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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan Nr. 1583, 2. Änderung, Seelhorster Garten Nord
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 1583, 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Nördlich der Bemeroder Straße soll im Baugebiet Seelhorster Garten Nord das Angebot an verkehrsgünstig gelegenen Grundstücken für den Bau von Einfamilienhäusern vergrößert und der Anteil an Geschosswohnungen verringert werden . Dadurch verbessern sich die Chancen auch für junge Familien, geeignete Grundstücke im Stadtgebiet zu finden. Die Änderung führt allerdings auch dazu, dass aufgrund der künftig erheblich geringeren Anzahl der Wohneinheiten der Bedarf für den Bau einer Kindertagesstätte im Baugebiet Seelhorster Garten (siehe hierzu die parallel laufende 3. Änderung) nicht mehr gegeben ist, so dass die Kinder in anderen, nahe gelegenen Kindertagesstätten untergebracht werden müssen.
Kostentabelle
Aufgrund des abgeschlossenen städtebaulichen Vertrages und des dazugehörigen Erschließungsvertrages entstehen der Stadt keine Kosten für die Durchführung des Bebauungsplanes.
Begründung des Antrages
Der Entwurf des Bebauungsplanes 1583, 2. Änderung hat vom 2. Februar 2006 bis
1. März 2006 öffentlich ausgelegen. Anregungen zur Planung gingen nicht ein.
Das Verfahren wird nach dem alten Baurecht (in der vor dem 20. Juli 2004 geltenden Fassung des BauGB) durchgeführt. Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Verfahren abschließen zu können.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.
61.12
Hannover / 20.03.2006