Drucksache Nr. 0704/2010:
Zugang zum Platz am Kulturzentrum an der Voltmerstraße 36

Inhalt der Drucksache:

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0704/2010
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Zugang zum Platz am Kulturzentrum an der Voltmerstraße 36

Antrag der Sanierungskommission,

im Rahmen der Beratung zur Entwurfsplanung „Grüne Mitte Hainholz" über einen Prüfauftrag zu beschließen.

In der vorgelegten Entwurfsplanung vom 15.09.2009 für die „Grüne Mitte Hainholz" ist als Zugang zum Kulturzentrum und dem Familienzentrum ein neu gestalteter Platz vorgesehen. Dieser Platz soll einladend für die Besucher der genannten Einrichtungen und der sich anschließenden Parkanlage gestaltet werden. Der Zugang zum Platz erfolgt von der Voltmerstraße, die eine Erschließungsfunktion für den Verkehr im Wohngebiet hat. In diesem neuen Kreuzungsbereich müssen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung getroffen werden. In Zusammenhang mit der Gestaltung des Eingangsbereiches für das neue Familienzentrum ist der Kreuzungsbereich sicher für die Besucher herzurichten.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen, weil es sich nur um einen Prüfauftrag handelt.

Begründung des Antrages

1. Die Besucher der beiden Zentren, darunter viele Kinder und Senioren, müssen hier sicher die Straße zu ihren Wohnquartieren und auf dem Weg zur Stadtbahnhaltestelle queren können. Die Autofahrer sollen auf eine mögliche Gefahrensituation aufmerksam gemacht werden.
2. Nach Eröffnung des Geschäftszentrums „Neue Mitte" wird sich das Verkehrsaufkommen in der Voltmerstraße zwangsläufig weiter erhöhen. Deshalb ist an der vorgeschlagenen Stelle eine Verkehrsberuhigung erforderlich. Damit wird gleichzeitig auf die neuen öffentlichen Einrichtungen im Stadtteil hingewiesen.
3. In der Voltmerstraße sind bereits an mehreren Kreuzungsbereichen (Fenskestraße, Bohnhorststraße, Fichteschule sowie Kinder- und Jugendhaus) Aufpflasterungen vorhanden. In dieses Gestaltungskonzept zur Verkehrsberuhigung soll auch die neue Kreuzung einbezogen werden.


Dieser Prüfauftrag wird vom Stadtteilforum Hainholz und vom Vorstand der Hainhölzer Kulturgemeinschaft e.V. unterstützt, mit der Bitte geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in den Gremien des Stadtteils vorzustellen

Martina Derwald Jens Erik Narten Holger Hütte

Hannover / 22.01.2010

Stellungnahme der Verwaltung
Die Voltmerstraße liegt in einer Tempo-30-Zone und zusätzlich befindet sich an der Kreuzung Bömelburgstraße ein Zebrastreifen. Die Verkehrsbelastung lässt zusätzliche Maßnahmen nicht zwingend erscheinen. Lediglich die Fahrgeschwindigkeiten, die tatsächlich festgestellt werden können und häufig über der Obergrenze der Zulässigkeit liegen, legen einen mittelfristigen Handlungsbedarf nahe.

Aus diesem Grunde hat die Verwaltung bereits 2004 ein Gesamtkonzept zur Verkehrsberuhigung für die Voltmerstraße erarbeiten lassen, das bereits in einzelnen Bauabschnitten (Abschnitt zwischen Bohnhorststraße und Fenskestraße sowie Vorplatz Fichteschule) umgesetzt worden ist. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten sollen weitere Bauabschnitte folgen.

Da der Straßenumbau in diesem Bereich wegen knapper finanzieller Mittel nicht zur Eröffnung des Familienzentrums im Frühjahr 2012 realisiert werden kann und Städtebauförderungsmittel nur einmal eingesetzt werden dürfen, sollte zunächst eine temporäre Lösung geprüft werden. Rechtzeitig vor Eröffnung des Familienzentrums empfiehlt sich eine Abstimmung zwischen Familienzentrum, Nutzern des Kulturhauses, Polizei, Straßenverkehrsbehörde und Fachbereich Tiefbau mit dem Ziel, eine zweckmäßige, kostengünstige Lösung zu finden, die bis zum Endausbau des Straßenstücks Bestand haben kann. Erst im Vorfeld des Endausbaus macht es Sinn, eine konkrete Planung zu erarbeiten. Ansonsten läuft man Gefahr, eine zum jetzigen Zeitpunkt entwickelte Straßenplanung, von der alle Beteiligten wissen, dass sie zur Eröffnung des Familienzentrums nicht finanziert werden kann, aufgrund gegebenenfalls zwischenzeitlich geänderter rechtlicher oder fördertechnischer Rahmenbedingungen verwerfen zu müssen.

Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung dem Antrag auf Grundlage des Gesamtkonzeptes zu folgen und zunächst mit den direkt Beteiligten eine kostengünstige temporäre Lösung zu erarbeiten und diese vor dem Eröffnungstermin des Familienzentrums zu realisieren. Im zweiten Schritt kann dann die dauerhafte Umgestaltung des Straßenraums im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten angegangen werden.
61.41 
Hannover / 08.04.2010