Drucksache Nr. 0697/2020:
Änderung der Dezernatsverteilung

Informationen:

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0697/2020 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 12.03.2020: Verwaltungsausschuss: Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
  • 19.03.2020: Verwaltungsausschuss: 6 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
  • 26.03.2020: Ratsversammlung: 27 Stimmen dafür, 20 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Nachrichtlich:

  • Organisations- und Personalausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Organisations- und Personalausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0697/2020
1
 

Änderung der Dezernatsverteilung

Antrag,

1.) der Änderung der Dezernatsverteilung gemäß der Anlage 1 zuzustimmen,
2.) Fr. Stadträtin Konstanze Beckedorf die Leitung des Dezernates VII - Kultur, Herrenhäuser Gärten und Sport - zu übertragen,
3.) den Ausschreibungen der Stellen für Stadträt*innen für das Dezernat I Personal, Digitalisierung und Recht, das Dezernat III Soziales und Integration und das Dezernat VI Stadtentwicklung und Bauen zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Eine unmittelbare geschlechterspezifische Betroffenheit ist nicht ersichtlich.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen sind unter Punkt II der Begründung dargestellt.

Begründung des Antrages

Zu 1.)
I.
Mit dieser Drucksache wird dem Rat der Landeshauptstadt Hannover die Änderung der Dezernatsverteilung zur Beschlussfassung vorgelegt. Das aus den vorstehend genannten Veränderungen resultierende neue Organigramm wird in Anlage 1 dargestellt.




Folgende Änderungen werden zum Beschluss vorgelegt:
a) Das Dezernat I, bisher Personal und Kulturdezernat, wird neu strukturiert. Zukünftig sollen im Dezernat I die Themen Personal, Digitalisierung und Recht angesiedelt werden. Ihm gehören künftig der Fachbereich Personal und Organisation (zuvor Dezernat IV) und der Fachbereich Recht (zuvor Geschäftsbereich Oberbürgermeister) an. Die bisher im Dezernat IV verortete strategischen Aufgabe der Digitalisierung wird im zukünftigen Dezernat I im Rahmen eines Organisationsentwicklungsprozesses neu verortet.
b) Der Fachbereich Feuerwehr wird aus Dezernat IV dem Dezernat II Finanzen, Ordnung und Feuerwehr zugeordnet.
c) Im Dezernat III Soziales und Integration wird auf Basis der Ergebnisse des Prozesses zum Lokalen Integrationsplan 2.0 (LIP 2.0) im Rahmen eines Organisationsentwicklungsprozesses eine geeignete Organisationseinheit entwickelt, die die Belange der Themen Migration und Integration zusammenführt.
d) Der Fachbereich Gebäudemanagement wird aus dem Dezernat V dem Dezernat Stadtentwicklung und Bauen (Dezernat VI) zugeordnet.
e) Der Bereich Eventmanagement wird aus dem Fachbereich Büro Oberbürgermeister dem Fachbereich Sport und Bäder und damit Dez VII zugeordnet.
f) Es wird ein neues Dezernat VII – Dezernat für Kultur, Herrenhäuser Gärten und Sport – gebildet. Dem Dezernat gehören der neu zu bildende Fachbereich Bibliothek (bisher Dezernat I), der Fachbereich Kultur (bisher Dezernat I), der Fachbereich Herrenhäuser Gärten (bisher Geschäftsbereich des OB) sowie der Fachbereich Sport, Bäder und Eventmanagement (bisher Dezernat III bzw. Geschäftsbereich OB) an.
g) Eine neu zu bildende Stabstelle Mobilität wird unmittelbar dem Oberbürgermeister zugeordnet.
h) Der Ausschuss für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters wird zum 01.07.2020 aufgehoben.

