Informationsdrucksache Nr. 0708/2017:
Auswertung der Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Zeit vom 01.01.2016 – 31.12.2016

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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0708/2017
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Auswertung der Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Zeit vom 01.01.2016 – 31.12.2016

Seit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) am 01.01.2012 haben BerufsgeheimnisträgerInnen gem. § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) und weitere Personen gem. § 8b SGB VIII, die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen und die in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, einen Anspruch auf Beratung zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist zur Bereitstellung eines entsprechenden Beratungsangebotes verpflichtet.

Seit dem 01.01.2015 wird die Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Kooperation mit der Region Hannover angeboten. (Anlage 2: Informationsdrucksache 0001/2015). Die Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage des gemeinsamen Konzeptes sowie der Kooperationsvereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Jugend und Familie, Koordinierungsstelle Kinderschutz und Frühe Hilfen und der Region Hannover, Fachbereich Jugend, Team Jugendhilfeplanung und Fachberatung Kinderschutz.

Auf Basis der Statistik im Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016 wird ein Überblick über die Inanspruchnahme der Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und den daraus abzuleitenden Erkenntnissen für die Weiterführung und Weiterentwicklung des gemeinsamen Angebotes gegeben. (Anlage 1)

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot richtet sich generell an alle Geschlechter. Geschlechtsspezifische Bedingungen von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Kinderschutzes werden fachlich in die Beratungen zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung und in die Dokumentationen einbezogen. Die Fachberaterinnen sind bestrebt, Barrieren so weit wie möglich abzubauen, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung am gesellschaftlichen Leben unabhängig von Alter, Geschlecht oder Nationalität zu ermöglichen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

51.2 
Hannover / 16.03.2017