Drucksache Nr. 0700/2021:
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abgaben (Beiträge und Kostener-
stattungen) für die Abwasserbeseitigung der Landeshauptstadt Hannover ("Abwasserbeseitigungsabgabensatzung")

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0700/2021
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Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abgaben (Beiträge und Kostener-
stattungen) für die Abwasserbeseitigung der Landeshauptstadt Hannover ("Abwasserbeseitigungsabgabensatzung")

Anträge,

1. die Satzung über die Erhebung von Abgaben (Beiträge und Kostenerstattungen) für die Abwasserbeseitigung der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut der Anlage 1 zu beschließen

und damit einhergehend
2. die Beitragssätze für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie die Einheitssätze zur Kostenerstattung für die Herstellung von zusätzlichen Grundstücksanschlüssen an die Schmutz- und Niederschlagswasserkanalisation festzusetzen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht erforderlich. Die Drucksache hat keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen.

Kostentabelle

Die Neufassung der Satzung hat finanzielle Auswirkungen auf die Gesamtheit der Beitragsschuldner, da die darin festgesetzten Beitragssätze gegenüber den derzeit gültigen Sätzen geändert sind. Eine Quantifizierung dieses Effekts ist nicht möglich.

Begründung des Antrages

Die Stadtentwässerung hat die Firma aqua consult Ingenieur GmbH mit der Kalkulation der Sätze des Abwasserbeitrages und der Kostenerstattung nach Einheitssätzen für die zusätzlichen Grundstücksanschlüsse beauftragt.



Unter Berücksichtigung obergerichtlicher Rechtsprechung sowie der einschlägigen Kommentierung zum Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz war das bisherige Kalkulationsverfahren und die Berechnung des Abwasserbeitrages zu ändern. Künftig werden bei einem Erstanschluss eines Grundstückes die Kosten für den Bau der zentralen Kanäle und der Grundstücksanschlüsse über eine Kostenposition (Abwasser- beitrag) abgerechnet. Weitere bzw. zusätzliche Grundstücksanschlüsse werden weiterhin nach Einheitssätzen je Meter Anschlusskanal abgerechnet.

Die notwendigen Änderungen werden mit der zu beschließenden Satzung angepasst.

Die Kalkulation umfasst den Zeitraum der Jahre 2014 bis 2025. Das vorliegende Gutachten vom 15.01.2021 gliedert sich in zwei Zeiträume:
1. den Bestandszeitraum, der die Jahre 2014 bis 2019 umfasst und die tatsächlichen Kosten der beitragsfähigen Maßnahmen berücksichtigt,

2. den Prognosezeitraum (Jahre 2020 bis 2025), für den die Kosten der bei- tragsfähigen Maßnahmen auf der Grundlage der zum Beurteilungsstichtag 31.12.2019 zur Verfügung stehenden Daten hochgerechnet bzw. geschätzt wurden.

Den für die gesamte Rechnungsperiode ermittelten Gesamtkosten für den Bau der zentralen öffentlichen Kanalisation, getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser, wurden die im Bestandszeitraum tatsächlich angeschlossenen bzw. im Prognosezeitraum künftig anzuschließenden beitragsfähigen Flächen gegenüber gestellt.

Daraus ergibt sich ein zur vollständigen Kostendeckung notwendiger Abwasserbeitrag

1. für die Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 11,47 € pro m² Veranlagungsfläche

2. für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von 19,76 € pro m² Veranlagungsfläche.

Zur Ermittlung der Einheitssätze für zusätzliche Grundstücksanschlüsse wurde der Bestandszeitraum der Jahre 2014 bis 2019 betrachtet. Auf der Grundlage der Daten der Jahre 2017, 2018 und 2019 wurde des Weiteren eine Prognose für die Jahre 2020 bis 2025 vorgenommen. Die für die Herstellung sämtlicher Grundstücksanschlüsse ent- standenen Kosten wurden, getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser- anschlüssen, den Summen der Kanalanschlusslängen gegenüber gestellt.

