Antrag Nr. 0688/2014:
Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu DS 0261/2014 (Stadtentwicklung Hannover 2030)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0688/2014 (Originalvorlage)
0261/2014 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu DS 0261/2014 (Stadtentwicklung Hannover 2030)

Antrag zu beschließen:

Der Antragstext wird wie folgt geändert und ergänzt:

Antrag,

1. die Verwaltung zu beauftragen, ein integriertes Stadtentwicklungskonzept Hannover 2030 unter Beteiligung der Stadtgesellschaft zu erarbeiten, wobei neben den unter Ziffer 3 der Begründung des Antrages beschriebenen Handlungsfeldern die Schwerpunkte auf die Bereiche demographische Veränderung und Bevölkerungswachstum, öffentlicher Personennahverkehr sowie Individualverkehr, regionale Zukunft und wirtschaftliche Entwicklung gelegt werden sollen;

2. eine Kommission des Rates "Stadtentwicklung Hannover 2030" einzurichten. ein Meinungsbildungsprozess soll unmittelbar in den sämtlich betroffenen Fachausschüssen und Stadtbezirksräten erfolgen. Die Geschäftsordnungskommission übernimmt die Funktion einer Lenkungsgruppe;

3. das Konzept setzt sich grundsätzlich damit auseinander, wie die Bürgerinnen und Bürger zukünftig frühzeitig und umfassend in Entscheidungsprozesse miteingebunden werden können. Erste Lösungsansätze können dann ggf. gleich bei der Erstellung des Konzeptes umgesetzt werden.

Begründung:

Die vorgelegte Drucksache besteht zurzeit aus einer sehr oberflächlichen Betrachtungsweise des Themas Stadtentwicklung. Auch wenn ein solches Konzept zur Stadtentwicklung der nächsten Jahre erst erarbeitet werden soll, müssen dafür Impulse seitens der Ratspolitik vorgegeben werden. Diese Schwerpunktsetzung fehlt momentan völlig.

Durch ein möglichst breites Abdecken aller nur in Frage kommender Themenfelder besteht die Gefahr, sich undifferenziert in Kleinigkeiten zu verlieren und nicht visionär ein Gerüst für die zukünftige Stadtentwicklung unserer Landeshauptstadt zu konzeptionieren. Zumal ein Konzept, welches für die nächsten 16 Jahre festgeschrieben werden soll, Flexibilität und Gestaltungsspielraum aufweisen muss und keine Regulierungswut in Einzelfragen.
Ein Bewerten von Chancen und Risiken der Stadtentwicklungskonzeption muss zu Beginn der Bearbeitung eines solchen Plans dargestellt werden. Hierbei ist zu beachten, dass den Risiken, wie z. B. die finanzielle Situation der Stadt, Erschwernisse der Infrastrukturerhaltung, Verfall von Infrastruktur, wirtschaftliche Unsicherheiten etc. auch Chancen, wie u. a. Renaissance der Stadt als Wohn-, Handels- und Gewerbestandort, entgegenstehen können. Eine Abwägung von Chancen und Risiken ist in der Drucksache 0261/2014 nicht zu erkennen. Damit steigt die Gefahr, dass die Akzeptanz in der Stadtgesellschaft nicht gegeben ist bzw. zu einer nicht zu erfüllenden Erwartungshaltung führen kann. Beispiele dafür sind gerade in anderen Städten hinlänglich bekannt. Es sei an Stuttgart 21, den Berliner Flughafenbau oder auch den Netzausbau für erneuerbare Energien erinnert. Die Beispiele zeigen, wie wichtig die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern ist.

Die aufgeführten Handlungsfelder stellen schlagwortartig eine Auflistung dringender politischer Fragestellungen unserer Stadt dar. Sie werden allerdings nur oberflächlich angerissen. Somit wird eine „nebulöse" Erwartungshaltung an die Stadtentwicklung 2030 formuliert. Die Auflistung ist nicht vollständig und weist keinesfalls den Handlungsrahmen aus. Deutlich wird dies beispielhaft an einer Fragestellung, nämlich der der Mobilität in unserer Stadt. Es geht dabei nicht nur um Mobilität im engeren Sinne, sondern um die Fragestellung von Mobilitätskonzepten. Wie wollen und werden wir in Zukunft die Mobilität der Stadt gestalten; insbesondere im Zusammenspiel mit anderen Verwaltungsträgern, wie zum Beispiel bei der D-Linie?

Da sich vermehrt gezeigt hat, dass die Bürgerbeteiligung in dieser Stadt nur rudimentär vorhanden ist bzw. sie eher proklamiert denn durchgeführt wird (siehe zum Beispiel Straßenerneuerungsprogramm), wird bei der Erarbeitung des Konzeptes auch der Punkt der verbesserten Bürgerbeteiligung be- und erarbeitet. Insbesondere werden hierbei die Fragestellungen geklärt, wie sich strategische Überlegungen tatsächlich operativ umsetzen lassen. Die Gegensätze verschiedener Strategien (Arbeits- und Strukturprinzipien, Lösungsprinzipien, Bau- und Gestaltungsprinzipien und Handlungsansätze) werden durch die vorgelegte Drucksache keinesfalls behandelt. Eine Einbindung der derzeit knapp 180 Programme der Landeshauptstadt Hannover ist nicht zu erkennen.
Daneben ist zu prüfen, inwieweit die Imagebildung der Stadt Hannover als konkretes Handlungsfeld aufgenommen wird. Derzeitige Konzepte sind nicht ausreichend und die konkrete Fragestellung nach Imagebildung ist ein langsamer Prozess, der viele Beteiligte erfordert.

Das Einsetzen einer weiteren Kommission ist entbehrlich. Bei der Erarbeitung des Konzeptes sind sowohl die Dezernenten als auch die Ratsgremien und Stadtbezirksräte in geeigneter Weise (z.B. durch Diskussion oder Präsentation) einzubinden. Eine Lenkungsgruppe kann durch die Geschäftsordnungskommission des Rates abgebildet werden.



Jens Seidel
Vorsitzender