Drucksache Nr. 0691/2016:
Neugestaltung des Bereiches Am Hohen Ufer, 2. Bauabschnitt von der Goethestraße bis zur Martin-Neuffer-Brücke entsprechend des Konzeptes "HannoverCity 2020"

Informationen:

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0691/2016 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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0691/2016
1
 

Neugestaltung des Bereiches Am Hohen Ufer, 2. Bauabschnitt von der Goethestraße bis zur Martin-Neuffer-Brücke entsprechend des Konzeptes "HannoverCity 2020"

Antrag,

1. der Fortsetzung der Umbaumaßnahme Am Hohen Ufer, 2. Bauabschnitt von der Goethestraße bis zur Martin-Neuffer-Brücke, wie in Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr.2 NKomVG

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe mit Gesamtkosten i. H. v. 2.370.000,00 € zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit
§ 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
3. die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung zur Kenntnis zu nehmen.

Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101601
Bezeichnung Gemeindestraßen / Am Hohen Ufer

Zur Finanzierung der Baumaßnahme sind entsprechende Mittel im Rahmen der Mittelfristigen Finanzplanungen für 2017ff. angemeldet. Darüber hinaus sind im Haushalt 2016 Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten 2017 und 2018 veranschlagt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101601
Gemeindestraßen / Am Hohen Ufer
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 170.000,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 2.370.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -2.200.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 4.250,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 167.063,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 59.250,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 55.000,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -110.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 321.247,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -154.184,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -264.184,00 €
Teilergebnishaushalt 67
Produkt 55102 Öffentliches Grün

Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen
Personalaufwendungen 2.400,00
Sach- und Dienstleistungen 800,00

Saldo ordentliches Ergebnis -3.200,00

Anmerkungen zu:

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe, Kastenrinnen und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 83.000,00 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Für die Ausbaumaßnahmen in der Straße Am Hohen Ufer ist die Straßenausbaubeitragssatzung für den Teilbereich der Verkehrsfläche zwischen der Baumallee und den Grundstücksgrenzen der anliegenden Gebäude anzuwenden. Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen von ca. 170.000,00 € erwartet.

Die geplante Aufwertung der Grünanlagen erfordert im Vergleich zum aktuellen Stand zusätzliche jährliche Unterhaltungsmittel i.H.v. 3.200 €. So werden z.B. Dachplantanen gepflanzt, die einen regelmäßigen Formschnitt benötigen. Die zusätzlichen Mittel werden ab dem Jahr der Fertigstellung für den TEH 67, Produkt 55102, im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens angemeldet.

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes HannoverCity 2020 ist vorgesehen, das Hohe Ufer umzugestalten und als wichtigen Stadtraum aufzuwerten. Der gesamte Bereich soll attraktiv gestaltet werden. Die Flächen am Leineufer in Verbindung mit der Leine selbst sollen in Szene gesetzt werden.

Die Straße Am Hohen Ufer befindet sich am Rande der südwestlichen Altstadt von Hannover und bildet die Altstadtkante zum Leineufer zwischen Goethestraße und Schloßstraße. Im Rahmen der Umgestaltung des Hohen Ufers zwischen Goethestraße und Martin-Neuffer-Brücke sollen sowohl die Uferbereiche zur Leine als auch die Verkehrsflächen der Straße Am Hohen Ufer umgestaltet und erneuert werden. So soll die Aufenthaltsqualität für diesen Bereich deutlich erhöht und die Leine als Fluss in der Stadt erlebbar gemacht werden. Die derzeitige Ufergestaltung zwischen der Goethestraße und der Martin-Neuffer-Brücke wird durch die vorhandene Bastion und der Treppenanlage, die begrünte Böschung, die straßenbegleitenden Bäume sowie die Ufermauer geprägt. Es handelt sich um eine exponierte und attraktive Innenstadtlage mit einer stadthistorisch herausgehobenen Bedeutung.

Der derzeitige Zustand der öffentlichen Verkehrsflächen Am Hohen Ufer im Bereich zwischen Goethestraße und Martin-Neuffer-Brücke entspricht in Konstruktion und Gestaltung nicht mehr den heutigen Ansprüchen. Die Oberflächenbefestigung und die Ausstattung befinden sich in einem sehr schlechten Zustand. Dies zeigt sich deutlich durch defekte Straßen- und Gehwegbeläge. Die Barrierefreiheit der Verkehrsflächen ist nicht gegeben. Aufgrund des baulichen Zustands ergibt sich hier die Notwendigkeit einer Erneuerung der Flächen.

2. Beschreibung des Vorhabens

Es ist städtebauliches und verkehrsplanerisches Ziel, die Umgestaltung der Flächen Am Hohen Ufer parallel zu den anstehenden Hochbaumaßnahmen in Bauabschnitten vorzunehmen. Der historische Bestand wird mit dem Erhalt der vorhandenen Ufermauern berücksichtigt. Auch der Baumbestand soll soweit möglich erhalten bleiben. Ziel der Maßnahme ist es, diesen Bereich der Altstadtkante für urbanes Leben weiter zu entwickeln. Die Umgestaltung soll in vier Bauabschnitten durchgeführt werden. Derzeit wird der 1. Bauabschnitt von der Martin-Neuffer-Brücke bis zur Roßmühle umgesetzt. Im Anschluss soll der hier beschriebene 2. Bauabschnitt zwischen der Goethestraße und der Martin-Neuffer-Brücke realisiert werden.

