Anfrage Nr. 0691/2009:
Anfrage von Ratsherrn Böning zu Aufenthaltsverboten in der Innenstadt

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Anfrage von Ratsherrn Böning zu Aufenthaltsverboten in der Innenstadt

Zu Aufenthaltsverboten in der Innenstadt

Nach einen drastischen Anstieg der Körperverletzungen spricht die Polizei seit Mitte 2008 Aufenthaltsverbote gegen aggressive Jugendliche und Erwachsene in der City aus.

Von Mai bis Nov 2008 wurden 60 solcher Innenstadt-Verbote ausgesprochen.
Da über 60 nicht in der City anwesende aggressive Personen zweifellos besser sind als über 60 anwesende aggressive Personen, ist der Erfolg dieser Aufenthaltsverbote sicherlich unbestritten.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat nun nach der Klage eines 21jährigen Mehrfachtäters gegen das Aufenthaltsverbot entschieden, dass der Erlass von solchen Aufenthaltsverboten für die Innenstadt nicht Sache der Polizei ist, sondern von der Stadt entschieden werden muss.

Ich frage daher die Verwaltung:

Wie wird sich die Stadt in Zukunft in solchen Fällen verhalten, in denen vorher die Polizei ein Aufenthaltsverbot für die City ausgesprochen hat?

Gibt es, damit auch in Zukunft die Polizei diese Aufenthaltsverbote aussprechen kann, evtl die Möglichkeit einer Vollmacht der Stadt an die Polizei?

Wie kann nach dieser „erfolgreichen" Klage gewährleistet werden, dass sich nicht auch die anderen aggressiven Personen nach und nach wieder in die Innenstadt „hereinklagen"?

Jens Böning