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Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der Ursprungsplanung beachtet.
Änderungsantrag 15-1735/2022
„Die Verwaltung wird gebeten beim Ausbau der Geibelstraße einen zusätzlichen barrierefreien Parkplatz am Ärztehaus an der Geibelstraße / Ecke Hildesheimer Straße einzurichten.“
Stellungnahme:
Dem Antrag kann gefolgt werden. Im Bereich vor dem Ärztehaus sind derzeit auf der Nordseite Längsstellplätze vor einer durchgängigen Grünfläche mit vorhandenem Baumbestand geplant. Durch die vorgegebenen Abmessungen eines barrierefreien Stellplatzes besteht unter Berücksichtigung der Wurzelausdehnungen lediglich vor dem Gebäude Nr. 60 die Möglichkeit zur Einrichtung eines Behindertenstellplatzes. Somit liegt dieser Stellplatz in einer Entfernung von 66 m zum Eingang des Ärztehauses. Auf der Südseite sind in diesem Abschnitt keine Stellplätze vorgesehen.
Änderungsantrag 15-1736/2022
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Kreuzung Stüvestraße / Stephansplatz baulich so zu verändern, dass die Querung für Fußgänger*innen entschärft und damit deutlich sicherer möglich wird.“
Stellungnahme:
Dem Antrag kann gefolgt werden. Durch Verlängerung der bereits vorgesehenen Aufpflasterung vor dem Stephansplatz um ca. 3 m in Richtung Osten besteht die Möglichkeit, in diesem Bereich eine verkehrssichere Querung anzubieten. Dazu ist es ebenfalls erforderlich auf der Nordseite und Südseite auf jeweils 3 Fahrradanlehnbügel zu verzichten, die dann in unmittelbarer Nähe an geeigneter Stelle weiterhin mit vorgesehen werden müssen. Da dieser Bereich der Aufpflasterung vor dem Stephansplatz bereits in der Planung mit Tempo 30 zu befahren sein wird, sind keine weiteren verkehrsberuhigenden Maßnahmen erforderlich.
Änderungsantrag 15-1782/2022
„Die Verwaltung wird gebeten,
Zu Punkt 1: dafür Sorge zu tragen, dass längsseits vor dem Margot-Engelke-Zentrum zum Fußweg offene Sitzinseln unter den schattenspendenden Bäumen installiert werden, die von Hecken eingerahmt werden und so zur Straßenseite abgegrenzt werden und
Zu Punkt 2: zu prüfen, an welchen weiteren Stellen der Geibelstraße diese Sitzinseln (z.B. vor Geschäften und Gastronomie) eingerichtet werden können.“
Stellungnahme:
Dem Antrag kann in beiden Punkten gefolgt werden.
Zu Punkt 1: Zwischen den bestehenden
Großbäumen sind im Stammbereich in der Regel
9,0 m Abstand. Derzeit ist dieser Zwischenraum jeweils mit zwei Senkrechtstellplätzen in den Abmessungen 5,00 x 4,50 m belegt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese Fläche mit Sitzgelegenheiten auszustatten. Dazu sollen vor dem Margot-Engelke-Zentrum zwei Felder vorgesehen werden. Es ist weiterhin zu prüfen, welche Gehölzarten (Hecken o.ä.) gute Überlebenschancen unter den mächtigen Bestandsbäumen haben, um die Sitzinseln zur Fahrbahn abzugrenzen.
Zu Punkt 2: Auch im weiteren Verlauf der Geibelstraße ist das o.g. Raster durchgängig geplant. Somit besteht auch unter Verzicht auf jeweils zwei Senkrechtstellplätze die Möglichkeit, vor Gastronomie o.ä. derartige Sitzinseln z.B. als konsumfreie Fläche mit Sitzgelegenheiten oder als Außenbewirtschaftungen mit einzuplanen.
Änderungsantrag 15-1786/2022
„Die Verwaltung wird gebeten, Gespräche mit Teilauto-Firmen zu führen und nach Bedarfsermittlung dem Bedarf entsprechend Parkplätze für Teilautos in der Geibelstraße auszuweisen.“
Stellungnahme:
Dem Antrag kann gefolgt werden. Die Verwaltung wird den weiteren Bedarf an Stellplätzen für Teilautos bei den Carsharing-Anbietern abfragen und entsprechend Stellplätze für Carsharing ausweisen. Es besteht aber auch jederzeit die Möglichkeit nach Fertigstellung der Baumaßnahme, herkömmliche Stellplätze als Teilauto-Stellplätze auszuweisen.
