Drucksache Nr. 0691/2019:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1826 - Lidl Wülfeler Straße -
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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0691/2019
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1826 - Lidl Wülfeler Straße -
Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1826 mit Begründung zuzustimmen und
  2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Geschlechterspezifische Auswirkungen der Planung sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Mit der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsvertrag geschlossen, in dem u. a. die Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben entstehender Kosten geregelt wird. Für die Stadt entstehen keine Kosten für Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches. Anteilige Kosten fallen für Erschließungsmaßnahmen an der Wülfeler Straße (Umbau Kreuzung und Errichtung einer Lichtsignalanlage) an.

Begründung des Antrages

Auf dem Grundstück Wülfeler Straße 78 befindet sich ein 2003 errichteter Lebensmittel-Discounter der Firma Lidl, der abgebrochen und unter Berücksichtigung von behindertengerechten Anforderungen erweitert sowie neu organisiert werden soll. Aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zum Annastift, in dem vorwiegend Menschen mit diversen Einschränkungen wohnen und ausgebildet werden, erfüllt dieser Markt eine besondere Rolle in der Versorgung dieses Personenkreises mit seinen speziellen Anforderungen an Warenpräsentation, Regalhöhen und Gangbreiten insbesondere für Rollstuhlfahrer.

Zur Ermittlung eines geeigneten Entwurfskonzeptes wurde durch die Vorhabenträgerin mit Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover im Februar 2017 ein Gutachterverfahren durchgeführt. Mit dem Konzept des Architekturbüros Joachim Schmidt wurde ein funktionell und gestalterisch überzeugender Entwurf für die Neuordnung des Grundstückes unter Einbeziehung der Entwicklungsplanungen für das „Wohnquartier Annastift“ gefunden. Der Entwurf wurde entsprechend der Empfehlungen des Entscheidungsgremiums überarbeitet und die Planung am 23.05.2017 den Anwohner*innen sowie interessierten Personen vorgestellt. Das neue kompakte Gebäude des Lebensmittelmarktes wird am nord-westlichen Grundstücksrand angeordnet, der transparent gestaltete Eingangsbereich richtet sich zum neuen Entree des Wohnquartiers und des Geländes des Annastiftes aus. Die Wege- und Freiraumbeziehungen zum nördlich gelegenen geplanten Quartiersplatz am „Kleinen Zentrum“ werden aufgegriffen und ein direkter Zugang zum Eingangsbereich des Marktes geschaffen.

Für das Plangebiet bestehen aufgrund von rechtsverbindlichen Bebauungsplänen Baurechte. Der Bebauungsplan Nr. 320 setzt für die Flächen ein Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Annastift“ für die Errichtung einer orthopädischen Heil- und Lehranstalt fest. Parallel zur Wülfeler Straße ist ein 17 m breiter Pflanzstreifen ausgewiesen, der mit Rasen, Sträuchern und Bäumen anzupflanzen ist. Dieser Bereich war als Freihaltetrasse für eine Stadtbahnlinie vorgesehen. Zulässig ist auf der inneren Baufläche eine 13geschossige und am äußeren Rand eine eingeschossige Bebauung. Für das Sondergebiet ist eine GRZ 0,5 und GFZ 1,2 sowie eine geschlossene Bauweise festgesetzt. Am westlichen Rand des Geltungsbereiches liegen Teilflächen innerhalb des Bebauungsplans Nr. 928 „Bezirkssportanlage Mittelfeld / Wülfeler Straße / Nixdorf“ und der 2. Änderung B-Plan Nr. 928. Auf der Grundlage der Bebauungsplanfestsetzungen ist eine Realisierung der Planungsziele zur Neuerrichtung eines Lebensmittelmarktes nicht möglich. Mit Schreiben vom 15. Juni 2017, in Ersatz zu dem ursprünglichen Einleitungsantrag vom 10.03.2016 und der Ergänzung vom 11.05.2016, hat die Lidl Vertriebs GmbH & Co. KG die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt, um das Vorhaben realisieren zu können. Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1826 sollen der Bebauungsplan Nr. 320, der Bebauungsplan Nr. 928 und die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 928 außer Kraft gesetzt werden.

Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel hat in seiner Sitzung am 9. November 2017 (Drucksache Nr. 1758/2017) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen, die in der Zeit vom 04.01.2018 bis zum 05.02.2018 stattgefunden hat. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung haben während dieser Zeit öffentlich ausgelegen. Während dieser Zeit ist eine Stellungnahme der Diakovere Annastift und eine Stellungnahme eines Bewohners im Stadtteil Döhren eingegangen. Die Diakovere Annastift wurde danach im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.12.18 bis 18.01.19 beteiligt und hat eine erneute Stellungnahme abgegeben. Weiterhin hat im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange die Industrie- und Handelskammer Hannover eine Stellungnahme abgegeben.

Anregungen Diakovere Annastift

Die Gebäudeanordnung kann nicht nachvollzogen werden, da die Eingangssituation des neuen Wohnquartiers und die östlich gegenüberliegende Neubebauung unberücksichtigt bleiben. Außerdem orientiert sich die Stellplatzanlage zu den östlich neu geplanten Nutzungen und beeinträchtigt diese durch Emissionen. Weiterhin ist die Zufahrtsstraße zum neuen Quartier Annastift bereits stark belastet, daher sollte eine separate Zufahrt von der Wülfeler Straße angestrebt werden.

