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0699/2021 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 12.04.2021: Betriebsausschuss für Stadtentwässerung: Zur Kenntnis genommen
0699/2021 (Originalvorlage) |
Informationsdrucksache | ||||||||||
In den Betriebsausschuss für Stadtentwässerung |
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Veränderung gegenüber dem Plan | Ergebnis- verschlechterung | Ergebnis- verbesserung |
Erhöhung der Erlöse aus Schmutzwassergebühren | 3,1 Mio. € | |
Erlösminderung aus Zuführung Gebührenausgleich SW | 4,8 Mio. € | |
Geringere Auflösung Gebührenausgleich Regenwasser | 1,5 Mio. € | |
Minderlöse aus sonstigen Einleitungen in das Kanalnetz | 0,5 Mio. € | |
Anstieg der Erlöse aus SW-Übernahme Umland | 1,4 Mio. € | |
Anstieg Erlöse aus Straßenoberflächenentwässerung | 0,8 Mio. € | |
Anstieg der sostigen betrieblichen Erlöse | 0,2 Mio. € | |
Anstieg der aktivierten Eigenleistungen | 0,3 Mio. € | |
Anstieg der betrieblichen Veränderung gegenüber dem Plan Erträge | 0,2 Mio. € | |
Erhöhung des Materialaufwandes | 0,6 Mio. € | |
Verringerung des Personalaufwandes | 2,0 Mio. € | |
Erhöhung des Aufwandes für Abschreibung | 0,2 Mio. € | |
Verringerung des sonstigen betrieblichen Aufwandes | 2,4 Mio. € | |
Verbesserung des Finanzergebnisses | 1,1 Mio. € | |
Minderaufwand für Steuern | 0,2 Mio. € | |
Insgesamt: Ergebnisverbesserung | 4,2 Mio. € |
Die Erlöse aus Schmutzwassergebühren übertreffen den erwarteten Wert um 3,1 Mio. € / 4,6%, da die dem Geschäftsjahr zuzurechnende Schmutzwasser-Menge mit 30,61 Mio. m³ deutlich höher ausfiel als die geplante Menge (29,24 Mio. m³). Dies ist auf einen gestiegenen Wasserverbrauch zurück zu führen.
Die auf drei Jahre ausgelegten Schmutzwassergebührensätze führten auch im zweiten Jahr des 3-jährigen Kalkulationszeitraumes zu einer Überdeckung. Diese Überdeckung dient dazu Kostensteigerungen im dritten Jahr zu kompensieren und Unterdeckungen aus dem vorangegangenen Kalkulationszeitraum zu decken. Sie ist einer Gebühren- ausgleichsverpflichtung zuzuführen. Die Zuführung belastet das Jahresergebnis mit 4,8 Mio. €.
Die gebührenrelevante Fläche liegt für 2020 mit 29,91 km² etwas über dem kalkulierten Planansatz (29,75 km²) und führt zu Mehrerlösen i.H. von 0,1 Mio. €. Da parallel Gebühren für Vorjahre zu erstatten waren (0,15 Mio. €) wird der Planansatz nicht ganz erreicht (- 58 T€/ 0,3%).
Bei Aufstellung des Wirtschaftsplanes war die Auflösung der bestehenden Gebühren- ausgleichverpflichtung mit 2,0 Mio. € geplant. Da die Ausgleichsverpflichtung aber im Jahresabschluss 2019 stärker als geplant in Anspruch genommen wurde, standen für 2020 nur noch 0,5 Mio. € zur Verfügung.
Die Erlöse aus Grundwasser und sonstigem Wasser hängen wesentlich von privater Bautätigkeit und von der Niederschlagsintensität bzw. der Höhe des Grund- wasserspiegels ab. Die Höhe der Erlöse liegt für 2020 mit 1,5 Mio. € (Vorjahr 1,1 Mio. €) um 0,5 Mio. € / 25% unter dem Plan.
Die Erlöse aus Abscheider-Reinigung liegen in 2020 um 61 T€ / -4,2% unter dem Planansatz. Die Umsatzeinbrüche aus der Corona bedingten Schließung bei Restaurationsbetrieben und anderen Gewerbebetrieben sind damit geringer als befürchtet. Dies ist u.a. auf eine konservative Planung zurückzuführen. Im Vergleich mit dem Vorjahr fällt der Rückgang mit 259 T€ / -16% deutlicher aus.
Zu 1.B.1 Erlöse aus Schmutzwasserübernahme Umland
Die Erlöse aus Abwasserreinigung für die Umlandgemeinden variieren grundsätzlich in Abhängigkeit von den Einleitungsmengen und der Kostenentwicklung. Im Vergleich zu 2019 ist die von den Umlandgemeinden eingeleitete Abwassermenge um 0,34 Mio. Kubikmeter / 3% angestiegen. Darüber hinaus ist in 2020 Mehraufwand für die Schmutzwasserreinigung angefallen - u.a. für Rückbauverpflichtungen auf den Klärwerken. Nach Abgrenzung der in 2020 erbrachten Leistung fallen die dem Ge- schäftsjahr zuzuordnenden Erlöse aus Schmutzwasserübernahme Umland mit 10,5 Mio. € um 1,4 Mio. € / 16% höher aus als im Wirtschaftsplan veranschlagt.
Der Planwert für die Erlöse aus Straßenoberflächenentwässerung (13,3 Mio. €) setzt sich zusammen aus der Zielvereinbarung für den Stadtanteil (8,4 Mio. €) und dem Planansatz für die Unterhaltung der Straßenabläufe (4,9 Mio. €).
