Drucksache Nr. 0705/2021:
Errichtung und Förderung der fünfgruppigen Kindertagesstätte "In der Wasserstadt"

Inhalt der Drucksache:

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0705/2021
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Errichtung und Förderung der fünfgruppigen Kindertagesstätte "In der Wasserstadt"

Antrag,

zu beschließen,
  • der Errichtung der o.g. Kindertagesstätte (2 Krippengruppen für je 15 Kinder im Alter von 0-3 Jahren, vorrangig ab Vollendung des 1. Lebensjahres sowie 3 KIndergartengruppen für je 25 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt, alle in Ganztagsbetreuung) in Trägerschaft der Maschseekinder gGmbH am Standort Cécile-Huk-Ring 9 zuzustimmen und
  • dem Träger ab dem 01.08.2021, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Förderung nach den "Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten (nachstehend KKT) und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen" zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501.001.2
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 10.000,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -10.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 770,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 150,00 €
Transferaufwendungen 725.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -725.920,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -725.920,00 €
Ein einmaliger investiver Zuschuss in Höhe von 10.000 € wird dem Träger zur Anschaffung von Ausstattungsgegenständen gewährt.
Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger, vorbehaltlich der Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzung 2021.
Für die Krippenplätze werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze werden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt.

Begründung des Antrages


Im Stadtteil Limmer entstehen auf einer Teilfläche der Wasserstadt Limmer ca. 515 Wohneinheiten, welche u.a. durch eine Kinderbetreuungseinrichtung ergänzt werden. Mit Abschluss des städtebaulichen Vertrages (s. DS 1017/2016-N1 und 1017/2016 E1) hat sich der Eigentümer, die Wasserstadt-Limmer GmbH & Co. KG und die Wasserstadt-Limmer Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (WLG), verpflichtet, ein eigenes Angebot für die notwendige Infrastruktur an Kinderbetreuungsplätzen vorzuhalten, indem er.eine 5-gruppige Kindertagesstätte im 1. Bauabschnitt des Geländes der Wasserstadt errichtet und sie anschließend zu betreiben bzw. betreiben zu lassen. Diese Verpflichtung hat nach Veräußerung der Grundstücke durch die WLG jetzt die Wasserstadt-Limmer Projekt GmbH (WLP) übernommen.Sie hat sich entschlossen, diese neue Einrichtung durch den Träger Maschseekinder gGmbH betreiben zu lassen.

Die neu geschaffenen Betreuungsplätze an diesem Standort tragen zu einem bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebot sowie zur Erfüllung des Rechtsanspruchs bei und erleichtern damit Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Hannover -Landesjugendamt- hat den Planungen eine Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.42 
Hannover / 29.03.2021