Drucksache Nr. 0698/2021:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1901 – Schulzentrum Anderten –
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
(zur Entscheidung zu den Antragspunkten 2. und 3.,
im Übrigen zur Anhörung)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0698/2021
4
 

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1901 – Schulzentrum Anderten –
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1901 gem. § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB zu beschließen,
2. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1901 –Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf -Schule- sowie eines allgemeinen Wohngebietes (WA) - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
3. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Es entstehen Kosten für Erschließungsmaßnahmen. Die Kosten für Umbau bzw. Neubau des Schulzentrums Anderten werden in einer gesonderten Drucksache benannt (siehe Anlage 2 „Kosten für die Stadt“.

Begründung des Antrages

Im Schulzentrum Anderten sind die Oberschule Pestalozzischule, die Grundschule Kurt- Schumacher-Schule, eine Schwimmhalle, eine Sporthalle und ein Jugendtreff vorhanden. Das Raumangebot der beiden Schulen muss den steigenden Schülerzahlen angepasst werden.

Die Oberschule soll auf drei Züge, die Grundschule auf vier Züge erweitert werden.

Der Gebäudebestand beider Schulen sowie der Sporthalle und des Hallenbades ist auf-
grund der baulichen Situation und des baulichen Zustandes nicht zukunftsfähig. Erweiterungsplanungen, die auf diesem Bestand aufbauen, sind nicht wirtschaftlich zu reali-
sieren und nicht sinnvoll. Die notwendige Sanierung des Schulzentrums wird als unwirt-
schaftlich eingestuft.

Beabsichtigt ist, auf der Fläche Zug um Zug Neubauten zu erstellen, die einen Umzug der Schulnutzungen aus den alten baulichen Anlagen ermöglichen. Durch schrittweisen Rück-
bau der vorhandenen Schulgebäude und des Hallenbades wird dann nach und nach Fläche für weitere Neubauten frei.

Für einen Neubau des Hallenbades steht eine Fläche nördlich angrenzend an das Schulge-
lände im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 800 zur Verfügung. Im Bereich des AMK-Hauses ist ein Neubau einer Dreifach-Sporthalle geplant. So können die erforderlichen Erweiterungsflächen für den Um- und Neubau der Schulen auf dem Grundstück geschaffen werden.

Der aktuell gültige Bebauungsplan Nr. 1194 aus dem Jahr 1991 steht mit seinen Festsetz-
ungen dieser Planung entgegen. Um die städtebaulichen Zielsetzungen rechtsverbindlich festzusetzen, muss das Planungsrecht geändert werden. Dazu sind neben dem Schulgrundstück die angrenzenden Verkehrsflächen in das Plangebiet einbezogen. Es ist geplant, eine Fläche für den Gemeinbedarf -Schule- festzusetzen und die Baugrenzen anzupassen.

Die Planung erfüllt die Voraussetzungen für ein Bebauungsplanverfahren der Innenentwick-
lung nach § 13 a BauGB (siehe Anlage 2 Aufstellungsverfahren).

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren durchführen zu können.

61.13 
Hannover / 26.03.2021