Drucksache Nr. 0710/2012:
Sponsoring für das Museum im Schloss Herrenhausen

Inhalt der Drucksache:

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0710/2012
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Sponsoring für das Museum im Schloss Herrenhausen

Antrag,

dem Abschluss eines Sponsoringvertrages mit der hannoverimpuls GmbH zu den in der Begründung genannten Konditionen zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Anlage 4 zu der Beschlussdrucksache Nr. 0096/2012. Die Sponsoringleistung, die Gegenstand dieser Drucksache ist, wurde hier bereits berücksichtigt.

Begründung des Antrages

Die Firma Anheuser-Busch InBev Germany Holding GmbH hat sich gegenüber der Landeshauptstadt vertraglich verpflichtet, an die hannoverimpuls GmbH im Zeitraum von 2011 bis 2018 Sponsoringleistungen in Gesamthöhe von 2,8 Mio. € zu erbringen (vgl. Beschlussdrucksache Nr. 1950/2011). Die Verwendung dieser Mittel ist zwischen der Anheuser-Busch InBev Germany Holding GmbH und der hannoverimpuls GmbH abzustimmen. Auf dieser Grundlage haben sich die Anheuser-Busch InBev Germany Holding GmbH und die hannoverimpuls GmbH darauf verständigt, eine Sponsoringzahlung in Höhe von 300.000,00 € zuzüglich Umsatzsteuer für das Museum im Schloss Herrenhausen zu leisten.

Im Gegenzug verpflichtet sich die Landeshauptstadt, folgende Leistungen zu erbringen:

1) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gilde Brauerei erhalten in dem Zeitraum ab Eröffnung des Museums bis zum 31.12.2013 ermäßigten Eintritt nach Maßgabe der jeweils geltenden Preisregelungen.

2) Die Firma Anheuser-Busch InBev Germany Holding GmbH ist bis zum 31.12.2013 berechtigt, das Museum außerhalb der Museumsöffnungszeiten mietfrei für zwei Firmenveranstaltungen zu nutzen. Art und Umfang der Veranstaltungen sowie die Termine sind mit der Museumsleitung abzustimmen.

3) Die Firma Anheuser-Busch InBev Germany Holding GmbH ist bis zum 31.12.2013 berechtigt, im Zusammenhang mit der Marke „Gilde“ auf die Förderung des Museums in eigenen Publikationen hinzuweisen.

4) Unter Verwendung der Marke „Gilde“ macht die Landeshauptstadt die Firma Anheuser-Busch InBev Germany Holding GmbH als Sponsorin im Inneren des Museumsbaus an gut sichtbarer Stelle kenntlich.

5) Unter Verwendung der Marke „Gilde“ weist die Landeshauptstadt bis zum 31.12.2013 auf allen Publikationen, die der Museumswerbung dienen, auf die Kooperation mit der Firma Anheuser-Busch InBev Germany Holding GmbH hin.

6) Die Einzelheiten der Werbemaßnahmen gemäß Abs. 4 und 5 sind zwischen den Vertragsparteien abzustimmen.

Der Abschluss des Sponsoringvertrages bedarf gemäß § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG der Zustimmung des Verwaltungsausschusses.

Dez. IV 
Hannover / 15.03.2012