Drucksache Nr. 0713/2014 E1:
Änderungsanträge Drucksachen-Nr. 15-0765/2014, 15-0815/2014, 15-0816/2014,
15-0817/2014 und eine Stellungnahme des Eilenriedebeirates

Planfeststellung für die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen „Lange-Feld-Straße“, „Hermann-Löns-Park“ und „Tiergarten

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
  • Eilenriedebeirat
  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
(zur Kenntnis)
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
(zur Kenntnis)
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
In den Eilenriedebeirat (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0713/2014 E1
9
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Änderungsanträge Drucksachen-Nr. 15-0765/2014, 15-0815/2014, 15-0816/2014,
15-0817/2014 und eine Stellungnahme des Eilenriedebeirates

Planfeststellung für die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen „Lange-Feld-Straße“, „Hermann-Löns-Park“ und „Tiergarten

Antrag,

1. dem Änderungsantrag aus der Drucksache Nr. 15-0765/2014 (Anlage 1) zu folgen.

2. dem Änderungsantrag aus der Drucksache Nr. 15-0815/2014 (Anlage 2) zu folgen.

3. dem Änderungsantrag aus der Drucksache Nr. 15-0816/2014 (Anlage 3) in den
Punkten 1. und 3. nicht zu folgen, in dem Punkt 2. zu folgen.
4. dem Änderungsantrag aus der Drucksache Nr. 15-0817/2014 (Anlage 4) zu folgen.

5. der Empfehlung des Eilenriedebeirates (Anlage 5) teilweise zu folgen.

Kostentabelle

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird auf die DS 0713/2014 verwiesen.

Begründung

Im Rahmen der Anhörung über die oben genannte Beschlussdrucksache Nr. 0713/2014 hat der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten in der Sitzung am 23.04.2014 die Änderungsanträge DS-Nr. 0765/2014 und DS-Nr. 0815/2014 beschlossen.

Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hat in der Sitzung am 23.04.2014 die Änderungsanträge DS-Nr. 0816/2014 und DS-Nr. 0817/2014 beschlossen.

Der Eilenriedebeirat hat in seiner Sitzung am 28.04.2014 die als Anlage 5 beigefügte Empfehlung beschlossen.

Zu den Anträgen und der Empfehlung nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung und wird die Stellungnahme der Stadt (Anlage 1 der DS 0713/2014) entsprechend ergänzen:



1. Änderungsantrag DS Nr. 15-0765/2014

Der Bauträger wird gebeten, die Verkehrssicherungsmaßnahmen, dass die unter Pkt. 4.2 der DS Verkehrliche Maßnahmen im Bereich der GS Kurt-Schumacher-Schule und HS Pestalozzischule sowie der heilpädagogischen Kindertagesstätte Regenbogen aufgeführten Einschränkungen des Baustellenverkehrs dahin geändert werden, dass statt der geplanten Sperrzeiten im Bereich der Schulen ein Absperrzaun entlang der gesamten Strecke eingerichtet und vor dem Haupteingang der Schulen ein ampelgesteuerter Überweg eingerichtet wird.

Stellungnahme

Dem Antrag soll gefolgt werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen trennen den Baustellenverkehr eindeutiger vom Erholungs- und Schülerverkehr und erhöhen dadurch die Sicherheit.




2. Änderungsantrag DS Mr. 15-815/2014

Die Abräumtransporte sollen so behandelt werden, als wären diese hoch belastet.

Stellungnahme

Dem Antrag soll gefolgt werden. Nach Absprache mit der für die Ermittlung und Bewertung einer Vorbelastung zuständigen Unteren Abfallbehörde der Region wird das in den Planfeststellungsunterlagen beschriebene Verfahren durchgeführt. An dem Herkunftsort wurden zur Ersteinschätzung für einige Baubestandteile wie Gleisschotter oder der Abdichtungen, Proben auf ihre Belastung bewertet. Auffällige Ergebnisse sind dabei nicht bekannt geworden. Eine umfassende Probennahme und Analyse ist aber erst auf der Bereitstellungfläche am Lohweg möglich. Für den Transport zu dieser Fläche ist deshalb von der ungünstigeren Belastung auszugehen. Die Auflagen der zuständigen Abfallbehörde auch während des Transportes sind zu beachten.





3. Änderungsantrag DS Nr. 0816/2014

Der Stadtbezirksrat unterstützt die Punkte im Antrag des Eilenriedebeirates und möchte, dass des Weiteren sichergestellt wird:

1.dass die Bauarbeiten an der Lange-Feld-Straße nicht begonnen werden, bevor die Arbeiten am Hochbahnsteig in der Tiergartenstraße fertiggestellt worden sind bzw. die Tiergartenstraße in beide Richtungen befahrbar ist,

2.dass die geplante Baustellenabfahrt über den Schnellweg geführt wird und nicht durch das Zentrum von Kirchrode,

3.dass die Lange-Feld-Straße zum Aufstellen der Lärmschutzwand nur einseitig gesperrt wird


Stellungnahme

Dem Änderungsantrag soll in den Pkt. 1 und 3 nicht gefolgt und zu Pkt. 2 gefolgt werden.


Zu Pkt.1 Die bereits begonnenen Arbeiten für die neue Stadtbahnhaltestelle Saarbrückener Straße werden im Dezember 2014 abgeschlossen sein. Im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Großer Hillen ist die Fertigstellung der abschließenden Straßenbauarbeiten Mitte 2016 geplant. Die Erneuerung der DB-Brücken erfolgt ab Ende 2015 und wird in einer Bauzeit von 20 Monaten realisiert. Dieses Zeitfenster ist durch die jeweils erforderlichen, frühzeitig angemeldeten Gleissperrpausen für den Rückbau, Einbau der Hilfsbrücken und den endgültigen Einbau der Überbauten nicht veränderbar.
Eine Verschiebung des Baubeginns der DB-Brücke Lange-Feld-Straße ist deshalb nicht möglich.

