Drucksache Nr. 0713/2014:
Planfeststellung für die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen „Lange-Feld-Straße“, „Hermann-Löns-Park“ und „Tiergarten“ der Strecke 1750 / Wunstorf-Lehrte in den Gemarkungen Kirchrode und Anderten mit trassenfernen Kompensationsmaßnahmen in den Gemarkungen Wülferode und Wettmar/Stadt Burgwedel

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Eilenriedebeirat
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0713/2014
22
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Planfeststellung für die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen „Lange-Feld-Straße“, „Hermann-Löns-Park“ und „Tiergarten“ der Strecke 1750 / Wunstorf-Lehrte in den Gemarkungen Kirchrode und Anderten mit trassenfernen Kompensationsmaßnahmen in den Gemarkungen Wülferode und Wettmar/Stadt Burgwedel

Antrag,


der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover unter Berücksichtigung der beigefügten Anlagen 2-4 zu o.g. Planfeststellungsverfahren

wie in der Begründung dargestellt zuzustimmen.
- Anhörungsrecht der Stadtbezirksräte gemäß § 93 (1) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
- Anhörungsrecht des Eilenriedebeirates
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Genderspezifische Aspekte und Belange sind von der Anhörungsbehörde zu beachten und von der Planfeststellungsbehörde zu beschließen.
Die Deutsche Bahn Projektbau AG hat mit dem Deutschen Blindenverband bereits Kontakt aufgenommen, da in der Nähe einer Baustellenzufahrt ein Blindenweg besteht.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

0. Ausgangssituation

Mit dem hier beantragten Planfeststellungsverfahren soll das Baurecht für die Änderungen an den drei Einbahnüberführungen EÜ Lange-Feld-Straße, EÜ Hermann-Löns-Park und EÜ Tiergarten einschließlich der beschriebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Baustellenzufahrten außerhalb der DB-Anlagen geschaffen werden.

Die vorhandenen Eisenbahnüberführungen EÜ Lange-Feld-Straße, EÜ Hermann-Löns-Park und EÜ Tiergarten befinden sich im Bereich der östlich vom Stadtzentrum gelegenen Gemarkungen Kirchrode und Anderten in Hannover im Verlauf der Güterumgehungsbahn (siehe Anlage 5 zur DS).

Die Bahnstrecke 1750 / Wunstorf-Lehrte ist eine Hauptabfuhrstrecke für den Güterverkehr im bundesweiten Netz der DB (TEN Schienengüterverkehrskoordinator 8 Antwerpen/Rotterdam – Hannover-Berlin-Warschau-Kaunas). Gegenwärtig verkehren auf der Strecke 120 Züge bei Tag und 73 Züge bei Nacht. Die örtlich zulässige Geschwindigkeit beträgt derzeit und in Zukunft 100 km/h.

Die drei Eisenbahnüberführungen sind angesichts ihres Alters und der hohen Belastung durch den Güterverkehr dringend erneuerungsbedürftig.

1. EÜ Lange-Feld-Straße, Bahn-km 29.5894
Angaben zum Bauwerk sind in der Anlage 6 zur DS dargestellt.

1.1. Bestand

Baujahr: 1909
Lichte Weite: ^ ca. 14,00 m, Ð ca. 20,00 m
Lichte Höhe: 4,17 m (gemäß Bestandsvermessung)
Stützweiten: ^ 2,75 m – 8,50 m – 2,75 m
Kreuzungswinkel: ca. 49,19gon
Bauart: Stahltrog
Anzahl Überbauten: 2
Konstruktionshöhe: 1,09 m
Breite zwischen Geländern: 9,32 m
Gleisabstand: 3,80 m im Bestand 2012
Anzahl Randwege: 2 (nicht regelkonform)
Widerlager: Bruchsteinmauerwerk mit Naturstein- bzw. Klinkerverblendung
Stützen: Stahl (4 Stück je Achse)
Fundamente: Magerbeton

Die EÜ Lange-Feld-Straße ist ein Baudenkmal. Technische Untersuchungen haben ergeben, dass die bestehenden Mängel nur durch den Ersatzneubau der EÜ behoben werden können.