Der neuen Verwaltungsgliederung liegen folgende Erwägungen zugrunde:

Dezernat Personal, Digitalisierung und Recht

Digitalisierung
· Mit der Vorlage der Informationsdrucksache Nr. 1004/ 2018 wurde die Digitalisierung bereits zum Schwerpunkt der Verwaltungsstrategie erklärt. Perspektivisch soll ein Ausbau und eine Stärkung der Steuerungsfähigkeit für Themen der Digitalisierung innerhalb der Stadtverwaltung erfolgen. Um sicherzustellen, dass hierbei kein Zeitverzug eintritt, wird zunächst das Personaldezernat um die strategische Aufgabe der Digitalisierung von Dienstleistungen erweitert.
Es wird ein Organisationsentwicklungsprozess durchgeführt, der zum Ziel hat, die mit der digitalen Strategie zusammenhängenden Aufgaben so zu bündeln, dass die Fachbereiche und Betriebe der LHH sie für die Digitalisierung der eigenen Geschäftsprozesse nutzen können. Mit der/dem neuen Personal-, Digitalisierungs- und Rechtsdezernent*in soll in Folge des Organisationsentwicklungsprozesses entschieden werden, welche Aufgaben, Kompetenzen und Ressourcen in einer neuen Organisationseinheit gebündelt werden müssen, um die anspruchsvollen Ziele der Digitalisierung zu erreichen.




Fachbereich Recht
· Der Fachbereich Recht wird Teil des Dezernates I, wodurch ein fachlicher Austausch der städtischen Justiziar*innen weiter gefördert werden soll. Bislang wurden alle rechtlichen Fragestellungen - außer personalrechtliche Themen - im Fachbereich Recht im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters behandelt.

Zuordnung des Fachbereiches Feuerwehr zum Dezernat für Finanzen, Ordnung und Feuerwehr
· Der Fachbereich Feuerwehr wechselt in das Dezernat II Finanzen, Ordnung und Feuerwehr. Die Feuerwehr ist hauptsächlich für Themen der Gefahrenabwehr verantwortlich. Hierbei eröffnen sich Schnittstellen mit den Bereichen der öffentlichen Ordnung, der aufgrund seines Aufgabenbereiches Kooperationspunkte mit dafür relevanten externen Partner*innen hat.

Zuordnung des Fachbereiches Gebäudemanagement zum Dezernat Stadtentwicklung und Bauen
· Die bessere interne Abstimmung von Angelegenheiten des Hochbaus mit der Stadtplanung und Stadtentwicklung liegt der Überlegung zugrunde, den Fachbereich Gebäudemanagement dem Dezernat Stadtentwicklung und Bauen zu zuordnen. Hier würden die Kompetenzen des Baurechts, des Tiefbaus, des Hochbaus sowie der Gebäudebewirtschaftung in einem Dezernat die bestmögliche ganzheitliche Betrachtung erfahren. Der Lebenszyklus eines Gebäudes wird damit von der Stadtplanung und -entwicklung, der Baugenehmigung bis zur Bewirtschaftung in dem Dezernat VI abgebildet.

Neues Dezernat für Kultur, Herrenhäuser Gärten und Sport
· Durch die Einrichtung eines Kulturdezernats wird der hohen Bedeutung des kulturellen Angebotes in der Landeshauptstadt Rechnung getragen. Es soll die Bewerbung zur Europäischen Kulturhauptstadt 2025 stärken sowie eine zentrale Steuerung bei der Erstellung des Kulturentwicklungsplanes einnehmen. Aufgrund der Größe und Bedeutung wird ein eigenständiger Fachbereich Bibliothek geschaffen. Der Fachbereich Herrenhäuser Gärten soll als herausragende städtische Einrichtung der Gartenkultur im Dezernat VII Kultur, Herrenhäuser Gärten und Sport angesiedelt werden. Das Institut KunstFestSpiele ergänzt die Schwerpunktsetzung im Themenfeld Kultur. Die aktuellen Strukturen der Kulturverwaltung werden im Rahmen eines Organisationsentwicklungsprozesses überprüft und an den zu entwickelnden Leitlinien orientiert. Die Verortung von bestehenden Aufgaben muss überprüft und für neue Aufgaben muss ggf. die Struktur angepasst werden. Für die Koordination zur Umsetzung des Kulturentwicklungsplans sowie dessen Weiterentwicklung werden in der Kulturverwaltung geeignete Strukturen geschaffen.
· Der Bereich Eventmanagement ist bisher Teil des Fachbereiches Büro Oberbürgermeister und zuständig für die Genehmigung und Koordination von Veranstaltungen im gesamten Stadtgebiet. Die Zusammenführung des Fachbereiches Sport und Bäder mit dem Bereich Eventmanagement hat zum Ziel, Synergien zu schaffen und das Image Hannovers als Sport- und Eventstadt zu schärfen.








