Drucksache Nr. 0709/2019:
Änderung zur Marktgebührensatzung 2019 - 2021

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0709/2019 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0709/2019
1
 

Änderung zur Marktgebührensatzung 2019 - 2021

Antrag,

die in der Anlage 1 beigefügte Änderung der Marktgebührensatzung vom 17.11.2004, zuletzt geändert am 29.11.2018, zu beschließen

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zu Geschlechterdifferenzierungen gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher nicht ausgeführt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

mit der Drucksache 2514/ 2018 wurde die Verwaltung aufgefordert eine Umfrage unter den Marktbeschicker*innen zum Weihnachtsmarkt 2018 durchzuführen. Das positive Ergebnis der Umfrage führt zu einer Verlängerung des Weihnachtsmarktes um zwei Tage. Bezogen auf den Kalkulationszeitraum von 2019 - 2021 ergibt sich somit eine Verlängerung um insgesamt sechs Tage. Die am 29.11.2018 vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossene Marktgebührensatzung (DS-Nr. 2524/ 2018) bedarf daher einer Anpassung auf den geänderten Zeitraum.

Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Gebührenkalkulation war die Dauer des Marktes von insgesamt 83 Tagen für die Jahre 2019 - 2021. Durch die oben beschriebene Verlängerung erhöht sich diese Zahl auf insgesamt 89 Tage.

Korrespondierend zur Verlängerung des Weihnachtsmarktes erhöhen sich die Kosten für diesen. Dies führt zu einer Kostensteigerung um jährlich 7,23 %.

Das in § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) beschriebene Prinzip der Kostendeckung ist einzuhalten. Dementsprechend sind die Markgebühren anzugleichen.

Folgende Änderungen ergeben sich rechnerisch durch die Erweiterung der Marktzeiten:

bei Anbietern von Getränken (mit/ ohne Speisen) von 199,98 €/m² auf 214,44 €/m²,

bei Anbietern von Speisen (Lebensmittel) von 161,81 €/m² auf 173,51 €/m²,

bei allen anderen Anbietern von 91,83 €/m² auf 98,47 €/m².

Die angegebenen Preise sind Nettopreise und erhöhen sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer.

23.4 
Hannover / 06.03.2019