Als Voraussetzung hierfür wurde auf Antrag vom 17.04.2013 am 28.06.2013 die denkmalrechtliche Genehmigung nach § 10 des Niedersächsischen Denkmalschutz-



gesetzes für den Abbruch, Ersatzneubau und die Wiederherstellung denkmalrelevanter Bau- und Ausstattungsteile bei der EÜ Lange-Feld-Straße erteilt.

Die Brücke überführt die Lange-Feld-Straße mit einem einseitigen Geh- und Radweg. Die zwischen den beiden Stützenreihen liegende Fahrbahn ist ca. 7 m breit. Im Bereich nördlich der Fahrbahn befindet sich unter der Brücke ein Grünstreifen.
1.2 Planung
Im Rahmen des Neubaus der Eisenbahnüberführung wird die Trassierung der Gleise nicht verändert. Die Gleise verlaufen im Abstand von 3,80 m. Der Querschnitt wird allerdings so konzipiert, dass künftig ein durchgehender Gleisabstand von 4,0 m möglich ist.

Die Lage und die Größe der lichten Öffnung der Brücke werden durch die Baumaßnahme nicht verändert. Gegenüber dem Bestand fallen die Stahlstützen im Bereich neben der Fahrbahn weg.

Bei der Planung des Neubaus der Brücke müssen die Auflagen der Denkmalschutzbehörde berücksichtigt werden.

Das neue Bauwerk hat folgende Abmessungen:

Lichte Weite: 20,00 m (in der Brückenachse)
13,96 m (senkrecht zur Straßenachse)
Lichte Höhe: ≥ 4,20 m
Stützweite: 23,15 m
Kreuzungswinkel: 49,19gon
Bauart: Stahltrograhmen
Anzahl Überbauten: 1
Konstruktionshöhe: 1,60 m (Hauptträger in Feldmitte)
Bauhöhe: 1,22 m (Fahrbahn)
Breite zwischen Geländern: 11,06 m
Gleisabstand: 3,80 m (Bestand)
mit Verbreiterungsmöglichkeit auf 4,00 m
Randwege: beidseitig, Breite je 80 cm

Die stählernen Hauptträger des Überbaus werden in die Widerlager aus Stahlbeton eingespannt und bilden gemeinsam mit den Widerlagern einen Stahltrograhmen.

Die Tragstruktur des Überbauquerschnittes besteht im Wesentlichen aus drei Hauptträgern. An den Widerlagerenden werden die Hauptträger mit einer Voute ausgebildet, um die hohen Beanspruchungen an der Einspannstelle aufzunehmen und Druckkräfte aus dem Untergurt in die Widerlager einleiten zu können. Die Voute befindet sich außerhalb des Fahrbahnbereichs der Lange-Feld-Straße.

Auf der Südseite des Bauwerkes befindet sich im Bestand eine Lärmschutzwand, die analog zum Bestand wieder aufgesetzt werden muss. Die vorhandenen LSW-Elemente können nicht wieder verwendet werden, da die Achsabstände sich vollständig ändern.

Die Widerlager und Flügel werden analog zum Bestand mit den vorhandenen Natursteinen bzw. neuen Natursteinen verblendet. Dazu werden die vorhandenen Natursteine während des Rückbaus sorgsam geborgen und vom Steinzustand wiederverwendbar gelagert.


Die Natursteine sind für den Wiedereinbau größtenteils steinmetzmäßig zu bearbeiten. Die vorhandenen Ausrundungen an den Ecken können nicht wiederverwendet werden, da diese Geometrie in dem Widerlager nicht wiederhergestellt werden kann. Widerlagerwände werden mit glasierten Klinkern analog zum Bestand verblendet.