Einrichtung einer Stabstelle Mobilität beim Oberbürgermeister
· Der Verkehr in der Stadt soll nachhaltig, zukunftsfähig und aufeinander abgestimmt weiterentwickelt werden. Diese Ausrichtung soll durch einen Dialogprozess mit der Stadtgesellschaft, die der Oberbürgermeister als mittelfristigen Schwerpunkt seiner Arbeit sieht, in einem ersten Schritt konkretisiert werden. Gemeinsam mit wichtigen Akteur*innen im Feld der Mobilität, soll eine Stabstelle, die direkt beim Oberbürgermeister angesiedelt ist, dabei helfen, den Dialog für ein zukunftsfähiges Mobilitätskonzept zu steuern.

Aufhebung des Ausschusses für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters
· Der Ausschuss für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters wird zum 01.07.2020 aufgehoben. Durch die o. g. Strukturierung der Verwaltung wird der Geschäftsbereich verschlankt und die Aufgaben gehen in die jeweiligen Fachdezernate über. In der Konsequenz ist der Ausschuss nicht weiter erforderlich und wird aufgehoben. Die Federführung für das Ihme-Zentrum verbleibt zunächst beim Oberbürgermeister. Der zuständige Ausschuss ist ab dem 01.07.2020 der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss.

Einleitung eines Organisationsentwicklungsprozesses zu Themen der Migration, Integration und Teilhabe
· Im Dezernat für Soziales und Integration (Dezernat III) wird nach Erstellung des Lokalen Integrationsplans LIP 2.0 und den daraus gewonnenen Erkenntnissen ein Organisationsentwicklungsprozess gestartet mit dem Ziel, die Themen Migration und Integration in einer eigenen Organisationseinheit zu bündeln. Die Belange der Themen Migration und Integration sollen zusammengeführt, gestärkt und vorangebracht werden. Im Kontext der Erstellung des Lokalen Integrationsplanes 2.0 soll die Weiterentwicklung der Integration von Zugewanderten hin zur Teilhabe organisiert werden.

II.
Die Änderungen in der Dezernatsverteilung führen zu einem jährlichen Mehraufwand von etwa 835.000 € (nach derzeitigem Stand der PK-Durchschnittssätze) pro Jahr:

a) Stellenneueinrichtung:
· Einrichtung eines neuen Kulturdezernates 625.000 €
1,00 Dezernent*in
2,00 Referent*in
2,00 Verwaltungskraft
· Einrichtung einer Stabstelle Mobilität 210.000 €
1,00 Leitung
2,00 Sachbearbeitung
835.000 €









b) Kostenneutrale Veränderungen:
· Neuausrichtung Dezernat I als Dezernat für Personal, Digitalisierung und Recht.
· Übergang des Bereichs Eventmanagement in den Fachbereich Sport, Bäder und Eventmanagement.
· Übergang Fachbereich Herrenhäuser Gärten in das Dezernat VII.
· Eigenständiger Fachbereich Kultur und Museen (OE 41).
· Eigenständiger Fachbereich Bibliothek (OE 42).
· Übergang des Fachbereiches Recht in das Dezernat I (Dezernat Personal, Digitalisierung und Recht)
· Übergang des Fachbereiches Gebäudemanagement in das Dezernat VI (Dezernat Stadtentwicklung und Bauen.)
· Übergang des Fachbereiches Feuerwehr in das Dezernat II (Dezernat Finanzen, Ordnung und Feuerwehr).


Zu 2.)

