Drucksache Nr. 0691/2017:
Änderung der "Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Hannover"

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
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0691/2017
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Änderung der "Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Hannover"

Antrag,

die als Anlage beigefügte

Satzung zur Änderung der „Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Hannover"

zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderungen betreffen Männer und Frauen gleichermaßen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Im Jahr 2012 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover eine Neufassung der Friedhofssatzung beschlossen. Diese wurde zuletzt geändert durch Satzung vom 19.06.2014. Für die Rechtssicherheit der Friedhofssatzung ist es erforderlich, mehrere rechtliche Konkretisierungen und Klarstellungen vorzunehmen. In der Anlage 1 befindet sich die Fassung der Friedhofssatzung mit den vorgenommenen Änderungen. Zur leichteren Lesbarkeit sind in Anlage 2 die Änderungen in einer Synopse dargestellt und kurz begründet.

Da von den Änderungen auch Auswirkungen auf das friedhofsbezogene Gewerbe zu erwarten sind, ist es gängige Praxis, den jeweiligen Innungen / Verbänden die Änderungsvorschläge zur Stellungnahme vorab zuzusenden. Die Ergebnisse hieraus befinden sich in Anlage 3.

Änderungen an der Friedhofssatzung waren insbesondere erforderlich, um Anpassungen an das Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG Niedersachsen) zu den Ruhezeiten vorzunehmen.

Aufgrund der Interessen und Verhaltensweisen verschiedener Besuchergruppen bedurfte es einer Klarstellung und Anpassung der Friedhofssatzung in inhaltlicher, redaktioneller und rechtlicher Art. So wurden Regelungen in die Friedhofssatzung aufgenommen, die die betrieblichen Abläufe verbessern und Angehörigen ihre Handlungsmöglichkeiten eindeutiger zeigen. Ebenso bedurften die Regelungen für firmenbezogene Markierungen auf Grabstätten einer Überarbeitung, um Werbemaßnahmen auf den Friedhöfen zu unterbinden und gleichzeitig den Gewerbetreibenden mehr Möglichkeiten in der Gestaltung der Markierungen zu gewähren.

Aufgrund von rechtlichen und begrifflichen Änderungen in der vorliegenden Drucksache, ergeben sich auch Änderungsbedarfe an der Gebührensatzung für die Städtischen Friedhöfe. Diese sind in einer separaten Drucksache dargestellt.

67.4 
Hannover / 14.03.2017