Drucksache Nr. 0706/2008:
202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Teilbereich 202.2: Kirchrode / Forschungszentrum Bemeroder Straße

Beschluss zur (erneuten) frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
  • Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (zur Kenntnis)
 
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0706/2008
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202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Teilbereich 202.2: Kirchrode / Forschungszentrum Bemeroder Straße

Beschluss zur (erneuten) frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. die in der Anlage 2 dargelegten allgemeinen Ziele und Zwecke für die Änderung des Flächennutzungsplanes für den dort bezeichneten, geänderten Bereich zu beschließen,

2. die Durchführung der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Bauleitplanverfahren und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Durch die verkehrsgünstige Lage der geplanten Baufläche kann in besonderer Weise den Bedürfnissen von berufstätigen und erziehenden Frauen sowie älteren Personen entsprochen werden, welche auf die Benutzung des ÖPNV angewiesen sind.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 2633 / 2007 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit


Für den Bereich der ehemaligen Kleingartenkolonie "Sommerlust" östlich der Bemeroder Straße liegt eine Standortentscheidung eines ansiedlungswilligen Unternehmens der tierpharmazeutischen Forschung vor. Die Ansiedlung entspricht den städtebaulichen Zielsetzungen zur Fortentwicklung des von der Tierärztlichen Hochschule geprägten Standortes am Bünteweg.

Zur Fortentwicklung des Wissenschaftsstandortes Tierärztliche Hochschule war zunächst ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan gemeinsam mit einer Wohnungsbauentwicklung südlich der Lange-Feld-Straße mit der nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange unter der Änderungsnummer 202 eingeleitet worden mit dem Ziel, "Gemischte Baufläche" darzustellen. Infolge des danach sich abzeichnenden Ansiedlungsprojektes wurde das Verfahren geteilt mit der Zielsetzung, an der Bemeroder Straße, nördlich des Büntegrabens eine "Sonderbaufläche für Wissenschaft und Forschung" darzustellen. Mit diesem Planungsziel wurde die Flächennutzungsplan-Änderung für die beabsichtigte Ansiedlung des Forschungszentrums für Tierimpfstoffe unter der Verfahrensnummer 202, Teilbereich 202.2, fortgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde auf Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 20.12.2007 in der Zeit vom 04.01. bis 04.02.2008 durchgeführt. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung sind Bedenken oder Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern nicht eingegangen.

Im weiteren Verlauf der Projektplanung zeigte sich, dass das eigentliche Standortgelände, die Fläche der ehemaligen Kleingartenkolonie "Sommerlust", in Bezug auf Flächenzuschnitt und Flächengröße nicht ausreichend bemessen ist, um einerseits den betrieblichen Anforderungen und andererseits den Erfordernissen des Naturschutzes (Erhalt der vorhandenen Stieleiche) sowie der Wasserwirtschaft (Renaturierung des Büntegrabens) zu genügen. Aus dieser Entwicklung wurde auf Basis des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1708 auch ein größerer Ausgleichsbedarf für die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft ermittelt. Für den Flächennutzungsplan ergibt sich hieraus das Erfordernis, entsprechend Flächen darzustellen, soweit sie im Umfang seiner Maßstabsebene entsprechen.

Die Wiederholung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist wegen des geänderten Flächenzuschnitts des Vorhabenstandortes und Erweiterung des Plangebiets um die Fläche für Ausgleichsmaßnahmen in Teil B erforderlich. Der Arbeitstitel für die 202. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 202.2, wird der beabsichtigten Entwicklung angepasst (bisher: "ehemalige Kleingartenkolonie Sommerlust"). Der Vorentwurf der Begründung wurde auf den aktuellen Stand gebracht.

Die nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die auch der Ermittlung des Umfanges und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB dient, wurde mit Anschreiben vom 07.09.2007 mit Fristsetzung bis zum 19.10.2007 durchgeführt. Grundlage war der Vorentwurf in der Fassung, die die konkrete Ansiedlung des Forschungszentrums noch nicht berücksichtigen konnte. Die Ergebnisse dieses Beteiligungsschrittes sind daher nicht vollgültig auf dieses Projekt übertragbar. Auch dieser Verfahrensschritt wird wiederholt.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die auf die Ursprungsplanung bezogene fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt. Eine Aktualisierung wird im weiteren Verfahren vorgenommen.


Mit der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird das Verfahren zur 202. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 202.2, fortgeführt.
61.15 
Hannover / 26.03.2008