Zu Pkt. 2:Wie aus den Anlagen 12 und 13 der Ausgangsdrucksache Nr. 0713/2014 ersichtlich, soll kein Baustellenverkehr durch das Zentrum Kirchrode geführt werden. Die Andienung der Baustelle soll im Wesentlichen von Westen über den Messeschnellweg / Zuschlagstraße erfolgen. Nicht vermeidbare Verkehre aus östlicher Richtung sollen vom Südschnellweg über die Sudetenstraße/Lange-Hop-Straße den Baustellenbereich erreichen.

Zu Pkt. 3:Zur Einhaltung von gesetzlich vorgegebenen Grenzwerten zur Lärmbelastung in Wohngebieten ist während der Abbrucharbeiten eine mobile Lärmschutzwand vorgesehen. Eine Lärmminderung ist nur erreichbar, wenn der Abbruchbereich gesamt durch die Wand geschützt wird. Eine einseitige Lärmschutzwand erfüllt nicht die Lärmminderungsansprüche. Die Abbrucharbeiten müssen ohnehin unter Vollsperrung für alle Verkehrsteilnehmer erfolgen.










4. Änderungsantrag DS-Nr. 15-0817/2014

Der Stadtbezirksrat fordert, dass die ausstehenden Anlagen 1-4 (BoVEK) für das weitere Verfahren nachgereicht werden und das weitere Verfahren, wie z.B. Transporte, daran angepasst werden.

Stellungnahme

In der Anlage 11 der Planfeststellungsunterlagen der DB Projektbau sind die Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzepte (BoVEK) für die 3 DB-Brücken enthalten. Die Erläuterungen und Begründungen der Kurzkonzepte sind als Anlagen 6 bis 8 in der vorliegenden Ergänzungs-DS beigefügt.


Die Kurzkonzepte in den Planfeststellungsunterlagen sind jeweils um Übersichtspläne, Lagepläne und Laborberichte ergänzt, die aber nicht als Anlagen gekennzeichnet waren. Die in den Planfeststellungsunterlagen dargestellten Transportwege von den jeweiligen Baustellen zum Bereitstellungslager am Lohweg wurden mit der zuständigen Unteren Abfallbehörde der Region abgestimmt. Aus den vorliegenden Erkenntnissen ist diese Vorgehensweise nicht zu beanstanden. Den Forderungen des Änderungsantrages wird deshalb bereits in den Planfeststellungsunterlagen entsprochen.


5. Empfehlung des Eilenriedebeirates

Der Eilenriedebeirat hat in der Sitzung am 28.04.2014 empfohlen, die Stellungnahme der Landeshauptstadt um folgenden Passus zu ergänzen:

Die Fläche des Pappelwäldchens südöstlich der Eisenbahnüberführung „Tiergarten“ soll nicht als Baustelleneinrichtungsfläche benutzt werden. Stattdessen ist dafür eine geeignete Fläche im artenarmen Grünland zu wählen. Das Wäldchen ist so weit wie möglich zu erhalten.

Die Deutsche Bahn AG hat nachzuweisen, welche Flächen in unmittelbarer Nähe des Brückenbauwerkes unbedingt erforderlich sind.

Die Begründung ist als Anlage 5 beigefügt.


Stellungnahme

Der Empfehlung des Eilenriedebeirates soll teilweise gefolgt werden.

Im Nahbereich der EÜ Tiergarten ist eine Baustelleneinrichtungsfläche für die Aufstellung eines Kranes unverzichtbar. Für den Rückbau der vorhandenen EÜ, den Ein- und Ausbau der Hilfsbrücken und der Einschalmaterialien müssen im Schwenkbereich des Kranes zusätzlich freie Lagerflächen vorhanden sein. Die hierfür benötigte Abgrenzung ist der Anlage 9 zu entnehmen. Die östliche Hälfte des Pappelwäldchens könnte dann erhalten werden. Der Rad-/Fußweg sollte an der Grenze Baustelleneinrichtungsfläche/Restpappelwäldchen geführt werden.

Für die im Bereich Pappelwäldchen nicht mehr mögliche Baustellenrichtung muss an anderer Stelle Ersatz geschaffen werden. Dafür wird die in der Anlage 9 dargestellte Fläche vorgeschlagen. Bei diesem Grundstück handelt es sich aber um eine bereits planfestgestellte Ersatzmaßnahme für ein Vorhaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung.

Für die Bereiche Pappelwäldchen und geplante Baustelleneinrichtung müsste eine Überarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes erfolgen. Bei dem Rest-Pappelwäldchen müsste der freigestellte Innenbereich besonders berücksichtigt werden.

Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde kann dieser Vorgehensweise zugestimmt werden.






Verzeichnis der Anlagen zur DS 0713/2014 E1

Anlage 1 DS 15-0765/2014

Anlage 2 DS 15-0815/2014

Anlage 3 DS 15-0816/2014

Anlage 4 DS 15-0817/2014

Anlage 5 Empfehlung des Eilenriedebeirates

Anlage 6 Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept EÜ Lange-Feld-Straße

Anlage 7 Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept EÜ Hermann-Löns-Park

Anlage 8 Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept EÜ Tiergarten

Anlage 9 Neue Abgrenzung der Baustelleneinrichtungsfläche im Bereich Pappelwäldchen
66.11 
Hannover / 30.04.2014