Es wurde angeregt, die vorgesehene Werbetafel an der südwestlichen Grundstücksgrenze anzuordnen, um im Eingangsbereich der Zufahrtsstraße zum Vitalquartier keine wichtigen Blickachsen einzuschränken sowie den kompletten Parkplatz außerhalb der Öffnungszeiten des Marktes wegen möglichen Lärmimmissionen für die Nutzung zu sperren. Auch sollte eine unversiegelte Grünfläche hinter den nördlich der Zufahrt gelegenen 5 Einstellplätzen mit zusätzlichen Baumpflanzungen entstehen, um reflektierenden Schall der Wagenbox von der Gebäudefassade abzumindern.


Stellungnahme der Verwaltung

Die Gebäudeanordnung ermöglicht durch eine Bündelung der Eingangsbereiche eine Stärkung und Belebung des Platzbereiches am "Kleinen Zentrum" und schützt die nördlich angrenzende Wohnnutzung vor Emissionen. Gegenüber der Bestandssituation werden die am östlichen Teilbereich gelegenen Stellplätze reduziert. Auf eine separate Zufahrt von der Wülfeler Straße wird u. a. aufgrund von Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses und möglichen Schleichverkehren abgesehen. Auf Grundlage eines Verkehrsgutachtens wurde die Verkehrsführung mit den Beteiligten abgestimmt und die Ergebnisse in die Planung übernommen.

Ein Anordnen der Werbetafel an der südwestlichen Grundstücksgrenze kommt nicht in Betracht. Die Werbetafel besitzt mit einer Entfernung von ca. 11 m zum äußeren Rand der neuen Quartierszufahrt einen ausreichend großen Abstand. Auch die Positionierung der Werbetafel, mit der schmalen Seite orthogonal zur Wülfeler Straße, wurde so gewählt, dass keine Sichteinschränkung der Verkehrsteilnehmer erfolgt.

Für den konfliktfreien Betrieb des Discounters und der angrenzend vorgesehenen Bebauung muss die nächstgelegene Stellplatzreihe mit 7 Stellplätzen am östlichen Rand südlich der Einfahrt bis spätestens 22:00 geräumt sein. Eine Sperrung weiterer Stellplätze ist nicht notwendig, da die übrigen vorgesehenen Baufelder weiter zurückgesetzt und somit geringeren Lärmimmissionen ausgesetzt sind.

Um das Plangebiet gegenüber dem öffentlichen Straßenraum und dem nord-östlich geplanten Quartiersplatz zu öffnen, sind Baumpflanzungen und Einfriedungen im Bereich der nördlichen Stellplätze und der Einkaufswagenbox nicht vorgesehen. Es soll eine Verbindung des neu entstehenden „kleinen Zentrums“ und des „Quartiersplatzes“ mit den Freiflächen des Marktes gewährleistet werden. Um die Lärmimmissionen der Einkaufswagen zu minimieren ist eine rückwärtige Lärmschutzwand an der Einkaufswagenbox vorgesehen.


Anregungen der Industrie- und Handelskammer Hannover

Eine Erweiterung der Verkaufsfläche auf bis zu 1.300 m² Verkaufsfläche wird raumordnerisch und städtebaulich als zulässig eingestuft. Bei einer Verkaufsfläche über 1.300 m² sollte der Planstandort im Rahmen der Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover eine zentralörtliche/funktionelle Aufwertung erfahren.


Stellungnahme der Verwaltung

Das Vorhaben wurde durch einen Gutachter auf seine möglichen Auswirkungen auf benachbarte zentrale Versorgungsbereiche und deren Funktions- und Entwicklungsfähigkeiten geprüft. Ebenso wurde die raumordnerische Beurteilung und Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover geprüft. Aus dem Gutachten geht hervor, dass mit der geplanten Erweiterung des Lidl-Marktes keine negativen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche sowie auf die verbrauchernahe Versorgung erwartet werden. Vielmehr wird die Unterversorgung in den Stadtteilen Mittelfeld und Bemerode, bedingt durch die Einwohnerpotenziale der neuen Wohnbaugebiete (etwa 9500 Menschen) wie Diakovere-Annastift, Kronsberg Nord und Kronsberg Süd, etwas ausgeglichen.

Im Rahmen der Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wird dieser Standort hinsichtlich seiner Einordnung in die Zentrenhierarchie berücksichtigt werden.


Anregungen eines Bewohners der Richartzstraße im Stadtteil Döhren

Es werden Geruchsauswirkungen bei einem verstärkten Backwarenangebot befürchtet. Des Weiteren sollte die Grundstückszufahrt u. a. zum Schutz der Fahrradfahrer nicht über die Wülfeler Straße erfolgen.


Stellungnahme der Verwaltung

Gegenüber der Bestandssituation wird es keine relevante Veränderung der Backwaren- herstellung geben und die Ausstattung sieht eine geruchsneutrale Entlüftung vor. Eine Zufahrt von der Wülfeler Straße ist nicht geplant.


Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 3 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.12 
Hannover / 06.03.2019