2. EÜ Hermann-Löns-Park, Bahn-km 32,526
Angaben zum Bauwerk sind in der Anlage 7 zur DS dargestellt.

2.1 Bestand

Baujahr: 1909
Lichte Weite: ^ ca. 14,00 m, Ð ca. 16,09 m
Lichte Höhe: 4,20 m (gemäß Bestandsvermessung)
Kreuzungswinkel: ca. 67,09gon
Bauart: 2 eingleisige Stahltröge mit Schotterbett
Anzahl Überbauten: 2
Konstruktionshöhe: 1,50 m
Breite zwischen Geländern: 9,10 m
Gleisabstand: 3,80 m im Bestand
Anzahl Randwege: Die vorhandenen Randwege liegen im Lichtraumprofil /
Gefahrenbereich
Widerlager: Bruchsteinmauerwerk mit Natursteinverblendung
Fundamente: Magerbeton

Die EÜ Hermann-Löns-Park ist ein Baudenkmal.

Die Brücke überführt einen durch Fußgänger und Radfahrer (bedingt auch PKW) genutzten Parkweg. Der Weg besitzt im Bauwerksbereich eine wassergebundene Decke ohne ausgeprägte Längs- und Querneigung.

Die bestehende EÜ Hermann-Löns-Park ist nicht mehr ausreichend standsicher. Eine Sanierung des vorhandenen Bauwerkes ist weder technisch noch wirtschaftlich sinnvoll durchführbar. Inspektionsergebnisse zeigen, dass sämtliche Bauwerksteile gravierend geschädigt sind. Das Bauwerk kann nur durch einen Ersatzneubau ertüchtigt werden.

Für dieses Bauwerk wurde durch die am 12.04.2013 versandten Unterlagen die Genehmigung nach § 10 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes für die geplanten Maßnahmen beantragt. Die denkmalrechtliche Genehmigung für den Abbruch, Ersatzneubau und die Wiederherstellung denkmalrelevanter Bau- und Ausstattungsteile der Brücke steht noch aus.

2.2 Planung

Im Rahmen des Neubaus der Eisenbahnüberführung wird die Trassierung der Gleise nicht verändert. Die Gleise verlaufen im Abstand von 3,80 m. Der Querschnitt wird allerdings so konzipiert, dass künftig ein durchgehender Gleisabstand von 4,0 m möglich ist.

Bei der Planung des Neubaus der Brücke müssen die Auflagen der Denkmalschutzbehörde berücksichtigt werden.


Das neue Bauwerk wird unter Beachtung der Belange des Denkmalschutzes sowie der Forderungen der Stadt hinsichtlich der Größe der lichten Öffnung als einfeldriges Brückenbauwerk mit zwei Stahltrog-Überbauten geplant.

Die Parameter der neuen Brücke lauten:

Lichte Weite: ^ ca. 14,00 m, Ð ca. 16,09 m
Lichte Höhe: > 4,20 m
Kreuzungswinkel: 67,09gon
Bauart: 2 eingleisige Stahltröge mit Schotterbett
Anzahl Überbauten: 2
Konstruktionshöhe: 1,50 m
Breite zwischen Geländern: 11,32 m
Gleisabstand: 4,00 m
Anzahl Randwege: 2
Widerlager: Stahlbeton mit Natursteinverblendung
Flügel: Stahlbeton-Parallelflügel mit Natursteinverblendung
Fundamente: Stahlbeton, flach gegründet.


Die Brückenöffnung wird wie im Bestand durch zwei Stahltrog-Überbauten überbrückt. Die Überbauten werden dabei im Querschnitt allerdings so ausgebildet, dass die Randwege sich den jetzt gültigen Regeln entsprechend außerhalb des Gefahrenbereichs der Gleise befinden und künftig ein Gleisabstand von 4.0 m realisiert werden kann. Die Bauhöhe kann so gewählt werden, dass die derzeit bestehende lichte Höhe erhalten bleibt, wobei die vorhandene Überbauansicht einschließlich der Randwege sich am aktuellen Bestand orientiert.

