Drucksache Nr. 0690/2012:
Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG

Inhalt der Drucksache:

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0690/2012
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Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG

Antrag,

der Annahme folgender Zuwendungen für den Erweiterungsbau des Sprengel Museum Hannover zuzustimmen:



Name der Zuwendungsgeber
1. Wilhelm Hirte Stiftung, Hannover
2. Thüga Aktiengesellschaft, München

Art der Zuwendung (Geld- oder Sachzuwendung)
Geldzuwendung

Wert der Zuwendung
zu 1: 2011 50.000 €
zu 2: 2012 100.000 €

Zweck der Zuwendung
Mit den Beschlussdrucksachen Nrn. 1942/2010 und 0045/2012 N1 hat der Rat der Landeshauptstadt einer baulichen Erweiterung des Sprengel Museums Hannover zugestimmt. Zur Finanzierung der Baukosten in Höhe von insgesamt 28,5 Mio. € (incl. 10 % möglicher Baukostensteigerungen) sind Sponsoring- und Spendengelder in Höhe von 5 Mio. € eingeplant. Durch die Spende der Hirte-Stiftung soll die Barrierefreiheit unterstützt werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Kostentabelle der Beschlussdrucksache Nr. 0045/2012 N1. Spenden sind in den dort dargestellten Zuwendungen für Investitionstätigkeit in Höhe von 21,6 Mio. € enthalten.

Begründung des Antrages

Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG hat der Rat über die Annahme der Zuwendungen zu entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, der Annahme zuzustimmen.
Dez. IV 
Hannover / 08.03.2012