Änderungsantrag 15-1787/2022
„Die Verwaltung wird gebeten, vorab Gespräche mit Enercity zu führen, dass
Zu Punkt 1: Schnelllade-Infrastruktur für E-Ladestationen verlegt werden,
zu Punkt 2: mindestens zwei E-Ladestationen entlang der Geibelstraße eingerichtet werden und
zu Punkt 3: Fernwärmeversorgung für den südlichen Bereich der Geibelstraße verlegt wird.“
Stellungnahme:
Dem Antrag kann gefolgt werden.
Zu Punkt 1: Durch ein elektronisches Koordinierungstool ist auch enercity über die Baumaßnahme in der Geibelstraße informiert und beteiligt. Aufgrund von wirtschaftlichen Überlegungen werden bei enercity die Entscheidungen zur Verlegung von Schnelllade- Infrastruktur getroffen. Die Verwaltung wird dennoch nochmals aktiv auf enercity zugehen und Gespräche zumindest zur Vorhaltung der Infrastruktur für Schnellladeeinrichtungen führen.
Zu Punkt 2: Die Verwaltung wird mit enercity Kontakt aufnehmen, mindestens 2 E-Ladestationen in der Geibelstraße zu installieren.
Zu Punkt 3: Es wurden bereits Gespräche zwischen der Landeshauptstadt Hannover und enercity zur Fernwärmeversorgung geführt, in denen auch der südliche Bereich der Geibelstraße angesprochen wurde. Derzeit steht allerdings das Konzept von enercity für diesen Bereich noch nicht fest.
Änderungsantrag 15-1780/2022
„Die Verwaltung wird gebeten, die Wertstoffinsel und die Radabstellanlage an der Einmündung Wiesenstraße räumlich weiter voneinander entfernt zu planen.“
Stellungnahme:
Dem Antrag kann gefolgt werden. Die geplanten vier Fahrradanlehnbügel in räumlicher Nähe zur Wertstoffinsel entfallen und werden in unmittelbarer Nähe an einem neuen Standort mit ausreichend Abstand zu den Altglascontainern vorgesehen.
Änderungsantrag 15-1783/2022
„Die Verwaltung wird gebeten,
zu Punkt 1: den Verkehr an der Kreuzung Sallstraße / Geibelstraße mittels Rundum-Grün oder ähnlichen Verkehrsregeln so zu regeln, dass alle Fußgänger*innen und Radfahrende gleichzeitig Grün haben und diagonal die Straße überqueren können, während der motorisierte Kraftfahrzeugverkehr wartet und
zu Punkt 2: zu prüfen, ob diese Verkehrsregelung auch an der Kreuzung Hildesheimer Straße / Geibelstraße eingeführt werden kann, und dies ggf. umzusetzen.“
Stellungnahme:
Zu Punkten 1 und 2: Die sogenannte Rundum-Grün-Schaltung ist nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) für den Radverkehr aus Verkehrssicherheitsgründen nicht vorgesehen, da sowohl in den Knotenpunktzu- als auch in den Knotenpunktausfahrten mit einem erheblichen Konfliktpotenzial zwischen den dann gleichzeitig freigegebenen aber konträren Rad- und Fußverkehrsströme zu rechnen wäre. Insofern kann diesem Antrag nicht gefolgt werden.
Änderungsantrag 15-1784/2022
„Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, an welchen Stellen im Zuge des Umbaus der Geibelstraße zusätzlich Wasserspeichersysteme installiert werden können und umzusetzen.“
Stellungnahme:
Dem Antrag sollte nicht gefolgt werden. Aufgrund des durchgängigen alleeartigen Altbaumbestandes ergeben sich keine Flächen, die sich für unterirdische Speichersysteme eignen. Die baumfreien Flächen sind im Untergrund durch die Vielzahl an Infrastruktur bzw. unterirdischen Leitungen belegt. In der Baumallee selber verbleibt aufgrund der geringen Abstände zwischen den Bäumen (Abstand Stamm / Stamm im Regelfall 9,00 m) keine Möglichkeit unter den geplanten Parkständen, Fahrradabstellanlagen bzw. Sitzecken Wasserspeichersystem als unterirdische Retentionsräume einzusetzen. Die Wurzelentwicklung der Großbäume hat diese Freiflächen besetzt. Sollten entsprechende Speichereinrichtungen eingebaut werden, würden mit den Baumaßnahmen für die Installation der Speicher erhebliche Schäden an den Bäumen zu erwarten sein.