Frau Stadträtin Beckedorf nimmt seit dem 01.07.2018 vertretungsweise die Aufgaben einer Kulturdezernentin wahr. Dabei hat sie insbesondere den Prozess der Kulturhauptstadtbewerbung 2025 und des Kulturentwicklungsplanes erfolgreich koordiniert und begleitet. Sie hat damit wesentlich dazu beigetragen, dass während ihrer Führung im Kulturdezernat unter einer breiten Beteiligung von Politik und Stadtgesellschaft der Bewerbungsprozess zur Kulturhauptstadt bisher erfolgreich gestaltet wurde und sich die Landeshauptstadt Hannover für die nächste Bewerberrunde zur Kulturhauptstadt 2025 qualifiziert hat.

Die vielfältigen Aktivitäten in alle Bereiche der Stadtgesellschaft, in die Verwaltung und Politik, die unter ihrer Leitung begonnen und gestaltet wurden, werden die weitere Entwicklung der Kultur und des Sports auch unabhängig von einer erfolgreichen Bewerbung zur Kulturhauptstadt maßgeblich beeinflussen und gestalten.

Um der hohen Bedeutung des kulturellen Angebots in der Landeshauptstadt Hannover weiterhin mit der erforderlichen Kontinuität gerecht zu werden, wird vorgeschlagen, hier keinen personellen Wechsel vorzunehmen. Der bisherige Aufgabenzuschnitt von Frau Stadträtin Beckedorf wird dahingehend angepasst, dass ihr die Aufgaben des künftigen Dezernats für Kultur, Herrenhäuser Gärten und Sport dauerhaft übertragen werden.

Zu 3.)

Bei der Landeshauptstadt Hannover sind für die Leitung der Dezernate I, III und VI gemäß § 108 NkomVG Beamt*innen auf Zeit zu berufen. Sie führen die Bezeichnung Stadträtin oder Stadtrat. Nachfolgend werden die erwarteten Anforderungen an geeignete Bewerber*innen für die zu besetzten Dezernate dargestellt:
1.) Ausschreibung Dezernat I - Personal, Digitalisierung und Recht -
· ein abgeschlossenes adäquates wissenschaftliches Hochschulstudium, vorzugsweise in den Fachrichtungen Rechtswissenschaften, Verwaltungswissenschaften, Verwaltungsmanagement

oder
· die Befähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes (ehem. Höherer Dienst)

2.) Ausschreibung Dezernat III - Soziales und Integration -

· ein abgeschlossenes adäquates wissenschaftliches Hochschulstudium vorzugsweise in den Fachrichtungen Sozialwissenschaften, Soziale Arbeit, Rechtswissenschaften, Verwaltungswissenschaften


oder
· die Befähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes (ehem. Höherer Dienst)

3.) Ausschreibung Dezernat VI - Stadtentwicklung und Bauen -
· ein abgeschlossenes adäquates wissenschaftliches Hochschulstudium, vorzugsweise der Fachrichtung Städtebau, Raumplanung oder Architektur, wünschenswert ist der Abschluss des beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienstes (Baureferendariat)

Zudem sollen ergänzend folgende Voraussetzungen von den Bewerber*innen erfüllt werden:


· mehrjährige Erfahrung in Führungspositionen, möglichst in einer oder mehreren Kommunalverwaltungen

· ausgeprägte Führungskompetenz

· strategisches und analytisches Denkvermögen verbunden mit einer strukturierten und zielorientierten Vorgehensweise

· hohe Kommunikationsfähigkeiten sowie Entscheidungs-, Verantwortungs- und Durchsetzungsstärke

· die Bereitschaft, die Verwaltung zielorientiert in vertrauensvoller, offener Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter*innen und den gewählten Gremien im Sinne eines modernen Dienstleistungsbetriebes aktiv weiterzuentwickeln.

· Gender- und Diversity-Kompetenz



Der Vorschlag des Oberbürgermeisters gegenüber der Vertretung erfolgt auf Basis einer entsprechenden Auswahl.
18.12 
Hannover / 09.03.2020