Anfrage Nr. 0698/2023:
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Anzahl der seit Jahresbeginn gestellten Wohngeldanträge in der Landeshauptstadt Hannover, welche auf der seit ersten Januar 2023 gültigen Wohngeldreform basieren.

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Anzahl der seit Jahresbeginn gestellten Wohngeldanträge in der Landeshauptstadt Hannover, welche auf der seit ersten Januar 2023 gültigen Wohngeldreform basieren.

Mit der Neuberechnungsgrundlage des Wohngeldes ist ab ersten Januar 2023 die bundesweite Wohngeldreform in Kraft getreten. Das stellt die Kommunen in der Umsetzung vor hohe Herausforderungen. Für die Bearbeitung muss Personal aufgestockt werden, um die überlastete Wohngeldstelle hinsichtlich der immensen Anzahl von Neuanträgen zu entlasten. Bürger*innen müssen häufig mehrere Monate warten, bis sie einen bearbeiteten Wohngeldbescheid erhalten. Das ist nicht akzeptabel. Dazu kommt die Einführung einer neuen Berechnungssoftware, welche ab ersten April 2023 bundesweit eingeführt wird. Es ist nun das Gebot der Stunde, ausreichend Mitarbeiter*innen bereitzuhalten, welche die Umstellung auf die neue Berechnungssoftware zügig bewältigen und somit einen Antragsstau vermeiden. In Anbetracht von Wohnungsnot und steigenden Energiekosten sind erfolgreich gestellte und somit bearbeitete Wohngeldanträge für viele Bürger*innen existentiell.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Wie viele Wohngeldanträge sind seit Jahresbeginn in der Landeshauptstadt Hannover gestellt worden?

Wie viele Mitarbeiter*innen beschäftigt momentan das städtische Amt für Wohnungswesen, und wie viele Mitarbeiter*innen sind seit oder vor Jahresbeginn zusätzlich neu eingestellt worden?

Wie ist der Vorbereitungsstand hinsichtlich des Aufspielens, der Einführung und Bedienbarkeit der neuen Berechnungssoftware für das Erstellen der Wohngeldanträge, welche ab ersten April 2023 angewendet werden soll, bei den Mitarbeiter*innen der Wohngeldstelle?

Dirk Machentanz
Fraktionsvorsitzender