Das vorhandene Erscheinungsbild der neuen Widerlager wird dadurch wieder hergestellt, dass die zuvor fachgerecht abgebaute Natursteinfassade soweit wie möglich wieder aufgebaut wird. Schadhafte Steine werden aufgearbeitet oder durch neue ersetzt.

3. EÜ Tiergarten, Bahn km 32,081
Angaben zum Bauwerk sind in der Anlage 8 zur DS dargestellt.
3.1 Bestand

Baujahr: 1907
Lichte Weite: ^ ca. 6,00 m, Ð ca. 6,68 m
Lichte Höhe: 5,10 m (gemäß Bestandsvermessung)
Kreuzungswinkel: ca. 70,20gon
Bauart: Walzträger in Beton
Anzahl Überbauten: 1
Konstruktionshöhe: 0,65 m
Breite zwischen Geländern: 9,55 m
Gleisabstand: 3,80 m beim Bau 1907 / 4,00 m im Bestand 2012
Anzahl Randwege: keine regelkonformen Randwege vorhanden
Widerlager: Bruchsteinmauerwerk mit Natursteinverblendung
Fundamente: Magerbeton



Das Bauvorhaben unterliegt dem Umgebungsschutz gemäß § 8 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes. Der Umgebungsschutz wird durch den als Gartendenkmal eingestuften „Hermann-Löns-Park“ ausgelöst. Die Baumaßnahme an der Eisenbahnüberführung Tiergarten wurde auf Antrag vom 17.04.2013 am 07.01.2013 genehmigt.

Die Brücke überführt einen durch Fußgänger und Radfahrer genutzten Parkweg. Der Weg besitzt im Bauwerksbereich eine wassergebundene Decke ohne ausgeprägte Längs- und Querneigung.

Das bestehende Bauwerk ist auf Dauer nicht mehr ausreichend standsicher und weist außerdem so große geometrische Mängel auf, dass kein ausreichend breiter Randweg auf dem Bauwerk möglich ist.


3.2 Planung

Im Rahmen des Neubaus der Eisenbahnüberführung wird die Trassierung der Gleise nicht verändert. Im Bereich der EÜ Tiergarten beträgt der Gleisabstand bereits 4.0 m.

Die Lage und die Größe der lichten Öffnungen der drei Brücken werden durch die Baumaßnahmen nicht verändert.

Das neue Bauwerk wird unter Beachtung der Forderungen des Denkmalschutzes sowie der Forderungen hinsichtlich der Größe der lichten Öffnung als flach gegründeter Halbrahmen mit Schrägflügeln geplant. Die neue Brücke wird nach dem Abbruch der bestehenden Brücke an gleicher Stelle wie das alte Bauwerk errichtet.

Die Parameter der neuen Brücke lauten:

Lichte Weite: ^ ca. 6,00 m, Ð ca. 6,68 m
Lichte Höhe: 5,10 m
Kreuzungswinkel: 70,20 gon
Bauart: Stahlbetonhalbrahmen
Anzahl Überbauten: 1
Konstruktionshöhe: 0,70 m
Breite zwischen Geländern: 10,65 m
Gleisabstand: 4,00 m
Anzahl Randwege: 2
Widerlager: Stahlbeton mit neuer Natursteinverblendung
Flügel: Stahlbeton-Schrägflügel mit neuer Naturstein-
verblendung
Fundamente: Stahlbeton, flach gegründet.

Das neue Bauwerk wird flach gegründet.

Der Parkweg unter der Brücke wird nicht verändert. Nach Abschluss der Brückenbauarbeiten wird der Ursprungszustand wieder hergestellt.





4. Baustellenerschließung

4.1 EÜ Lange-Feld-Straße

● Baustelleneinrichtung
Der für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Flächenbedarf ist in der Anlage 9 zur DS dargestellt.

