Drucksache Nr. 0711/2012 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zur Unfallgefahr an Altkleidercontainern
in der Ratssitzung am 19.04.2012, TOP 3.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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0711/2012 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zur Unfallgefahr an Altkleidercontainern
in der Ratssitzung am 19.04.2012, TOP 3.1.1.

Die jüngsten Ereignisse um den Todesfall eines 23-Jährigen Mannes in Hannover am 10.02.2012, der sich aus einem Altkleidercontainer Kleidung besorgen wollte und dabei tödlich verletzt wurde, wirft die Frage nach einer möglichen Unfallgefahr der derzeitig aufgestellten Container für Altkleider auf.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Was hat die Stadt durch die von den Altkleidercontainern ausgehenden Gefahren seit Bekanntwerden des Vorfalls unternommen und welche Ergebnisse/Erkenntnisse wurden erzielt?
2. Wer hat seinerzeit zur Genehmigung die Sicherheit der Container für die Eignung eines Gegenstandes im öffentlichen Raum geprüft und wurden Standards festgelegt, wenn ja, welche?
3. Weichen die Container von einem vorhandenen Baumuster ab? Sind sie eine Sonderanfertigung und wenn ja inwieweit und wo weichen sie ab?

Jens Seidel
Vorsitzender

Text der Antwort

Der Todesfall eines 23-jährigen Mannes in Hannover am 10. Februar, der sich aus einem Altkleidercontainer Kleidung besorgen wollte und dabei tödlich verletzt wurde, hat die CDU zu einer Anfrage an die Verwaltung veranlasst.

Frage 1: Was hat die Stadt durch die von den Altkleidercontainern ausgehenden Gefahren seit Bekanntwerden des Vorfalls unternommen und welche Ergebnisse/Erkenntnisse wurden erzielt?

Die Verwaltung hat nach Bekanntwerden des Unfalls das DEKRA Gutachten vom 29.8.2007 vom Hersteller der Container angefordert. Dieses Gutachten besagt, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine sicherheitstechnischen Bedenken gegen das Einwurf-System bestehen. Die Herstellerfirma ist ein zertifizierter Fachbetrieb für die Herstellung von Altkleidersammelcontainern.

Frage 2: Wer hat seinerzeit zur Genehmigung die Sicherheit der Container für die Eignung eines Gegenstandes im öffentlichen Raum geprüft und wurden Standards festgelegt, wenn ja, welche?

Die Verwaltung hat im Jahr 2000 im Rahmen des Vertrages zur Aufstellung von Alttextilbehältern den Containertyp und die Bauweise geprüft. In einer Nachprüfung wurde 2007 die Verkehrssicherheit des Einwurf-Systems von der DEKRA bestätigt. Spezielle Vorschriften oder Richtlinien für die Herstellung von Altkleidercontainern gibt es nicht.

Frage 3: Weichen die Container von einem vorhandenen Baumuster ab? Sind sie eine Sonderanfertigung und wenn ja, inwieweit und wo weichen sie ab?

Die in der Landeshauptstadt Hannover platzierten Container sind mit einem seit 20 Jahren bundesweit im Altkleidersammelbereich gängigen und bewährten Einwurf-System versehen. Die Abweichungen von der üblichen Bauweise betreffen lediglich die Ausmaße, Form und Farbe des Containers selbst, da nur ein Containertyp aufgestellt werden sollte, der sich in das Stadtbild integriert. Das durch das Gutachten bestätigte „Easy-Push“- Einwurf-System wurde unverändert übernommen und eingebaut. Es findet nach wie vor Verwendung an den im öffentlichen Straßenraum aufgestellten Alttextilcontainern.