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Verlängerung der Betriebsführung der Kindertagesstätte im Schulzentrum Bemerode (SZ) in Trägerschaft der DRK Kinder- und Jugendhilfe i.d. Region Hannover gem. GmbH
Antrag,
zu beschließen,
- den Betrieb der Kindertagesstätte "Blaue Schule" im Schulzentrum (SZ) - Bemerode bis zum 31.07.2022 zu verlängern und
- für dieses Betreuungsangebot weiterhin laufende Beihilfen auf der Basis der Fördergrundsätze des Betriebskostenersatzes (BKE) zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätte richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Es bleibt bei dem bisherigen Finanzierungsaufwand, da keine Veränderungen an der Betreuungsstruktur in der Einrichtung vorgenommen wurden.
Die Kosten für die weitere Förderung des Betreuungsangebotes stehen im Produkt Kindertagesbetreuung zur Verfügung.
Begründung des Antrages
Die genannte Kindertagesstätte in Trägerschaft der DRK Kinder- und Jugendhilfe i.d. Region Hannover gem. GmbH wird in Räumlichkeiten des SZ-Bemerode betrieben.
Der zwischen den städtischen Fachbereichen "Schule" und "Jugend und Familie" vereinbarte Nutzungszeitraum unterliegt einer Befristung und wurde in der Vergangenheit mehrfach verlängert. Die aktuelle Vereinbarung gilt bis zum 31.07.2022. Hintergrund dieser Vereinbarung sind die Veränderungen, die an dem Standort des SZ- Bemerode anstehen.
Die gut ausgelastete Kita, die insgesamt ein Angebot von 110 Plätzen (Krippe, Kindergarten und Hort) anbietet, stellt eine feste Institution im Stadtteil dar und wird von den Eltern sehr gut angenommen. Es besteht weiterhin ein Bedarf an der dort vorgehaltenen Angebotsstruktur.
Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung der Räumlichkeiten ist aus schulplanerischer Sicht für den Zeitraum der kommenden vier Jahre gewährleistet. Über diesen Zeitraum hinausgehend ist angedacht, die Kindertagestätte an einen anderen Standort zu verlagern.
51.42
Hannover / 26.03.2018