● An- und Abfahrtswege
Für Materialtransporte und Gerätezuführungen ist geplant, hauptsächlich die südliche Route über – „Südschnellweg“ – „Zuschlagstraße“ – „Bemeroder Straße“ – „Lange-Feld-Straße“ – zu nutzen.

Die nördliche Route – „Südschnellweg“ – „Brabeckstraße“ – „Sudetenstraße“ – „Lange-Hop-Straße“ – „Lange-Feld-Straße“ sollte nur in Ausnahmefällen wie z.B. für Antransport von Verbauträgern, größeren Stahlteilen oder wenn aus der Bauphase heraus eine Erreichbarkeit der Baustelle von Süden her nicht möglich ist, genutzt werden. Die Fahrtrouten sind in der Anlage 12 zur DS dargestellt.

● Transport zur Beprobungsfläche
Die Abbruch- und Ausbaumaterialien werden abgedeckt per LKW auf der südlichen Route über den „Südschnellweg“ zur Beprobungsfläche bzw. Zwischenlagerfläche am Lohweg transportiert.

● Verkehrliche Maßnahmen
Der Verkehr wird während der gesamten Hauptbauzeit (Brückenbau) einspurig, lichtsignalgeregelt aufrechterhalten. Die Fahrspur im direkten Bauwerksbereich zwischen den Stützen der Hilfsbrücken ist für ein dreiachsiges Müllfahrzeug ausgelegt. Der Fußgänger- und Radverkehr wird mit Bedarfsampel geregelt um die südlichen Hilfsbrückenstützen geführt.
Für diverse Bauarbeiten wie z.B. Verbauarbeiten, Hilfsbrückenein- und –ausbau, Einbau und Montage der neuen Überbauten und Verschubvorgang sind temporäre Straßenvollsperrungen auch über mehrere Tage nicht zu vermeiden.

Da eine mobile Lärmschutzwand während der Abbrucharbeiten aufgestellt wird, ist eine zusätzliche Vollsperrung von durchgehend ca. 4 – 5 Wochen unvermeidlich. Alle verkehrlichen Maßnahmen, wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierung und Schutzeinrichtungen werden entsprechend der Anordnung der Straßenverkehrsbehörde ausgeführt.

4.2 EÜ Hermann-Löns-Park / EÜ Tiergarten
● Baustelleneinrichtung
Der für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Flächenbedarf ist in den Anlagen 10 und 11 zur DS dargestellt.

●An- und Abfahrtswege
Die südlich des Bahndamms gelegenen Bauflächen der „EÜ Tiergarten“ und der „EÜ Hermann-Löns-Park“ können über zwei Zuwegungen erreicht werden (s. Anlage 13 zur DS):

„Höversche Straße“ – „Gollstraße“ – „Wipperweg“ – „Eisteichweg“
oder „Lehrter Straße“ – „Tiergartenstraße“ – und am westlichen Tiergartenrand entlang


Die Bauflächen auf der nördlichen Dammseite können nur von der „Kirchröder Straße“ durch den „Hermann-Löns-Park“ angefahren werden. Diese Zufahrt wird nur für Transporte genutzt, die nur von der Südseite über die „Tiergartenstraße / K 62“ und den am westlichen Tiergartenrand führenden Unterhaltungsweg unter sehr erschwerten Bedingungen möglich sind.

● Transport zur Beprobungsfläche
Die Abbruch- und Ausbaumaterialien werden abgedeckt per LKW über den „Eisteichweg“ – „Wipperweg“ – „Gollstraße“ – „Höversche Straße“ – „Lohweg“ zur Beprobungsfläche transportiert. Bauablaufbedingt und auf Grund der beengten örtlichen Verhältnisse ist auch eine Zuführung über die südliche Route – „Tiergartenstraße, K 62“ – „Lehrter Straße“ – „Höversche Straße“ zum „Lohweg“ erforderlich.

