Drucksache Nr. 0693/2017:
Kalkulation der Benutzungsgebühren 2017/18 für die städtischen Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover sowie Änderung der Gebührensatzung der städtischen Friedhöfe

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
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Nr.
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0693/2017
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Kalkulation der Benutzungsgebühren 2017/18 für die städtischen Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover sowie Änderung der Gebührensatzung der städtischen Friedhöfe

Antrag,

die als Anlage beigefügte Kalkulation der Benutzungsgebühren 2017/18 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und sowohl
1. die Beibehaltung der zurzeit gültigen Gebührensätze

2. als auch die redaktionellen Änderungen (begriffliche und rechtliche Konkretisierungen) der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover
zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Beide Geschlechter sind gleichermaßen betroffen. Eine Benachteiligung bestimmter Einwohner-/ -innengruppen ist nicht gegeben.

Kostentabelle

Erklärungen zu den finanziellen Auswirkungen befinden sich in der Begründung.

Begründung des Antrages


Zu 1.)

Mit Ablauf des bisherigen Kalkulationszeitraums zum 31.12.2016 ist dem Rat entsprechend den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes eine aktualisierte Gebührenkalkulation vorzulegen.

Die als Anlage 1 und 2 beigefügte Kalkulation auf der Basis der dem Rat der Stadt Hannover vorgelegten Haushaltsplanung für die Jahre 2017/18 ergibt geringfügige Anpassungen einiger Einzelgebühren (Absenkung/ Anhebung bis 3 €). Diese Anpassungen gleichen sich insgesamt für die FriedhofsnutzerInnen aus, würden jedoch u.a. umfangreiche Aktualisierungen in EDV- Abrechnungsprogrammen sowie gedruckten Informationsblättern bzw. Preisübersichten zur Folge haben. Aus diesem Grund sollten die Gebühren, wie in den vergangenen Jahren, unverändert beibehalten werden.

Zu 2.)

Aufgrund von rechtlichen und begrifflichen Änderungen in der parallel in die Gremien eingebrachten Drucksache zur Änderung der Friedhofssatzung ergeben sich auch Änderungsbedarfe an der Gebührensatzung für die Städtischen Friedhöfe. Diese sind in Anlage 3 „Änderungssatzung zur Gebührensatzung“ aufgeführt. Die einzelnen Änderungen sind in einer Synopse gegenübergestellt und begründet (Anlage 4).

Eine wesentliche Änderung betrifft die Mindestruhezeit für Kinder. Auf Grundlage des niedersächsischen Bestattungsgesetzes ist die Mindestruhezeit für Verstorbene bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres von 10 auf 20 Jahre bzw. für Verstorbene bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres von 15 auf 20 Jahre zu erhöhen. Es wird vorgeschlagen, die sich aus der Verlängerung der Mindestruhezeit jeweils ergebende Gebührenerhöhung (verlängerte Nutzungszeit der Grabstätten um 5 bzw. 10 Jahre) aus sozialen Gründen nicht umzusetzen und die Beibehaltung der bisherigen Gebühren für die Vergabe von Nutzungsrechten an Grabstätten für Verstorbene unter 12 Jahren zu beschließen. Die damit rechnerisch verbundene Mindereinnahme in Höhe von rund 12.200 € entspräche einem Anteil von 0,17 % in Bezug auf die erwarteten Gesamteinnahmen.

Neue Verträge der Stadt mit einem Versandanbieter für den Urnenversand machen es erforderlich, neben einer Verwaltungsgebühr die tatsächlich anfallenden Portokosten separat zu erfassen und abzurechnen, da diese erheblichen Schwankungen unterliegen und daher nicht pauschal erhoben werden können.
67.4 
Hannover / 14.03.2017