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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan Nr. 906, 1. Änderung - Am Fuhrenkampe Nordost;
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 906, 1. Änderung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen sowie der geänderten Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Bebauungsplanänderung führt zu einer deutlichen Verbesserung der Versorgungssituation der Bevölkerung in den Stadtteilen Burg und Ledeburg. Der Standort befindet sich im Bereich der Wohnsiedlungen und kann sowohl fußläufig als auch mit dem Pkw gut erreicht werden. Damit ist sowohl für mobile als auch für weniger mobile Mitbürger und Mitbürgerinnen die Versorgung gesichert. Weiterhin ist der Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr gegeben (S-Bahn-Haltepunkt sowie Bushaltestellen), so dass z.B. auch auf dem Arbeitsweg Einkäufe getätigt werden können und dadurch unnötige Mehrfachwege entfallen.
Die geplante Nahversorgung sowie die Sicherung des vorhandenen Marktes führen zu einer deutlichen Verbesserung der Versorgungslage der Bewohner und Bewohnerinnen der Stadtteile und damit auch zu einer Stabilisierung der Wohnnutzung. Eine große freie Fläche wird bebaut. Dies führt zu einer Belebung des Bereiches. Mögliche schlecht einsehbaren und unbeleuchteten Flächen verschwinden durch die Bebauung. Dies trägt auch zur Erhöhung der Sicherheit in der Umgebung bei.
Insgesamt ist davon auszugehen, dass durch die Planung keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechtes, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten sind.
Kostentabelle
Die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen der Bebauungsplanänderung Nr. 906, 1. Änderung werden in der Begründung zum Bebauungsplan unter Abschnitt 4 "Kosten für die Stadt" dargelegt.
Begründung des Antrages
Der Rat hat in seiner Sitzung am 19. Januar 2006 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 906, 1. Änderung beschlossen.Während der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 02. Februar bis 01. März 2006 erneuerte die Region Hannover ihre Anregungen, die sie bereits früher vorgetragen hatte.
Diese Anregungen wurden deshalb bereits vor der öffentlichen Auslegung in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet, so dass ein Beschluss über Anregungen entbehrlich ist.
Es hat sich zwischenzeitlich herausgestellt, dass es im nördlichen Teil des Grundstücks Am Fuhrenkampe Nr. 14 ein Biotop (vernässter Bereich mit Binsen-und Seggenbestand) gibt, das gesetzlich geschützt ist. Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes wurde daher so verkleinert, dass sich der überwiegende Teil des Biotops außerhalb der Bebauungsplanänderung befindet. Lediglich ein kleinerer südlicher Teil des bestehenden Biotops wird nunmehr noch von der geplanten Baumaßanhme betroffen. Dieser Verlust kann jedoch durch eine entsprechende Ausgleichsmaßnahme kompensiert werden (s. Begründung Pkt. 3.2 Naturschutz). Die öffentlichen Auslegung hierfür wurde bereits mit reduziertem Geltungsbereich durchgeführt.
Aufgrund der vorgenommenen Flächenverringerung der Bebauungsplanänderung wurde die ursprünglich vorgesehene maximal zulässige Verkaufsfläche von 2.500 m² auf 2.300 m² reduziert.
Die gutachterliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage beigefügt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist aufgrund der durchgeführten standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3 Abs. 1 S. 2 NUVPG nicht erforderlich.
Die Begründung wurde hinsichtlich des Punktes 1 (Zweck des Bebauungsplane), Punkt 2.2 (Verkehr und Versorgung) und Punkt 3.3 (Altlasten) überarbeitet und ergänzt.
Der vorliegende Bebauungsplan wird nach den Vorschriften des BauGB in der Fassung vor dem 20.07.2004 fortgeführt. Um die Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes herbeiführen zu können, sind die beantragten Beschlüsse erforderlich.
61.11
Hannover / 13.03.2006