● Verkehrliche Maßnahmen
Die Wegeführung für Rad- und Fußgängerverkehr erfolgt in einer Schutzeinhausung. Bei kreuzendem Baustellenverkehr bzw. temporären Standorten von Baugeräten usw. sind Sicherungsposten einzusetzen.

Mit der Landeshauptstadt Hannover, der Unteren Naturschutzbehörde und weiteren betroffenen Behörden wurden darüber hinaus folgende Maßnahmen abgestimmt und festgelegt:
- Um den Begegnungsverkehr auf den schmalen Straßen und Wegen sicher zu gestalten sind diverse Ausweichstellen, Schleppkurven- und Wegeverbreiterungen angeordnet worden
- Die Geschwindigkeit des Baustellenverkehrs auf den schmalen Straßen und Wegen wird aus Schutzgründen auf 20 km/h begrenzt.
- Im Bereich der nördlichen und südlichen Verbindungswege ist eine gemischte Nutzung von Baustellen- und Erholungsverkehr nicht vermeidbar.
- In beiden Brückenöffnungen sind Einhausungen vorgesehen, um für Fußgänger und Radfahrer eine Querung derselben zu ermöglichen. Der Fußgänger- und Radverkehr sollte hauptsächlich auf dem nördlichen Verbindungsweg erfolgen.
- Der Baustellenverkehr wird hauptsächlich auf dem südlichen Verbindungsweg durchgeführt. Ein bauzeitlich herzustellender paralleler provisorischer Weg nur für Fußgänger- und Radverkehr erfordert die Beseitigung von wertvollem Baumbestand und ist daher von der Naturschutzbehörde abgelehnt worden.
- In einigen Bauphasen, wie z.B. Abbrucharbeiten, Verbauarbeiten, Ein- und Ausbau von großen Brückenteilen ist die Querung der Brücken auch in den Einhausungen aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich. Da diese Arbeiten parallel und in Gleissperrpausen durchgeführt werden, ist nur der südliche Verbindungsweg für Fußgänger und Radfahrer nutzbar, auf dem aber gleichzeitig Baustellenverkehr stattfinden muss. Eine entsprechende Beschilderung ist vorzusehen.
- Im Hermann-Löns-Park wird ein Blindenweg durch eine Baustelleneinrichtungsfläche in Anspruch genommen. Die örtlichen Verbände von Blindeneinrichtungen werden rechtzeitig im Vorfeld der Baumaßnahme informiert, dass der betroffene Weg während der Dauer der Baustelle nicht genutzt werden kann.

Bedingt durch die im unteren Teil des Eisteichweges vorhandenen öffentlichen Einrichtungen GS Kurt-Schumacher-Schule und HS Pestalozzischule sowie der heilpädagogischen Kindertagesstätte Regenbogen werden folgende Einschränkungen des Baustellenverkehrs festgelegt:


- Sperrzeiten ( kein Baustellenverkehr) von 7.00 Uhr bis 9.30 Uhr und 15.00 Uhr – 16.00 Uhr. Ggf. mögliche Abweichungen während der Ferienzeit werden nicht aufgezeigt.
- Sollte bauablaufbedingt ausnahmsweise kontinuierlich Anlieferungsverkehr (z.B. Betonieren von einzelnen Bauteilen) notwendig sein, werden in den o.g. Zeiten Sicherungsposten bereitgestellt.
- Bei besonderem Verkehrsaufkommen wird vorab die Schulleitung informiert.

Für die Baustellenzufahrten zur EÜ „Hermann-Löns-Park“ und EÜ „Tiergarten“ werden u.a. folgende Informationen ausgeschildert:
- Ansprechpartner
- Bauzeiten
- Hinweis auf Geschwindigkeitsreduzierungen

5. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

Für die Durchführung der Maßnahmen ist die Aufstellung eines LBP erforderlich. In diesem Plan wurden in dem Untersuchungsgebiet die Nutzungen nach Biotoptypen kartiert und bewertet.
Die Konflikte wurden durch die Überlagerung mit Baustelleneinrichtungsflächen und den Bauzufahrten in den Anlagen 9 bis 13 zur DS ermittelt.

