Drucksache Nr. 0707/2014:
Umstrukturierung in der Kindertagesstätte St. Martin, Lindenstr. 1 A, 30559 Hannover

Inhalt der Drucksache:

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0707/2014
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Umstrukturierung in der Kindertagesstätte St. Martin, Lindenstr. 1 A, 30559 Hannover

Antrag,

zu beschließen,
  • der Zusammenlegung der beiden Kindergartengruppen (eine Halbtags- und eine Nachmittagsgruppe mit jeweils 20 Plätzen) in eine Kindergartengruppe mit 20 Ganztagsplätzen und
  • der Einrichtung einer neuen Krippengruppe mit max. 15 Plätzen für Kinder unter drei Jahren zuzustimmen sowie
  • für das vorgenannte Betreuungsangebot ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens jedoch ab dem 01.08.2014, laufende Beihilfen auf Basis der Förderrichtlinien für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 14.520,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -14.520,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -14.520,00 €

Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Zur Deckung der Investitionskosten wurden Zuschüsse nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT II) beantragt.

Begründung des Antrages

In der Kindertagesstätte St. Martin in Anderten werden zurzeit 80 Kindergartenkinder in vier Gruppen betreut. Eine Kindergartenganztags- und eine ¾-Gruppe sowie eine Vor- und Nachmittagsgruppe, die sich einen Gruppenraum teilen. Zur Einrichtung gehört noch eine Hortgruppe, die als Außengruppe in der Kurt-Schumacher-Schule geführt wird.
Aufgrund der veränderten Nachfragesituation ist nun vom Träger geplant, die beiden Halbtagsgruppen im Kindergartenbereich in eine Ganztagsgruppe umzuwandeln, da die kurzen Betreuungszeiten (vier Stunden) nicht mehr den familiären Lebenssituationen entsprechen. Zusätzlich beantragt der Ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover die Einrichtung um eine Krippengruppe zu erweitern.

Da der gesamte Stadtbezirk Misburg-Anderten einen hohen Bedarf an Krippenplätzen aufweist, wird die Erweiterung der Kindertagesstätte um eine Krippengruppe beabsichtigt. Zu diesem Zweck bietet die Kirchengemeinde Räume im Gemeindehaus an, die vom Träger zurzeit entsprechend umgebaut werden, damit die angestrebte Umstrukturierung umgesetzt werden kann. Für die Baumaßnahme wurden investive Zuschüsse des Landes und der Region Hannover beantragt.

Die Planungen sind mit dem Nds. Kultusministerium - Referat Kindertageseinrichtungen - abgestimmt und die entsprechende Betriebserlaubnis ist in Aussicht gestellt worden. Die Aufwendungen für die laufenden Betriebskosten stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung. Die Schaffung dieser zusätzlichen Krippenplätze trägt zu einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot und der Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Krippenplatz bei.

Das zukünftige Angebot der Kindertagesstätte St. Martin würde 60 Kindergarten- und 15 Krippenkindern in vier Gruppen eine nachfragegerechte Betreuung ermöglichen. Die Außengruppe bleibt unverändert bestehen.
51.42 
Hannover / 21.03.2014