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Wahl eines Mitglieds in den Umlegungsausschuss
Antrag,
als Sachverständigen für den Bereich "Grundstückswertermitlung"
Herrn Henning Kretlow
erstmalig für 5 Jahre zum Mitglied in den Umlegungsausschuss zu wählen.
Die übrige Besetzung des Umlegungsausschusses bleibt unberührt.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Benennung erfolgt auf Vorschlag des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung, Sachgebiet Umlegung.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der bisherige Sachverständige für Grundstückswerte, Herr Dipl. Ing. Aribert Malott ist verstorben.
Herr Henning Kretlow hat sich bereit erklärt, die Funktion des Fachmitglieds für den Bereich Grundstückswerte zu übernehmen.
Der zur Wahl vorgeschlagene erfüllt die Voraussetzung nach § 4 Abs. 3 der Durchführungsverordnung BauGB.
Die Fachmitglieder des Umlegungsausschusses sind nach § 5 Abs. 1 der Durchführungsverordnung vom Rat durch Einzelwahl für die Dauer von 5 Jahren zu bestellen. Die Wiederwahl ist zulässig.
18.60
Hannover / 05.03.2019