Drucksache Nr. 0695/2014:
Schulentwicklungsplanung Weiterführende Schulen; Gymnasien

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
In den Schulausschuss
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0695/2014
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Schulentwicklungsplanung Weiterführende Schulen; Gymnasien

Antrag,

zu beschließen, die Gesamtzügigkeit der Gymnasien (GY) von derzeit 66 auf 74 Züge zu erhöhen und dies durch folgende Maßnahmen zu erreichen:
  • den Neubau eines fünfzügigen Gymnasiums im Westen von Hannover,
  • den Ausbau der Goetheschule am Haupthaus auf fünf Züge,
  • den Ausbau des Kaiser-Wilhelm-und Ratsgymnasiums (KWRG) auf fünf Züge und
  • der Ausweitung der Lutherschule von vier auf fünf Züge.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sind von diesen Planungen gleichermaßen betroffen. Die genannten Maßnahmen dienen der Deckung des Bedarfs an gymnasialen Schulplätzen.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen können noch nicht abschließend beziffert werden. Erste Kostenschätzungen gehen für die Neubauplanungen von einem Volumen von 30 - 35 Mio. € aus. Hinzu kommen ca. 9 Mio. € für die beabsichtigten Erweiterungen der Standorte Goetheschule und KWRG, sowie Kosten für die in diesem Zusammenhang anstehenden umfassenden Sanierungsmaßnahmen. Weitere Kosten fallen für die Einrichtung und Ausstattung sowie Personal- und Betriebskosten für den laufenden Betrieb der Erweiterungen an.

Begründung des Antrages

Die LHH ist als Schulträgerin nach dem Nds. Schulgesetz verpflichtet, ein ausreichendes Schulangebot vorzuhalten.

Im Rahmen der Schulstrukturreform Phase II erfolgte daher mit Beschluss der DS Nr. 2138/2007 die Standortplanung für die weiterführenden Schulen. Danach wurde unter anderem die Zügigkeit der 16 hannoverschen Gymnasien auf 66 Züge festgeschrieben. Dies hat in den vergangenen Jahren ausgereicht, um die jährlich rund 3.900 Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen beim Übergang in die weiterführenden Schulen zu versorgen; davon in der Regel rund 50% am Gymnasium (Schuljahr 2008/09 = 50,41%; 2012/13 = 50,96%, 2013/2014 = 49,4%). Seit dem Schuljahr 2012/13 steigen die Schülerzahlen in den Grundschulen an und damit auch die Anzahl der auf die weiterführenden Schulen wechselnden Kinder.

Die Stadt Hannover insgesamt verzeichnet aufgrund höherer Geburtenraten und geringerer Abwanderungen ins Umland auch in den kommenden Jahren steigende bzw. konstant hohe Kinderzahlen . Die daraus resultierenden steigenden Schülerzahlen werden auch in Zukunft auf einem konstant hohen Niveau erwartet. Bereits mit der Info-DS Nr. 0838/2013 "Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen der Landeshauptstadt Hannover - Zwischenbericht" hat die Verwaltung dargelegt, dass bei den zu erwartenden Schülerzahlen und einem unveränderten Anwahlverhalten bereits ab dem Schuljahr 2014/2015 mit fehlenden Kapazitäten im gymnasialen Bereich zu rechnen ist.
Anhand der derzeitigen Anzahl der Grundschüler der Klassen 1 bis 4 (weiterführende Schuljahre 2014 - 2017) und der vorliegenden Schülerzahlprognose (9-jährige Kinder in den Jahren 2018 ff.) hat die Verwaltung unter Berücksichtigung eines Anwahlverhaltens am Gymnasium von 49% der Schülerinnen und Schüler (Anwahlquote 2013/2014 = 49,4 %) die Bedarfe konkretisiert.

Im Ergebnis resultiert daraus folgende Bedarfslage, die Zügigkeit zu erweitern:


* Einbezogen wurden Wiederholer, die Nutzung von Schulen in privater Trägerschaft, die Beschulung auswärtiger Schülerinnen und Schülern sowie eine Klassengröße von 29 sowie erforderliche Reduzierungen der Klassengröße aufgrund der inklusiven Beschulung.

Um den entstehenden Bedarfen von bis zu 9 Zügen zu begegnen, sind folgende Maßnahmen zur Erweiterung der Zügigkeiten erforderlich:

Schuljahr 2014/2015
Kurzfristig sind keine größeren Baumaßnahmen umzusetzen. Daher wurden in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Gymnasien schulorganisatorische Möglichkeiten im Rahmen der bestehenden Zügigkeiten geprüft. Vorgesehen ist, dass zwei bis drei Gymnasien eine zusätzliche 5. Klasse über ihre Zügigkeit hinaus aufnehmen. Die Abstimmung, um welche Schulen es sich handelt, erfolgt in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen unter Berücksichtigung standortspezifischer Besonderheiten. Hierbei handelt es sich jedoch nur um kurzfristige Maßnahmen, die nicht zu einer dauerhaften Ausweitung des gymnasialen Angebotes führen werden.

