Drucksache Nr. 0688/2026:
Ausbau der Bushaltestellen „Am Stöckener Bach“ im Zuge der Alten Stöckener Straße für beide Fahrtrichtungen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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0688/2026
1 (online)
 

Ausbau der Bushaltestellen „Am Stöckener Bach“ im Zuge der Alten Stöckener Straße für beide Fahrtrichtungen

Antrag,

1. dem Ausbau der Bushaltestellen am neuen Standort, südlich „Stöckener Bach“, wie in der Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 0,- € für die Landeshauptstadt Hannover, (Kostenträger Region Hannover) zuzustimmen.
2. dem Baubeginn zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 (1) Nr. 1+4 i.V. mit § 12 Abs. 1+8 der Hauptsatzung.
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung, Einsehbarkeit von Wartepunkten) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als positiv bewertet. Die Maßnahme erleichtert den Zugang zur klimafreundlichen Mobilität und wirkt sich dadurch positiv auf das Kima aus. Zusätzliche neue Baumpflanzungen verbessern die örtlichen Klimaverhältnisse.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage
Die Haltestelle „Am Stöckener Bach“ in Fahrtrichtung Stöcken befindet sich im Zuge der Alten Stöckener Straße auf der westlichen Straßenseite. Die Haltestelle in Fahrtrichtung Garbsen befindet auf der östlichen Straßenseite. Derzeit sind die Haltestellen mit einem Haltestellenschild, einem Abfallbehälter und einem Fahrplanschild ausgestattet. Die Haltestelle verfügt weder über ein taktiles Leitsystem noch über einen Wetterschutz im Wartebereich.
Nördlich der Haltestelle befindet sich ein Fußgängerüberweg zur Querung der Alten Stöckener Straße.

2. Beschreibung des Vorhabens
Das Vorhaben dient der Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs, einer nachhaltigen Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Barrierefreiheit für Menschen mit Beeinträchtigung und gehört zum Maßnahmenpaket Neues Stadtbuskonzept der Region Hannover für die Landeshauptstadt Hannover. Maßnahmen- und Kostenträger ist daher die Region Hannover.

Die neu geplante Halteposition in Fahrtrichtung Stöcken befindet sich annähernd an derselben Stelle, wie die bisherige Haltestelle. Um im Bereich der zukünftigen Bushaltestelle eine ausreichend breite Wartefläche parallel zum Fahrbahnrand zu erhalten, ist es notwendig im Abschnitt dieser Bushaltestelle auf eine getrennte Rad- und Gehwegführung zu verzichten. Rad- und Gehweg werden in diesem Bereich aufgrund der Wartefläche der Bushaltestelle gleichberechtigt und gemeinschaftlich hinter der Engstelle vorbei geleitet. Hinter der vorhandenen Gehweggrenze zwischen Stöckener Bach und einem vorhandenen Baum wird erstmalig ein Fahrgastunterstand aufgestellt.

Die neue Halteposition in Fahrtrichtung Garbsen ist gegenüber ihrer bisherigen Lage zu verändern. Die Verlegung erfolgt in Richtung Süden, da hier ausreichend breite Flächen für Wartefläche, Fahrgastunterstand, Rad- und Gehweg zur Verfügung stehen. Allerdings muss eine Parkbucht mit sechs Stellplätzen für die neue barrierefreie Haltestelle ersatzlos entfernt werden.

Die Barrierefreiheit ergibt sich aus einer guten Erreichbarkeit, der 18 m Kaplänge, der durchgängigen 16 cm Bordhöhe, dem daraus resultierenden freien und komfortablen Einstieg an allen Bustüren, der Einstiegsmöglichkeit für Rollstuhlfahrer*innen an der zweiten Bustür und einem Blindenleitsystem. Flächen zum Aufstellen eines Warte­häuschens stehen direkt am Aufstellbereich zur Verfügung.

Der Einbau von zusätzlichen Fahrradbügeln im Umfeld der Bushaltestelle ist mit vorgesehen.

Der Höhenverlauf der Bordführung im Abschnitt des vorhandenen Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) wird beidseitig angepasst um zukünftig die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen. Hierzu gehören auch bauliche Ergänzungen mit Bodenindikatoren in diesem Bereich.

Insgesamt sind für die Anlieger im Bereich der neuen Haltestelle keine zusätzlichen Beein­trächti­gungen zu erwarten. Alle Zufahrten und Hauseingänge bleiben in ihrer Lage bestehen und zugänglich.

Die Realisierung erfolgt komplett auf öffentlichem Straßengrundstück durch die Region Hannover. Die Bäume bleiben erhalten.

3. UVP
Durch das Vorhaben wird sowohl die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung als auch das Nahverkehrsangebot nachhaltig verbessert. Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.

4. Bauzeit/Bauablauf
Die Ausschreibung erfolgt nach politischem Beschluss. Der Baubeginn kann ca. vier Monate später erwartet werden. Für die Baudurchführung sind acht Wochen vorgesehen. In dieser Zeit wird der ca. 50 m lange Straßenabschnitt wechselseitig ausgebaut mit einer habseitigen Sperrung der Fahrstreifen. Mittels Signalisierung wird der Verkehr wechselseitig an der Baustelle vorbei geleitet. Die Erschließung der anliegenden Grundstücke ist gesichert. Die Haltestelle wird während der Bauzeit vorübergehend nicht angefahren. Die Region Hannover wird in der Nähe eine geeignete Ersatzhaltestelle installieren.
66.22 
Hannover / Apr 7, 2026