Daraus ergibt sich ein zur vollständigen Kostendeckung notwendiger Einheitssatz
1. für Schmutzwasseranschlüsse in Höhe von 2.020,38 € je Meter Anschlusskanal

2. für Niederschlagswasseranschlüsse in Höhe von 1.115,98 € je Meter An- schlusskanal.
Das Gutachten der Firma aqua consult Ingenieur GmbH (Erläuterungsbericht nebst Anlagen) ist wegen seines Umfanges dieser Beschlussdrucksache nicht als Anlage beigefügt. Die vollständigen Kalkulationsunterlagen sind den im Rat vertretenen Fraktionen und Einzelvertretern vorab zur Verfügung gestellt worden.




Mit Beschluss der vorherigen Abwasserbeseitigungsabgabensatzung 2015 wurde zur Entlastung der Grundstückseigentümer*innen die Kostendeckung beim Abwasserbeitrag für die Schmutzwasserbeseitigung und beim Herstellungsaufwand für die Grundstücks- anschlüsse auf jeweils 75 % begrenzt.

Der Abwasserbeitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung wurde auf 60 % begrenzt, da durch den Bau von zwei besonders teuren Regenwasserrückhaltebecken der Beitrag erheblich anstieg. Im Rahmen der nach dem Niedersächsischen Kommu- nalabgabengesetz (NKAG) eingeräumten Gestaltungsfreiheit liegt es im Ermessen des Satzungsgebers, den Deckungsgrad des Aufwandes beim Abwasserbeitrag und beim Herstellungsaufwand für die Grundstücksanschlüsse zu bestimmen.

Um auch weiterhin eine Entlastung zu erreichen, wird vorgeschlagen, die Kostendeckung für die Abwasserbeiträge der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung und den Herstellungsaufwand für die zusätzlichen Grundstücksanschlüsse, auf jeweils 75 % der von der Firma aqua consult Ingenieur GmbH kalkulierten Beitrags-/Kostensätze zu begrenzen. Daraus ergeben sich nachstehende Beitrags-/Kostensätze:

Abwasserbeitrag Schmutzwasser 8,60 € pro m² Veranlagungsfläche
(Baukosten zentrale Kanäle einschließlich erster
Grundstücksanschluss)

Abwasserbeitrag Niederschlagswasser 14,82 € pro m² Veranlagungsfläche
(Baukosten zentrale Kanäle einschließlich erster
Grundstücksanschluss)

Herstellungsaufwand Schmutzwasser 1.515,29 € je Meter Anschlusskanal
(für weitere/zusätzliche Grundstücksanschlüsse)

Herstellungsaufwand Niederschlagswasser 836,99 € je Meter Anschlusskanal
(für weitere/zusätzliche Grundstücksanschlüsse)

Die nicht durch Beiträge und Kostenerstattungen gedeckten Investitionen und Herstellungsaufwendungen sind durch die Stadtentwässerung vorzufinanzieren. Die hierfür anfallenden Zinskosten werden direkt aus dem Gebührenhaushalt finanziert. Die Finanzierung des insoweit nicht über Beiträge bzw. Kostenerstattungen gedeckten 25 %igen Anteils wirkt sich nahezu nicht feststellbar auf die Abwassergebühren aus. Bei den Schmutzwassergebühren führt dies zu einer zusätzlichen Gebührenbelastung von z.T. deutlich weniger als 0,3 Cent pro Kubikmeter, das sind 0,12% bezogen auf die Gebühr 2019-2021. Für die Niederschlagswassergebühren fällt die Zusatzbelastung mit max. 0,08 Cent pro Quadratmeter gebührenrelevanter Fläche (ebenfalls 0,12% bezogen auf die aktuelle Gebühr) ähnlich gering aus.

Eine Gegenüberstellung der Änderungen der zur Beschlussfassung vorgelegten Abwasserbeseitigungsabgabensatzung zu der derzeit gültigen Satzung des Jahres 2015 ist dieser Drucksache als Anlage 2 beigefügt.
68.0 
Hannover / 26.03.2021