EZK) aufgenommen. Langfristig ist beabsichtigt, eine Einstufung als E-Zentrum (Zentralen Versorgungsbereich) zur täglichen Versorgung des umliegenden Wohngebiets zu ermöglichen. Damit wird das EZK für den Stadtbezirk Misburg-Anderten konkretisiert und eine Qualifizierung des Standorts für den Einzelhandel unter Beachtung der landesplanerischen Vorgaben ermöglicht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1939 sollen anschließend die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Nahversorgers an der Anderter Straße 127 geschaffen werden. Die konkrete Ausgestaltung des Einzelhandelsvorhabens wird hierbei unter anderem durch eine Verträglichkeitsstudie begleitet, um gravierende Auswirkungen auf die im Stadtbezirk vorhandenen Zentren der Grundversorgung (ZVB) auszuschließen.
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Hannover / Apr 10, 2026