In der Planung ist zur Verbesserung der bestehenden Baumstandorte und einer verbesserten Wasseraufnahme der Baumscheiben eine Wurzelauflockerung geplant.
Änderungsantrag 15-1776/2022
„Die Verwaltung wird gebeten,
Zu Punkt 1: den Umbau der Geibelstraße im Bereich des Sallplatzes so zu gestalten, dass möglichst keine bestehenden Bäume gefällt werden müssen und
Zu Punkt 2: zu prüfen, an welchen Stellen der Geibelstraße bestehende Baumlücken durch Neupflanzungen geschlossen werden können und zusätzliche Bäume gepflanzt werden können.“
Stellungnahme:
Zu Punkt 1: In diesem Punkt sollte dem Antrag nicht gefolgt werden. Aus dem Ergebnis der umfangreichen Bürger*innenbeteiligung hat sich als sehr wichtiges Thema der Erhalt und die Erweiterung des bestehenden alten Baumbestandes mit alleeähnlichem Charakter herausgestellt. Deshalb wurde in der vorliegenden Planung ein besonderes Augenmerk auf die Bestandssituation und die Zustandserfassung der Bäume gelegt. So wie die Verkehrslage derzeit geplant ist, werden lediglich vier Bäume entfallen müssen, die eine geringe Vitalität aufweisen oder im Bereich der Lichtsignalanlage am Sallplatz für einen barrierefreien Ausbau aufgrund der erforderlichen, richtliniengerechten taktilen Elemente weichen müssen.
Zu Punkt 2: Auch in diesem Punkt sollte dem Antrag nicht gefolgt werden. Bereits im Rahmen der Planung wurde geprüft, wo zusätzliche Bäume möglich sind. Baumlücken sind im Bereich des Verlaufes der Geibelstraße nicht vorhanden. Unabhängig davon ist davon auszugehen, dass neu gepflanzte Jungbäume in Konkurrenz zu den Altbäumen stehen würden und deshalb schlechte Lebensbedingungen hätten.
Änderungsantrag 15-1790/2022
„Die geplanten Fahrradbügel auf dem Teil des Stephansplatzes, der aktuell auch von dem Wochenmarkt genutzt wird (Vgl. Anlage 1.7 und Anlage 1.8), werden nicht wie geplant auf der Marktfläche aufgestellt.“
Stellungnahme:
Dem Antrag kann gefolgt werden. Die bezeichneten Fahrradanlehnbügel im Bereich des einmal wöchentlich stattfindenden Wochenmarktes werden nicht auf der Marktfläche vorgesehen, sondern in unmittelbarer Nähe in freien Bereichen in gleicher Anzahl gesetzt.
Änderungsantrag 15-1789/2022
„Auf den Radwegen an den folgenden Lichtsignalanlagen abgesicherten Kreuzungen:
-
Geibelstraße / Alte Döhrener Straße
- Geibelstraße / Hildesheimer Straße
- Geibelstraße / Sallstraße
werden, wenn möglich für den Radverkehr eigene Lichtsignale aufgestellt. Diese werden so angebracht, dass der Radverkehr vor Fußgängerüberwegen und kreuzenden Radwegen zum Halten kommt.
Gleichzeitig werden die Lichtsignale für den Radverkehr so geschaltet, dass bei der Grünphase ein Vorsprung für den Radverkehr entsteht, damit eine Gefährdung durch rechts abbiegende Fahrzeuge minimiert werden kann.
An den Kreuzungen, wo kein eigenes Lichtsignal möglich ist, werden entsprechende Haltelinien für den Radverkehr angebracht.“
Stellungnahme:
Dem Antrag sollte nur teilweise gefolgt werden.
Geibelstraße / Alte Döhrener Straße:
Es sind eigene Signalgeber für den Radverkehr vorgesehen. Diese werden nahe der zu kreuzenden Fahrbahn angebracht. Eine Sicherung gegenüber dem die Geibelstraße querenden Fußverkehr erfolgt aus verschiedenen Gründen nicht. Durch die eigenen Signalgeber sind eindeutige Wartepositionen für Radfahrende vorgegeben. Diese sind so angeordnet, dass möglichst wenig Konflikte zwischen querenden Fußgänger*innen und Radfahrenden entstehen.
