Drucksache Nr. 0716/2004:
Eingabe an den Rat gemäß § 22 NGO (Petition 01/04)

Inhalt der Drucksache:

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0716/2004
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Eingabe an den Rat gemäß § 22 NGO (Petition 01/04)

Antrag,

die Petition der Familien Bretz, Mellich und Greupner gemäß § 22 NGO in Verbindung mit § 15 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover in eigener Zuständigkeit zu beraten und den Antrag, auch Hort- und Krippenplätze in den Vertrag zwischen den Städten Garbsen und Hannover über die wechselseitige Betreuung von Kindergartenkindern einzubeziehen, abzulehnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die von der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen aus, da der Vertrag sowohl Eltern als auch Kindern zugute kommt. Das angestrebte Betreuungsangebot schließt Jungen und Mädchen gleichermaßen ein, ohne damit eine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung zu verbinden.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Im Rahmen der Einführung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz wurde zum 01.08.1996 mit der Stadt Garbsen ein Vertrag zur wechselseitigen Betreuung von Kindergartenkindern im jeweils anderen Stadtgebiet geschlossen.

Unumstrittener Inhalt dieses Vertrages ist die gegenseitige kostenfreie Betreuung von 30 Kindergartenkindern. Darüber hinaus wurde vertraglich festgelegt, dass bei einer Überschreitung der vereinbarten Platzzahl um mehr als zwei Plätze, dem anderen Vertragspartner die Kosten der überzähligen Kinder zu erstatten sind.

Für das Kindergartenjahr 2002/2003 wurde erstmalig durch die Stadt Garbsen rückwirkend eine Abrechnung vorgelegt, die über die 30 Kindergartenplätze hinaus auch Kinder im Krippen- bzw. Hortalter beinhaltete. Die Kosten für die Kindergartenkinder wurden der Stadt Garbsen gegenüber vertragsmäßig anerkannt, die Übernahme der Kosten für die Kinder im Krippen- und Hortalter jedoch abgelehnt, da sie nicht Vertragsgegenstand sind und hierfür keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Daraufhin hat die Stadt Garbsen den Kindertagesstätten in Garbsen die bisherige Finanzierung der Krippen - und Hortplätze gekündigt. Der Einrichtungsträger wiederum hat die den Eltern bereits mündlich erteilte Zusage zurückgezogen. Die Hortplatzvergabe wurde von den Einrichtungen der Stadt Garbsen zwar praktiziert, jedoch ohne Abstimmung und Wissen der Landeshauptstadt Hannover.

Zwischenzeitlich wurde mit der Stadt Garbsen ein Abstimmungsgespräch zum Betreuungsumfang, zur Abwicklung und Fortführung des Vertrages geführt. Ergebnis des Gespräches ist, dass die Vertragsgrundlage beibehalten wird. Es werden weiterhin ausschließlich Kindergartenplätze gegenseitig zur Verfügung gestellt, da die Stadt Garbsen selbst nicht auf Krippen- und Hortplätze verzichten kann. Die Landeshauptstadt Hannover kann auch auf Grund der Nachfrage hannoverscher Kinder kein Gegenangebot für Kinder aus Garbsen im Krippen- und Hortbereich im Stadtgebiet vorhalten.

Im Fall der betroffenen Familien wurde mit dem Träger der städtischen Kindertagesstätte in Marienwerder, Große Pranke, eine Lösungsmöglichkeit gefunden. Ab dem 01.08.2004 wird die Einrichtung im Rahmen der Flexibilisierung von Betreuungsangeboten insgesamt sechs Hortbetreuungsplätze bereitstellen. Es zeichnet sich ab, dass sich die Nachfragesituation im Kindergartenangebot entsprechend verändert. Plätze zur Schulkinderbetreuung wurden bisher in Marienwerder nicht angeboten, da die kürzlich durchgeführte Elternbefragung zur Einführung der Verlässlichen Grundschule lediglich einen Bedarf von acht Plätzen ergeben hat.

Die von den Petitionsverfassern dargestellte Forderung zur Einbeziehung von Kindern im Krippen- und Hortbereich in den Vertrag zwischen den beiden Städten ist derzeit nicht umzusetzen.

Den Eltern wird eine Betreung für ihre Kinder in der Kindertagesstätte Große Pranke in ihrem Stadtteil angeboten.

51.41 
Hannover / 26.03.2004