Antrag Nr. 0702/2026:
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piraten zu Drucks. Nr 0575/2026: Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0254/2026: Antrag der SPD-Fraktion: Prüfantrag: Auswirkungen von Überschwemmungsgebieten auf Sportvereine und Sportstätten in Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piraten zu Drucks. Nr 0575/2026: Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0254/2026: Antrag der SPD-Fraktion: Prüfantrag: Auswirkungen von Überschwemmungsgebieten auf Sportvereine und Sportstätten in Hannover

Antrag

Der Antragstext wird wie folgt geändert:

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, oder ggf. extern prüfen zu lassen, und den zuständigen Ratsgremien dem Sportausschuss bis Mai 2026 zum Beginn der Beratungen des Doppelhaushalts 2027/2028 zu berichten:

  1. Lage von Sportstätten in Überschwemmungsgebieten
    Welche Sportvereine und Sportstätten im Stadtgebiet Hannover ganz oder teilweise in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten liegen.
    Dabei sind insbesondere Sportplätze, Vereinsanlagen sowie geplante Entwicklungs- und Erweiterungsflächen zu berücksichtigen.
  2. Auswirkungen auf Entwicklung, Sanierung und Erhalt
    Welche Auswirkungen die Lage in Überschwemmungsgebieten auf die zukünftige Entwicklung, Sanierung und den dauerhaften Erhalt dieser Sportstätten hat.
    Insbesondere ist darzustellen,
    • inwieweit Sanierungsmaßnahmen erschwert oder ausgeschlossen sind,
    • ob Erweiterungen oder Modernisierungen (z. B. Kunstrasenplätze, Funktions- oder Vereinsgebäude) rechtlich oder tatsächlich nicht möglich sind,
    • ob hierdurch mittel- oder langfristig der Verlust von Sportflächen droht.
  3. Lösungsansätze und Ausnahmemöglichkeiten
    Welche konkreten Lösungsansätze, planerischen Instrumente und rechtlichen Ausnahmemöglichkeiten bestehen, um trotz der Lage in Überschwemmungsgebieten notwendige Weiterentwicklungen von Sportstätten zu ermöglichen.
    Dies ist exemplarisch am Beispiel des Geländes der Sportfreunde Ricklingen darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit der Errichtung eines Kunstrasenplatzes.

Bei Vereinen im HQ100-Gebieten wie in Herrenhausen/Nordstadt bzw. Limmer sollen, falls die Möglichkeit nicht vor Ort bestehen sollte, nach Ersatzflächen im Umfeld bzw. in den Stadtbezirken außerhalb des HQ100-Gebietes gesucht werden (z.B. in Kooperation mit anderen Vereinen auf deren Flächen.)
  1. Zusätzliche Aufwendungen durch Hochwasserlage
    Welche zusätzlichen planerischen, baulichen und finanziellen Aufwendungen sich aus der Lage von Sportstätten in Überschwemmungsgebieten ergeben.


Dies ist beispielhaft darzustellen am geplanten Turnhallenbau von Hannover 96 e. V. an der Stamme, insbesondere hinsichtlich
  • zusätzlicher Anforderungen an den Hochwasserschutz,
  • daraus resultierender Mehrkosten,
  • möglicher Auswirkungen auf Förderfähigkeit und Bauzeit.


Der Bericht soll eine gesamtstädtische Bewertung enthalten und aufzeigen, welche strategischen Maßnahmen erforderlich sind, um den langfristigen Erhalt sowie die bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Sportflächen in hochwassergefährdeten Bereichen sicherzustellen.

Außerdem soll er darlegen, welche Behörden im Land Niedersachsen und der Region Hannover in die Entscheidungen eingebunden sind, und inwieweit sie ein Mitspracherecht bzw. Veto haben.

Die Beratungsfolge dieser Drucksache wird um den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sowie um den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen erweitert.

Begründung


Vereine wurden bisher aus dem Kunststoffrasenplatzprogramm ausgeschlossen, wenn sie im Hochwassergebiet liegen. Dadurch haben die Vereine einen Wettbewerbsnachteil. Die Prüfung des Ursprungsantrags soll darlegen, ob am Beispiel Ricklingen trotzdem die Möglichkeit besteht, einen solchen Platz zu errichten. Die topographischen Voraussetzungen in Herrenhausen/Nordstadt bzw. Limmer sind andere. Daher muss individuell auf die einzelnen Flächen geschaut werden und demnach ggf. individuelle Lösungen gefunden werden. Wenn dort kein Kunststoffrasenplatz gebaut werden kann, muss nach Ersatzlösungen in den Quartieren gefunden werden. Gleiches gilt auch für Ricklingen, wenn es keine Möglichkeit geben sollte, am Mühlenholzweg ein Kunststoffrasenplatz zu errichten.

Grundsätzlich sind Bauten in Hochwassergebieten untersagt. Es kann aber zu Ausnahmen kommen, die aber genehmigungspflichtig sind. Hier sollte im Prüfungsbericht dargelegt werden, wer und wie diese Ausnahmen genehmigt.

Dr. Elisabeth Clausen-Muradian/Dr. Daniel Gardemin

Fraktionsvorsitz