Drucksache Nr. 0699/2016:
Bebauungsplan Nr. 1829 – Vinzenzstraße -
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode- Wülferode zur Entscheidung zu Pkt.1 und 2
zur Anhörung zu Pkt. 3
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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0699/2016
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1829 – Vinzenzstraße -
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1829 – Festsetzung eines Sondergebietes mit besonderer Zweckbestimmung „Krankenhaus“, Wohngebiet und öffentliche Verkehrsfläche entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen und


3. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1829 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Vinzenzkrankenhaus an der Lange-Feld-Straße wurde Ende der sechziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts errichtet. Trotz fortlaufender An-, Umbauten und Modernisierungen erfüllt es nicht mehr die zukünftigen Anforderungen an ein modernes und konkurrenzfähiges Krankenhaus. Die Kongregation der barmherzigen Schwestern des heiligen Vinzenz von Paul zu Hildesheim als Eigentümerin und Betreiberin hat ein langfristiges bis 2050 angelegtes Entwicklungskonzept vorgelegt, dass nicht mit den bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen in den Bebauungsplänen Nr. 424 und Nr. 262 vereinbar ist.

Im Bebauungsplan 262 wird für die betroffenen Teilbereiche ein reines Wohngebiet (WR) mit maximaler Zweigeschossigkeit in offener Bauweise und einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 sowie einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,6 festgesetzt.

Der Bebauungsplan 424 setzt im Teilbereich des angestrebten Bebauungsplans 1829 „Sondergebiet“ mit der besonderen Zweckbestimmung „Klinik“, geschlossene Bauweise und eine GFZ von 0,6 fest. Maximal sind sieben Vollgeschosse zulässig Die zulässigen überbaubaren Flächen entsprechen dem Konzept aus den sechziger Jahren.

Mit diesem Planverfahren soll die planungsrechtliche Grundlage für die Zulässigkeit des vorgelegten Konzeptes geschaffen werden. Daneben werden die Ausweisungen des Ursprungsbebauungsplans Nr. 424 für die Grundstücke Lange- Feld- Straße 29A und Brakestraße 2D der Realität angepasst. Auch für die unbebaute Fläche westlich der Vinzenzstraße soll die Möglichkeit für krankenhausaffine Nutzungen eröffnet werden.

Das zukünftige bauliche Konzept sieht eine weitergehende Angleichung an die benachbarten baulichen Strukturen im Rahmen der funktionalen Vorgaben durch die Nutzung „Krankenhaus“ nach Abbruch des Bestandes vor. Dazu gehört zukünftig eine drei- bis viergeschossige Bebauung, die sich in mehrere deutlich ablesbare Baukörper gliedern soll, ohne dabei die Prämisse der kompakten Bauweise aufzugeben.

Ein großzügiger Vorplatz an der Lange-Feld-Straße soll den Haupteingang betonen und den Schwerpunkt der verkehrlichen Erschließung (ruhender Verkehr mit Tiefgarage, Zufahrt, Wirtschafts- und Rettungsverkehr) markieren.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.13 
Hannover / 31.03.2016