Schuljahr 2015/2016 ff
Um dauerhafte Lösungen zu schaffen, wurden sowohl An- und Umbauten bestehender Gymnasien, die erneute Schaffung von Außenstellen als auch der Neubau eines 17. Gymnasiums geprüft. Die Verwaltung hat verschiedene Standorte hinsichtlich der zeitlichen und fachlichen Umsetzbarkeit untersucht und mit den Schulleitungen der Gymnasien erörtert. Grundsätzlich ist die Umsetzung einer großen Baumaßnahme wirtschaftlicher und praktikabler als mehrere kleine Anbauten.

Folgende Maßnahmen wurden zur Bedarfsdeckung ausgewählt:

17. Gymnasium (Neubau)
Ein Neubau eines fünfzügigen Gymnasiums stellt eine wirtschaftliche und auch schulorganisatorisch sinnvolle Maßnahme zur Erfüllung des erwarteten Bedarfs an Schulplätzen dar. Durch diese Maßnahme können jährlich bis zu 150 Schülerinnen und Schüler zusätzlich versorgt werden. Der endgültige Standort des neuen Gymnasium steht noch nicht fest, da die entsprechenden Grundstücksverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind. Die Verwaltung hat in ihren Planungen allerdings einen Standort im Westen Hannovers festgelegt. So soll eine weitere Verbesserung der Verteilung des gymnasialen Angebotes im Stadtgebiet erreicht werden, und damit lange Wege für die Kinder und Jugendlichen vermieden werden. Auch der geplante Ausbau der Wasserstadt Limmer hat diese Entscheidung notwendig gemacht, da hier mit einem erheblichen Anstieg der Bevölkerung und damit auch der Schülerzahlen zu rechnen ist. Sobald der endgültige Standort feststeht, wird ein entsprechender Beschluss herbeigeführt.

Da ein Neubau nicht bis zum Schuljahr 2016/17 fertiggestellt werden kann, ist ab diesem Zeitpunkt eine Übergangslösung einzurichten, um die erwarteten Schülerinnen und Schüler versorgen zu können.

Gymnasium Goetheschule
Die Goetheschule ist ein 5-zügiges Gymnasium, bestehend aus der Hauptstelle am Franziusweg und der Außenstelle An Mußmanns Haube. Es war beabsichtigt, die Hauptstelle mit dem Ziel zu sanieren, dort ein vierzügiges Gymnasium zu betreiben; gleichzeitig war geplant, die Außenstelle An Mußmanns Haube mit Fertigstellung der Sanierung aufzugeben (DS 1957/2011).
Die Verwaltung beabsichtigt nun, in Abstimmung mit der Schulleitung, das Haupthaus im Rahmen der Sanierung auf insgesamt 5 Züge zu erweitern. Gleichzeitig ist es zumindest temporär erforderlich, die Außenstelle mit einem weiteren Zug zu betreiben und so insgesamt 6 Züge zu erreichen, sofern sich im Laufe des weiteren Verfahrens keine wirtschaftlichere Alternative bietet. Insgesamt kann so ein weiterer gymnasialer Zug geschaffen werden.

KWRG
Das Gymnasium sollte in den kommenden Jahren in mehreren Bauabschnitten saniert bzw. erneuert werden. Im Zusammenhang mit der Erweiterung um einen Zug an diesem Standort sollen nunmehr die geplanten Sanierungsmaßnahmen für das KWRG zeitlich vorgezogen werden, um entstehende Synergien zu nutzen. Durch den am Standort entstehenden zusätzlichen Zug ist auch eine Gesamtbetrachtung unter Einbeziehung des Angebotes des Gymnasiums Sophienschule geplant.

Gymnasium Lutherschule
Das Schulgebäude wird derzeit saniert. Nach Abschluss dieser Maßnahmen kann ab dem Schuljahr 2015/2016 ein weiterer Zug mit Beginn der fünften Klasse aufgenommen werden. Geringe räumliche Fehlbedarfe können durch schulorganisatorische Maßnahmen ausgeglichen werden. Nach Fertigstellung des geplanten Neubaus und der o.g. Anbauten wird die Erforderlichkeit der Ausweitung überprüft.

Durch die oben genannten Maßnahmen werden acht zusätzliche Züge im Gymnasium geschaffen. Nach den derzeit für die kommenden Jahre zu erwartenden Schülerzahlen könnten damit dauerhaft die Bedarfe im gymnasialen Bereich abgedeckt werden. Die Entwicklung der Bevölkerung sowie das Anwahlverhalten werden weiterhin laufend von der Verwaltung geprüft, um gegebenenfalls auf Veränderungen reagieren zu können. Ebenso werden eventuelle landesrechtliche Gesetzesänderungen, z.B. eine mögliche Rückkehr zu G 9, in die Überprüfungen mit einbezogen, da diese erhebliche Auswirkungen auf die Raumbedarfe der Schulen zur Folge hätten.

Alle vorgesehenen baulichen Maßnahmen werden noch durch entsprechende Baudrucksachen konkretisiert. Die Finanzierung wird derzeit geklärt.
42.11 .3
Hannover / 19.03.2014