Die im Zusammenhang mit aktivierungsfähigen Baumaßnahmen erbrachten Eigenleistungen waren vorsichtig kalkuliert worden. Neueinstellungen in Planung und Bau trugen dazu bei, dass die im Rahmen der Umsetzung des Investitionsprogramms erbrachten aktivierten Eigenleistungen den Planwert um 0,3 Mio. € / 14% überschreiten.
Die Position sonstige betriebliche Erträge beinhaltet neben Erlösen aus Kostenersatz die Erträge aus Anlagenabgängen/Buchgewinn, Mahngebühren, Wertberichtigungen und Auflösungen von nicht mehr erforderlichen Rückstellungen. Im Grunde genommen sind das alles nicht konkret planbare Sondereffekte. In 2020 waren Rückstellungen in Höhe von 0,8 Mio. € aufzulösen, außerdem fielen Erträge aus Wertberichtigung an (0,1 Mio. €).
Der Planansatz für den Einsatz von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurde nicht ausgeschöpft. Insbesondere für Energie und Wasser sowie für Betriebsbedarf Labor und Technik waren mehr Mittel eingeplant als letztlich benötigt wurden. Gegenüber dem Planwert konnten insgesamt 3,2 Mio. € / 33 % eingespart werden.
Der Materialaufwand für bezogene Leistungen überschreitet den Planwert. Überplanmäßige Kosten fielen für Abfallentsorgung an und zwar 0,8 Mio. € für Zuführung zur Rückstellung für die Entschlammung von Regenrückhaltebecken. Außerdem sind die Aufwendungen für die Unterhaltung der Anlagen und Grundstücke höher ausgefallen als geplant. Grundsätzlich besteht für Anlagen, die außerhalb von Bebauungsplänen errichtet werden, eine Rückbauverpflichtung. Diese ist Bestandteil der Baugenehmigung. Auf dem Gelände des Klärwerks Herrenhausen befinden sich Altanlagen, die nicht mehr genutzt werden, so dass die Rückbauverpflichtung eingetreten ist. Die Rückbaukosten erhöhen den Aufwand für Unterhaltungsarbeiten an den Grundstücken um 8,9 Mio. €. Diesem Mehraufwand steht Minderaufwand bei der Wartung und Instandhaltung von Anlagen und bei übrigen bezogenen Leistungen gegenüber. In Summe erhöhen sich die bezogenen Leistungen um 3,8 Mio. € / 15%.
Der Personalaufwand des Geschäftsjahres 2020 liegt mit 33,0 Mio. € um 2,0 Mio. € / 6% unter dem im Wirtschaftsplan veranschlagten Wert. Die Aufwandsminderung bei Entgelten und Bezügen erklärt sich dadurch, dass nicht alle Stellen durchgängig besetzt waren. Die geplante Aufstockung des Personals konnte nicht in dem gewünschten Umfang erfolgen. Unter Pandemiebedingungen hatte die SEH Vorstellungsgespräche im 1. Halbjahr zunächst zeitweilig ausgesetzt. Später wurden diese teils als Videokonferenzen durchgeführt. In einigen Fällen mussten Stellenbesetzungsverfahren mangels geeigneter Bewerbungen (Fachkräftemangel) mehrfach durchgeführt werden. Die Höhe der sozialen Abgaben und Aufwendungen für Alters- versorgung wird wesentlich beeinflusst durch die jährliche Anpassung der Pensionsrückstellung. Der Planwert wird geringfügig um 56 T€ / 0,7% überschritten.
Die Aufwendungen für Abschreibung unterschreiten mit 29,4 Mio. € den geplanten Wert um 0,2 Mio. € / 1%. Der Anstieg ist mit Blick auf den Vorjahreswert (29,3 Mio. €) zu erwarten gewesen. Die Wirtschaftsplanung für den Doppelhaushalt 2019/2020 war bereits in 2018 auf Basis des Jahresabschlusses 2017 erfolgt.
Der sonstige betriebliche Aufwand fällt in 2020 um 2,4 Mio. € / 23% geringer aus als geplant. Die betragsmäßig größten Einsparungen wurden mit 1,4 Mio. € / 38% beim Verwaltungsaufwand erzielt – insbesondere beim darin enthaltenen Aufwand für Unter- haltungsarbeiten an den Gebäuden. Des Weiteren wurden die Ansätze für Beratungskosten (um 0,8 Mio. € / 49%) und für Aus- und Fortbildung (um 0,3 Mio. € / 60%) unterschritten, was vor allem auf die Corona bedingten Einschränkungen zurückzuführen ist.
Der Zinsaufwand setzt sich im Wesentlichen zusammen aus Fremdkapitalzinsen für langfristige Verbindlichkeiten (1,4 Mio. €) und aus dem Zinsaufwand aus der Aufzinsung nach BilMoG (1,4 Mio. €). Insgesamt belastet das Finanzergebnis die Jahresrechnung mit 2,8 Mio. € um 0,5 Mio. € weniger als im Vorjahr (3,3 Mio. €).
Die Höhe der sonstigen Steuern wird wesentlich bestimmt durch Strom- und Energiesteuer. Deren Anteil am Jahresplan betrug 300 T€ / 75%. Nach der im August 2020 durchgeführten Steuerprüfung erfolgte eine anteilige Erstattung von bereits geleisteten Stromsteuervorauszahlungen sowie eine Neufestsetzung der monatlichen Vorauszahlungen, so dass die Steuerlast um 0,2 Mio. € geringer ausfällt als geplant.