Informationen:
verwandte Drucksachen:
0710/2012 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 16.03.2012: Kulturausschuss: Formale Behandlung
- 12.04.2012: Verwaltungsausschuss: 9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
0710/2012 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Kulturausschuss In den Verwaltungsausschuss |
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2) Die Firma Anheuser-Busch InBev Germany Holding GmbH ist bis zum 31.12.2013 berechtigt, das Museum außerhalb der Museumsöffnungszeiten mietfrei für zwei Firmenveranstaltungen zu nutzen. Art und Umfang der Veranstaltungen sowie die Termine sind mit der Museumsleitung abzustimmen.
3) Die Firma Anheuser-Busch InBev Germany Holding GmbH ist bis zum 31.12.2013 berechtigt, im Zusammenhang mit der Marke „Gilde“ auf die Förderung des Museums in eigenen Publikationen hinzuweisen.
4) Unter Verwendung der Marke „Gilde“ macht die Landeshauptstadt die Firma Anheuser-Busch InBev Germany Holding GmbH als Sponsorin im Inneren des Museumsbaus an gut sichtbarer Stelle kenntlich.
5) Unter Verwendung der Marke „Gilde“ weist die Landeshauptstadt bis zum 31.12.2013 auf allen Publikationen, die der Museumswerbung dienen, auf die Kooperation mit der Firma Anheuser-Busch InBev Germany Holding GmbH hin.
6) Die Einzelheiten der Werbemaßnahmen gemäß Abs. 4 und 5 sind zwischen den Vertragsparteien abzustimmen.
Der Abschluss des Sponsoringvertrages bedarf gemäß § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG der Zustimmung des Verwaltungsausschusses.