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Die Kindertagespflege stellt einen unverzichtbaren Baustein des städtischen Kinderbetreuungsangebots dar. Umso wichtiger ist es, dass die Tätigkeit der Kindertagespflege attraktiv vergütet wird. Dem steht die Tatsache entgegen, dass mitunter viele notwendige Arbeitsschritte nicht im Rahmen der vergüteten Kinderbetreuungszeit stattfinden, sondern in der Freizeit der Betreuungspersonen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung bekannt, dass viele notwendige Tätigkeiten im Rahmen der Kindertagespflege in der Freizeit der Betreuungspersonen stattfinden und diese somit nicht vergütet werden? Wenn ja, in welchem Ausmaß ist dies die gängige Praxis?
2. Inwiefern sind die Tätigkeiten außerhalb der vergüteten Kinderbetreuungszeit mit den laufenden Geldleistungen abgedeckt?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, dieser Problematik – zur Steigerung der Attraktivität einer Tätigkeit in der Kindertagespflege – entgegen zu wirken?