Im Zuge der Maßnahme wird die Verkehrsführung in der Straße Am Hohen Ufer geändert. Die Fahrbahn für den Kfz-Verkehr knickt zukünftig von der Goethestraße kommend bereits hinter dem Gebäude der üstra Richtung Marstall ab und verläuft zwischen dem Gebäude der üstra und dem Neubau Hohes Ufer 5A und 5B in einer Linie mit der Straße Am Marstall. Die Breite der verbleibenden Fahrbahn in der Straße Am Hohen Ufer und der Verbindung zur Straße Am Marstall beträgt zukünftig 5,50 m. Die heutige Verkehrsfläche Am Hohen Ufer vor dem geplanten Neubau Am Hohen Ufer 5A und 5B und der Leine wird zu einer Fußgängerzone umgestaltet. Die Gestaltung der Flächen und die Flächenaufteilung aus dem ersten Bauabschnitt zwischen Martin-Neuffer-Brücke und Roßmühle wird in diesem Bereich fertiggestellt. Die Flächen sollen einheitlich barrierefrei, gut begehbar und berollbar gestaltet werden. Wie im 1. Bauabschnitt verläuft im Bereich der zukünftigen Fußgängerzone ein Bewegungsband für den Rad- und Fußgängerverkehr und die Anlieferung der Gebäude in Nord-Süd-Richtung. Dieses Band wird mit einem Natursteinplattenbelag befestigt und von Entwässerungsrinnen und teilweise abgesenkten Granitborden eingefasst. Im Bereich der Baumallee werden die Flächen mit geschnittenem und gestocktem Granitkleinpflaster gepflastert. Es werden zwei barrierefreie Durchgänge durch die Baumallee mit kleinformatigen Natursteinplatten geschaffen. Die übrigen Verkehrsflächen, werden ebenfalls mit kleinformatigen Natursteinplatten belegt.

Die Fahrbahn Am Hohen Ufer und der neuen Verbindung zum Marstall wird bituminös ausgebildet.

Als raumbildendes Gestaltungselement wird entlang der Verkehrsfläche Am Hohen Ufer eine zweireihige Baumreihe aus geschnittenen Platanen gepflanzt. Die Baumallee wird auch durch die großen Bestandsbäume (Robinien) strukturiert, so entsteht ein Kontrast aus den vorhandenen frei wachsenden Gehölzen und den in Dachform gezogenen Kronen der geschnittenen Platanenreihe. Die Platanen werden in überpflasterten Baumscheiben gepflanzt und die Bestandsbäume je nach Bestand des Wurzelbereiches in Baumscheiben mit wassergebundener Decke eingefasst.

Als besonderes Highlight ist zwischen der Goethestraße und der Martin-Neuffer-Brücke im Bereich der heutigen Uferböschung eine große Freitreppe vorgesehen, um die Leine in diesem Bereich erlebbar zu machen. Heute versteckt sich der Uferbereich hier weitestgehend hinter Bewuchs und wird kaum wahrgenommen.

Die vorhandene Ufermauer bleibt erhalten und wird nicht verändert. Die neue Freitreppe erhält in einem Abstand von ca. 3,20 m eine zusätzliche Brüstungsmauer oberhalb der vorhandenen Mauer. Der Zwischenraum wird als Böschung ausgebildet. Im Bereich der Freitreppe wird ein Geländer mit ca. 0,90 m Höhe eingefügt, um eine direkte Blickbeziehung über die Leine auf die Calenberger Neustadt zu gewährleisten. Die vorhandene Ufermauer wird mit Sandstein denkmalverträglich ergänzt und die neue Brüstung wird in Anlehnung an den Bestand aus Sandstein aufgebaut. Die Freitreppe wird mit Granitstufen hergestellt. Die Uferebene am Fußpunkt der Treppe kann im Norden über eine Rampe und im Süden ebenerdig barrierefrei erreicht werden.

Mit einem neuen Beleuchtungskonzept soll die Promenade mit ihren unterschiedlichen Teilflächen auch in der Dunkelheit inszeniert und gegenüber heute deutlich besser wahrgenommen werden können. Die verschiedenen Ebenen der Uferpromenade sowie die Treppen- und Rampenanlagen zur Uferpromenade werden mit modernen, energieeffizienten LED-Leuchten ausgeleuchtet. Im Bereich der Uferpromenade werden die Uferwandvorsprünge durch Beleuchtung hervorgehoben. Zusätzlich soll angestrebt werden, die Martin-Neuffer-Brücke von beiden Seiten anzustrahlen.


Der Entwurf des 2. Bauabschnittes ist in der Anlage 1 dargestellt.



3. UVP

Durch die Umgestaltung der Verkehrsfläche des Hohen Ufers, die neue Materialität und insbesondere durch die zusätzlichen Bäume wird die städtebauliche Qualität des Bereiches sowie der Umgebung deutlich gesteigert. Die Nutzbarkeit der Flächen wird erheblich verbessert.

Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Straßenbaumaßnahme nicht aus, insbesondere im Hinblick darauf, dass neue Bäume eingefügt und für die Bestandsbäume großzügigere entsiegelte Flächen geschaffen und unnötige Eingriffe in die Baumstandorte vermieden werden.



4. Bauzeit / Bauablauf

Es ist geplant mit dem Ufermauerumbau im Jahr 2017 zu beginnen und danach folgend die Straßenbaumaßnahme in direkter Abstimmung mit den Hochbauvorhaben (Am Hohen Ufer 5A / 5B und 6) zu realisieren.

66.21 
Hannover / 31.03.2016