Es wurden Vermeidungsmaßnahmen, Schutzmaßnahmen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für erforderlich gehalten. Die detaillierten Erläuterungen sind in der Anlage 14 zur DS beschrieben.

6. Bauzeit

Die Erneuerung der drei Brücken wird zeitgleich ausgeführt. Mit der Bauausführung wird voraussichtlich Ende 2015 begonnen. Die veranschlagte Bauzeit beträgt ca. 20 Monate, so dass die Maßnahme 2017 abgeschlossen werden kann.

Im Vorfeld der eigentlichen Brückenbauarbeiten erfolgt soweit erforderlich eine Kampfmitteluntersuchung ggf. bereits eine Sicherung und Umverlegung von Kabeln und Leitungen.

7. Weiteres Verfahren

Die Planfeststellungsunterlagen liegen in der Zeit vom 10.03.2014 bis 09.04.2014 öffentlich aus. Alle betroffenen Anlieger können im Rahmen des Verfahrens ihre Einwände vorbringen. Die Landeshauptstadt Hannover als Träger öffentlicher Belange wurde aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 10.05.2014 abzugeben. Eine Verlängerung der Frist ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht zulässig.

Für die Beratung der Drucksache sind folgende Termine vorgesehen:

Gemeinsame Sondersitzung der Stadtbezirksräte
Misburg-Anderten, Kirchrode-Bemerode-Wülferode und Buchholz-Kleefeld 23.04.2014

Eilenriedebeirat 28.04.2014

Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen 05.05.2014

Stadtentwicklungs- und Bauausschuss 07.05.2014

Verwaltungsausschuss 08.05.2014


Eine fristgerechte Abgabe der Stellungnahme bis zum 10.05.2014 ist nur unter Einhaltung dieser Termine zu gewährleisten.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr führt das Anhörungsverfahren durch. Im Planfeststellungsbeschluss wird das Eisenbahnbundesamt über die Einwendungen entscheiden.

8. Anlagen

Anlage 1: Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover
Anlage 2: Lange-Feld-Straße / Ausbauverpflichtung Hochtief AG
Anlage 3: EÜ „Hermann-Löns-Park“: Gutachten im Auftrag DB AG
Anlage 4: Bebauungsplan Nr. 1361
Anlage 5: Übersicht
Anlage 6: EÜ „Lange-Feld-Straße“ Bestand und Planung
Anlage 7: EÜ „Hermann-Löns-Park“ Bestand und Planung
Anlage 8: EÜ „Tiergarten“ Bestand und Planung
Anlage 9: EÜ „Lange-Feld-Straße“ Baustelleneinrichtungsfläche
Anlage 10: EÜ „Hermann-Löns-Park“ Baustelleneinrichtungsfläche
Anlage 11: EÜ „Tiergarten“ Baustelleneinrichtungsfläche
Anlage 12: Baustellenzufahrten-Übersicht
Anlage 13: Baustellenzufahrten-Details
Anlage 14: LBP Zusammenfassung
Anlage 15: EÜ „Lange-Feld-Straße“ LBP Bestand/Konflikt
Anlage 16: EÜ „Hermann-Löns-Park“ und EÜ „Tiergarten“ LBP Bestand/Konflikt
Anlage 17: EÜ „Hermann-Löns-Park“ LBP Bestand/Konflikt
Anlage 18: EÜ „Tiergarten“ LBP Bestand/Konflikt
Anlage 19: EÜ „Lange-Feld-Straße“ LBP Maßnahmen
Anlage 20: EÜ „Hermann-Löns-Park“ und EÜ „Tiergarten“ LBP Maßnahmen
Anlage 21: EÜ „Hermann-Löns-Park“ LBP Maßnahmen
Anlage 22: EÜ „Tiergarten“ LBP Maßnahmen
66.11 .10
Hannover / 24.03.2014