Drucksache Nr. 0703/2026:
Petition Entgeltermäßigung Ehrenamtskarte

Inhalt der Drucksache:

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0703/2026
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Petition Entgeltermäßigung Ehrenamtskarte

Antrag,

zu beschließen, die Petition von Fabian Randt vom 02.01.2026 zur Ermäßigung des Leseentgelts bei der Stadtbibliothek Hannover für Inhaber*innen der Ehrenamtskarte zurückzuweisen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Der Beschluss ist klimaneutral.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Nach § 34 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (KomVG) hat jede Person das Recht, sich in Angelegenheiten der Landeshauptstadt Hannover mit Anregungen (Petitionen) an den Rat zu wenden. Gemäß § 15 Abs. 6 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover ist die Entscheidung über die Petitionen dem Verwaltungsausschuss übertragen worden, bei denen keine ausschließlichen Entscheidungsrechte des Rates betroffen sind. Fabian Randt hat sich mit der Nennung seines Namens einverstanden erklärt.

Die Petition verfolgt das Ziel, für Inhaber*innen der Ehrenamtskarte eine Ermäßigung des jährlichen Leseentgelts einzuführen.

Das Lesentgelt für Vollzahler beträgt seit 2015 24 Euro pro Jahr. Die Befreiungstatbestände sind im Anhang der Benutzungsbedingungen (zuletzt geändert mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 01.10.2020) , Ziffer I, 1., festgelegt. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 20 Jahren können die Leistungen der Stadtbibliothek kostenfrei nutzen, Personen in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr zahlen ein ermäßigtes Leseentgelt. Vom Leseentgelt befreit (Ziffer I, 1.4) werden Inhaber*innen des Hannover-Aktiv-Passes, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Bundesfreiwilligendienstler*innen, Freiwillige im FSJ, FKJ, FÖJ u. ä.. Eine Überarbeitung der Benutzungsbedingungen ist für 2027 angedacht .

Das in der Petition geäußerte Anliegen ist der Stadtbibliothek nicht neu und generell sehr verständlich. Bei der Festlegung der Befreiungstatbestände orientiert sich die Stadtbibliothek im wesentlichen an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Kund*innen und an ihrem Alter. Eine weitere Öffnung der Befreiungstatbestände für Personen, die die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Ehrenamtskarte erfüllen oder die aus anderen Gründen unterstützt oder entlastet werden sollen, ist nicht beabsichtigt. Mindereinnahmen können im Teilhaushalt der Stadtbibliothek nicht ausgeglichen werden.

Der Petent führt einen Vergleich zur Gruppe der Bundesfreiwilligendienster*innen und der Freiwilligen im FSJ, FKJ, FÖJ u. ä. an und beruft sich damit auf den Gleichbehandlungsgrundsatz. Der Vergleich bezieht sich auf die Freiwilligkeit, die in der Regel dem Ehrenamt und den Freiwilligendiensten zugrunde liegt. Bei der Befreiung der Personen, die sich für einen Bundesfreiwilligendienst oder für ein freiwilliges Jahr im FSJ, FKJ, FÖJ.entscheiden, liegt unser Augenmerk auf den wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Entscheidung. Freiwilligendienst wird in der Regel in Vollzeit geleistet, ohne dass daneben einer Erwerbstätigkeit nachgegangen werden kann. Es wird dafür kein Arbeitsentgelt sondern ein Taschengeld im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich gezahlt. Vor diesem Hintergrund ist eine unterschiedliche Behandlung der Inhaber*innen einer Ehrenamtskarte und der Menschen in Freiwilligendiensten gerechtfertigt und entspricht dem System der Entgeltbefreiung in den Benutzungsbedingungen der Stadtbibliothek.
42.0 
Hannover / Apr 8, 2026