Drucksache Nr. 0691/2009 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Böning zu Aufenthaltsverboten in der Innenstadt
in der Ratssitzung am 07.05.2009, TOP 2.8.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An die Ratsversammlung (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
0691/2009 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Böning zu Aufenthaltsverboten in der Innenstadt
in der Ratssitzung am 07.05.2009, TOP 2.8.

Zu Aufenthaltsverboten in der Innenstadt

Nach einen drastischen Anstieg der Körperverletzungen spricht die Polizei seit Mitte 2008 Aufenthaltsverbote gegen aggressive Jugendliche und Erwachsene in der City aus.

Von Mai bis Nov 2008 wurden 60 solcher Innenstadt-Verbote ausgesprochen.
Da über 60 nicht in der City anwesende aggressive Personen zweifellos besser sind als über 60 anwesende aggressive Personen, ist der Erfolg dieser Aufenthaltsverbote sicherlich unbestritten.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat nun nach der Klage eines 21jährigen Mehrfachtäters gegen das Aufenthaltsverbot entschieden, dass der Erlass von solchen Aufenthaltsverboten für die Innenstadt nicht Sache der Polizei ist, sondern von der Stadt entschieden werden muss.

Ich frage daher die Verwaltung:

Wie wird sich die Stadt in Zukunft in solchen Fällen verhalten, in denen vorher die Polizei ein Aufenthaltsverbot für die City ausgesprochen hat?

Gibt es, damit auch in Zukunft die Polizei diese Aufenthaltsverbote aussprechen kann, evtl die Möglichkeit einer Vollmacht der Stadt an die Polizei?

Wie kann nach dieser „erfolgreichen" Klage gewährleistet werden, dass sich nicht auch die anderen aggressiven Personen nach und nach wieder in die Innenstadt „hereinklagen"?

Jens Böning

Text der Antwort


Frage 1:
Wie wird sich die Stadt in Zukunft in solchen Fällen verhalten, in denen vorher die Polizei ein Aufenthaltsverbot für die City ausgesprochen hat?

Frage 2:
Gibt es, damit auch in Zukunft die Polizei diese Aufenthaltsverbote aussprechen kann, evtl. die Möglichkeit einer Vollmacht der Stadt an die Polizei?

Frage3:
Wie kann nach dieser „erfolgreichen Klage“ gewährleistet werden, dass sich nicht auch die anderen aggressiven Personen nach und nach wieder in die Innenstadt „hereinklagen“?

Die Polizeidirektion Hannover hat gegen den in einem Eilverfahren ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover Rechtsmittel eingelegt, das heißt, um Kontrolle der Gerichtsentscheidung gebeten. Bisher wurde jedoch über die so genannte Beschwerde noch nicht entschieden.
In jedem Fall wird es auch weiterhin eine enge Zusammenarbeit zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Polizeidirektion Hannover bei dem Erlass von Aufenthaltsverboten geben. Hinsichtlich der Frage, wer zukünftig die Verfügungen ausfertigt, warten wir den Ausgang des Gerichtsverfahrens ab.


Es gilt das gesprochene Wort