Durch die Schaltung der Lichtsignalanlage wird den Radfahrenden ein Vorsprung gegenüber dem Kfz-Verkehr gewährt.
Geibelstraße / Hildesheimer Straße sowie Geibelstraße / Sallstraße:
Der Radverkehr entlang der Geibelstraße wird im Knotenpunktbereich direkt an die Fahrbahn herangeführt. Die Signalisierung erfolgt gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr, so dass eine vollständige Sicherung gegenüber dem querenden Fußverkehr gegeben ist. Der Vorsprung gegenüber rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen wird mittels vorgezogener Haltelinien realisiert.
Änderungsantrag 15-1791/2022
„Der Radweg auf beiden Seiten der Geibelstraße auf Höhe der Fußgängerampel am Stephansplatz wird mit einem Zebrastreifen versehen, der hier dem Fußgänger Vorfahrt gewährt.“
Stellungnahme:
Dem Antrag sollte nicht gefolgt werden. Da der Radweg im Bereich vor der Fußgängerlichtsignalanlage mindestens 5 m vom Fahrbahnrand beidseitig verläuft, ist den Zufußgehenden der längs verlaufende Radverkehr sehr rechtzeitig sichtbar. Der Radweg mit einer Breite von 2,40 m wird bevorrechtigt geführt und es ist dem Fußverkehr zuzumuten, den Einrichtungsverkehr zu beachten.
Änderungsantrag 15-1792/2022 N1
„Auf der nördlichen Seite der Geibelstraße werden in folgenden Abschnitten weitere Sitzbänke am nördlichen Gehwegrand aufgestellt, soweit dies baurechtlich möglich ist.
-
Zwischen Sallplatz und Stephansplatz
- Zwischen Hildesheimer- und Alte Döhrener Straße
- Zwischen Wiesenstraße und Rudolf-von-Bennigsen-Ufer.“
Stellungnahme:
Dem Antrag sollte gefolgt werden. Zwischen den bestehenden Großbäumen im Stammbereich sind in der Regel 9,0 m Abstand. Derzeit ist dieser Zwischenraum jeweils mit zwei Senkrechtstellplätzen mit den Abmessungen 5,00 x 4,50 m belegt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese Fläche mit Sitzgelegenheiten bei Verzicht auf jeweils zwei Stellplätze auszustatten.
Änderungsantrag 15-1814/2022
„Die Verwaltung wird gebeten, im Kurvenbereich entlang der Jordanstraße mittels eines Modalfilters die Geibelstraße in Richtung Geibelplatz für den motorisierten Verkehr zu sperren. Es sollte überdies geprüft werden, ob dieser Bereich als Spielstraße ausgewiesen werden kann und dementsprechend baulich hergerichtet werden kann.“
Stellungnahme:
Es besteht die Möglichkeit, die östliche Geibelstraße ab der Einmündung von der Jordanstraße durch einen Modalfilter vom Straßenzug der westlichen Geibelstraße zu trennen, da dieser Abschnitt nicht zum Hauptverkehrs- und Vorbehaltsnetz der Landeshauptstadt Hannover gehört. Die Erschließung der östlich des Modalfilters liegenden Grundstücke ist weiterhin über die Tiestestraße gesichert. Somit besteht die Möglichkeit, den Einfahrtsbereich insbesondere für Radfahrende sicherer zu gestalten.Insofern sollte dem Antrag in diesem Teil gefolgt werden.
Die Einrichtung einer Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich) für den östlichen Abschnitt erfordert einen kompletten Umbau des gesamten Bereiches mit niveaugleichen Seitenanlagen. Aufgrund des ausgeprägten und vitalen Altbaumbestandes und den ermittelten hohen Wurzelansätzen ist ein Ausbau zur Mischverkehrsfläche nur unter Inkaufnahme von massiven Schädigungen des Baumbestandes möglich, da auch die Eingangssituationen zu den Gebäuden höhenmäßig angeschlossen bleiben müssen. Das Parken wäre nur in ausgewiesenen und markierten Bereichen möglich. Aus diesem Grund sollte dem Antrag in diesem Punkt nicht gefolgt werden.