Antrag Nr. 0709/2012:
Änderungsantrag der Fraktion DIE PIRATEN zu Drucks. Nr. 0659/2012 (Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0096/2012 - Eintrittspreisregelung für das Gartenensemble Herrenhausen)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion DIE PIRATEN

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktion DIE PIRATEN zu Drucks. Nr. 0659/2012 (Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0096/2012 - Eintrittspreisregelung für das Gartenensemble Herrenhausen)

Antrag zu beschließen:

1. Die Gruppe der Berechtigten unter Punkt 1a (Sommersaison) und unter Punkt 1b (Wintersaison) für die Rubrik „Ermäßigungen“ sowie unter Punkt 2 (Eintritt Herrenhäuser Gärten) für die Rubriken „Berggarten“ (Einzelticket ermäßigt) sowie „Jahreskarten Herrenhäuser Gärten ganzjährig“ (Ermäßigt) wird wie folgt ergänzt:

- Personen, die einen freiwilligen Wehrdienst absolvieren

2. In der Rubrik „Familientageskarte“ unter Punkt 1a (Sommersaison) und 1b (Wintersaison) sowie in der Rubrik „Familienjahreskarte“ unter Punkt 2 (Eintritt Herrenhäuser Gärten) werden die Worte „die zur Familie gehören“ ergänzt durch die Formulierung:
- oder im gleichen Haushalt leben

Begründung:

zu 1.
Personen, die einen freiwilligen Wehrdienst leisten, erhalten derzeit in den ersten Monaten einen Wehrsold von 777,30 Euro, der sich ab dem 4. Monat auf 800,40 Euro erhöht und nach weiteren Steigerungen im 23. Dienstmonat bei 1.146,30 Euro endet. Damit stehen freiwillig Wehrdienstleistende insgesamt finanziell kaum anders da als viele Auszubildende (beispielsweise in der Metallindustrie oder im Bankenbereich) oder als etliche Studierende (z.B. aus wohlhabenden Familien oder mit Stipendien). Zudem ist der freiwillige Wehrdienst in einer Reihe mit den anderen Freiwilligendiensten (BFD, FSJ, FÖJ) zu sehen, für die eine Ermäßigung vorgesehen ist. Wenn freiwillig Wehrdienstleistende hier nicht gleich behandelt werden, käme das einer sozial-politischen Diskriminierung dieser Personengruppe gleich.

zu 2.
Unabhängig vom gewählten Lebensmodell sollten Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen, heutzutage gleich behandelt werden. Patchwork-Familien und sonstige legale Erziehungs- und Lebensgemeinschaften sollten gegenüber herkömmlichen Familien nicht benachteiligt werden. Einseitig auf den historisch gewachsenen und juristisch definierten Begriff der Familie zu fokussieren und nur diese finanziell zu bevorzugen, wie es die Verfasser der Drucksache 0659/2012 vorschlagen, käme einem Rückschritt ins Bewusstsein des vorigen Jahrhundert gleich. Auch im Zusammenhang mit der - sonst so sorgfältig gewählten - geschlechtergerechten Sprache ist es an der Zeit, sich vom herkömmlichen Familienbegriff zu lösen bzw. diesen weiterzuentwickeln entsprechend den realen gesellschaftlichen Entwicklungen und Lebensverhältnissen.

Hannover, den 14. März 2012

Dr. Jürgen Junghänel
(Fraktionsvorsitzender)