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Bebauungsplan Nr. 944, 2. Änderung - Arrondierung Gesundheitszentrum Bult -
Aufstellungsbeschluss
Antrag,
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 944, 2. Änderung, zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden geprüft. Es sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die auf unterschiedliche Auswirkungen für Frauen und Männer, mobilitätseingeschränkte Menschen sowie Mütter und Väter mit kleinen Kindern hinweisen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Seit den 1980-er Jahren ist auf dem nördlichen Teil der ehemaligen Pferderennbahn Bult ein Sondergebiet für überwiegend medizinisch-therapeutische Einrichtungen entstanden.
Große Teile der bestehenden Baurechte werden bereits genutzt. Entwicklungspotential besteht jedoch noch südlich des Bischofsholer Damms. Durch die fortschreitende Entwicklung der medizinischen Versorgung ist der Bedarf zur Arrondierung der vorhandenen medizinischen Kapazitäten entstanden. Diese Planungen erfolgen in Abstimmung mit der Kinderklinik auf der Bult.
Um Erweiterungen bzw. neue Ansiedlungen im Therapie- und Gesundheitssektor zum vorhandenen Ensemble ohne Eingriff in das bestehende Landschaftsschutzgebiet zu ermöglichen, sollen das Sondergebiet und die überbaubaren Flächen nördlich zum Bischofsholer Damm hin ausgedehnt werden.
Der vorhandene Bolzplatz auf dem städtischen Grundstück soll innerhalb des Geltungsbereiches verlagert werden, voraussichtlich auf eine Fläche im östlichen Bereich. Es ist beabsichtigt, die Übernahme der Kosten für die Verlagerung im Rahmen des Grundstücksverkaufs mit dem Vorhabenträger zu regeln. Weil diese planerischen Zielvorstellungen nicht den heutigen Festsetzungen entsprechen, ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 944 erforderlich.
61.12
Hannover / Mar 31, 2011