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Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Impfstoffzentrums schaffen. Unterschiedliche Auswirkungen für Frauen und Männer sind nicht gegeben. Das Vorhaben liegt in unmittelbarer Nähe eine Stadtbahn- und Bushaltestelle und ist deshalb auch von mobilitätseingeschränkten Beschäftigten oder Besucherinnen und Besuchern gut zu erreichen.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat bereits am 12.09.2002 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Fläche der früheren Kleingartenkolonie "Sommerlust" beschlossen (seinerzeit in den Bebauungsplan Nr. 1632 einbezogen). Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 21.03.2002 war zuvor die vorgezogene Bürgerbeteiligung vom 04.04.bis 03.05.2002 durchgeführt worden. Planungsziel war die Ausweisung von "Kerngebiet". Lediglich aus verfahrenstechnischen Gründen wurde der Bereich des ehemaligen Koloniegeländes aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1632 herausgenommen (vgl. Drucksache Nr. 2418 / 2005). Der südliche Teil des Bebauungsplanes Nr. 1632 am Bünteweg ist rechtsverbindlich geworden und setzt Sondergebiet Stiftung Tierärztliche Hochschule fest.
Die kleingärtnerische Nutzung im Bereich Sommerlust besteht bereits seit längerem nicht mehr. Der ebenfalls im Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanverfahren Nr. 1708 liegende Teilbereich der Kleingartenkolonie Gartenheim wird zur Zeit entsprechend des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 1107 noch kleingärtnerisch genutzt.
Für den überwiegenden Teil des Planungsgebietes liegt ein Ansiedlungswunsch des international tätigen pharmazeutischen Unternehmens Boehringer Ingelheim vor, das auf diesem neuen Standort in unmittelbarer Nachbarschaft zur Tierärztlichen Hochschule seine europäische tierpharmazeutische Forschung weiterentwickeln möchte.
Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren die räumlich direkte Nähe zur Tierärztlichen Hochschule Hannover und die dort erreichte Forschungsqualität insbesondere in dem für das Unternehmen relevanten Feld der Gesundheit landwirtschaftlicher Nutztiere. Hieraus ergeben sich für beide Seiten interessante Kooperationsmöglichkeiten. Im Endausbauzustand wird hier mit bis zu 200 Arbeitsplätzen zu rechnen sein. Dem soll mit einer Flächenausweisung überbaubarer Flächen im Rahmen eines Sondergebietes „Wissenschaft und Forschung" entsprochen werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit soll bereits umfassend über das Vorhaben sowie geplante Sicherheitsmaßnahmen informiert werden. Aus diesem Grund wird den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlagen 2 und 3 zu dieser Drucksache) eine Informationsschrift des pharmazeutischen Unternehmens beigefügt (Anlage 4) und am 2. April 2008 eine Informationsveranstaltung durchgeführt.
Die Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss ist erforderlich, weil der Geltungsbereich nicht räumlich auf einen Stadtbezirk begrenzt ist, sondern in zwei Stadtbezirken liegt (Teil A, D, E und F im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode, Teil B und C im Stadtbezirk Misburg-Anderten).