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Zuwendung für die Interkulturelle Seniorenarbeit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Region Hannover e.V.
Antrag,
die Zuwendung der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Region Hannover e.V. um 48.500 € einmalig für das Haushaltsjahr 2026 zu erhöhen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot steht allen Geschlechtern gleichermaßen zur Verfügung.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 57 - Investitionstätigkeit
Produkt 31510 | Seniorenarbeit |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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| | Transferaufwendungen |
€48,500.00 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
(€48,500.00) |
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Die zusätzlichen Mittel stehen durch eine Ansatzverschiebung in 2026 durch nichtvollständigen Mittelabruf bei anderen Zuwendungen im Ergebnishaushalt und innerhalb des Teilhaushaltes 57 in entsprechender Höhe zur Verfügung.
Laut der Beschlussdrucksache Nr. 0637/2025, „StadtGemeinschaftsHaus Nord als Beitrag der Stadtbibliothek zum HSK XI“, ist der Ertrag aus der Mietzahlung der AWO mit 39.000 € ein wesentlicher Bestandteil des durch die Zusammenlegung erzielten HSK-Effektes. Um diesen HSK Effekt durch den Beschluss zur vorliegenden Drucksache nicht zu gefährden, erfolgt zur Deckung der zusätzlichen Belastung in 2026 eine Aufwandsreduzierung an anderer Stelle im Haushalt. Dazu gehört u.a. die Zuwendung (lfd. Nr. 3570049) „Zuwendung zur Förderung der Altenbegegnungsstätte Horst-Fitjer-Weg 5“ in Höhe von 7.000 €.
Der Betrag setzt sich aus 39.000 € für Miet-, Mietnebenkosten und städtischen Pauschalen sowie aus 9.500 € für inhaltliche Maßnahmen zusammen.
Begründung des Antrages
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Region Hannover e.V. ergänzt mit ihren Leistungen zum Projekt der interkulturellen Arbeit für Senior*innen bereits seit vielen Jahren das Angebot für die Stadtgesellschaft. Die Angebote leisten einen wichtigen Beitrag zur sozialen Teilhabe älterer Menschen unterschiedlicher kultureller Hintergründe und fördern Begegnung, Austausch sowie gesellschaftliche Integration. Aus Sicht des Fachbereichs Senioren ist es daher von besonderer Bedeutung, das Angebot für die Bevölkerungsgruppen der Landeshauptstadt Hannover weiter auszubauen und sicherzustellen.
Durch räumliche Engpässe, inhaltlich erkennbaren Synergien und einer Möglichkeit der Weiterentwicklung, erklärte sich die AWO mit einer Beteiligung im StadtGemeinschaftsHaus Nord einverstanden, siehe Beschlussdrucksache „StadtGemeinschaftsHaus Nord als Beitrag der Stadtbibliothek zum HSK XI“ (Nr. 0637/2025). Ein aufgrund der räumlichen Vergrößerung und der Erweiterung des Angebotes höherer Zuwendungsantrag (Nr. 3570004) ist von der AWO für das Jahr 2026 gestellt worden, konnte bislang in der gewünschten Höhe aber nicht berücksichtigt werden.
Der Fachbereich Senioren erkennt auch weiterhin für alle Beteiligten und sich ein großes Potential im StadtGemeinschaftsHaus Nord sowie in dessen grundsätzlicher Idee und Ausrichtung. Durch eine engere Kooperation mit dem Träger vor Ort können Synergieeffekte entstehen, die zu einer Verbesserung der Senior*innenarbeit führen werden. Hierzu zählen beispielsweise aufeinander abgestimmte oder abwechselnde Informations- und Beratungsmaßnahmen, eine koordinierte Programmplanung sowie die gegenseitige Unterstützung bei der Sicherstellung der Öffnungszeiten.
Die Integration der AWO-Angebote in das StadtGemeinschaftsHaus Nord bietet somit die Chance, bestehende Strukturen effizienter zu nutzen, Angebote besser zu vernetzen und vor allem die interkulturelle Senior*innenarbeit in der Landeshauptstadt Hannover nachhaltig zu stärken. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Anpassung der finanziellen Unterstützung sachgerecht, um die erfolgreiche Arbeit der AWO fortzuführen und zugleich neue Entwicklungsperspektiven zu ermöglichen.
Die Zuwendungsanträge der AWO für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 werden voraussichtlich entsprechend höher beantragt. Diesbezüglich ist keine weitere Ausweitung der bisherigen Zuwendungen insgesamt geplant. Im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 2027 und 2028 wird die Verwaltung einen Vorschlag zur Deckung innerhalb der bisherigen Zuwendungen vorlegen.
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Hannover / Apr 9, 2026