Drucksache Nr. 0687/2022:
Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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0687/2022
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße

Antrag,

1. dem Umbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße, wie in Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.
- Anhörungsrecht Stadtbezirksrat gemäß gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe für die Bauabschnitte 1, 2 und 6 mit Gesamtkosten i.H.v. 3.360.000€ zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG.



Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101086

Bezeichnung Gemeindestraßen / Geibelstraße

Die Finanzierung der Gesamtbaumaßnahme wird in 2022-25 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2022 zu Lasten 2023-2025.



Es wurde eine Kostenschätzung mit aktuellen Einheitspreisen für die gesamte Baumaßnahme erarbeitet. Dabei wurden Gesamtkosten i.H.v 9.400.000€ ermittelt. Aufgrund der Bauzeit über mehrere Jahre werden in der vorliegenden Drucksache allerdings nur die Bauabschnitte 1, 2 und 6 mit Realisierungschancen in 2023 und ggfs. Folgejahren zur Abstimmung gegeben.
Alle weiteren Bauabschnitte werden nach Überprüfung und Berücksichtigung von Preissteigerungen in den kommenden Jahren in einer separaten Beschlussdrucksache vorgestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101086
Gemeindestraßen/Geibelstraße BA 1, 2 und 6
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 3.360.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -3.360.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 388.653,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 84.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 50.400,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -134.400,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 747.424,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -358.771,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -493.171,00 €
Anmerkungen zu:

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen für die Bauabschnitte 1, 2 und 6 in Höhe von ca. 540.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.


Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)


Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)


Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).





1. Begründung des Antrages

Bedeutung der Geibelstraße

Die Geibelstraße hat als Verbindungsstraße im Stadtbezirk Südstadt-Bult eine erhöhte Sammelfunktion im Verkehrsstraßennetz und dient somit als Ost-West-Achse zwischen dem Maschsee und dem Geibelplatz. Mit prägnanten Alleecharakter ist die Straße eine gute Adresse für die anliegende Wohnfunktion, sie dient aber auch der Erschließung infrastrukturellen Einrichtungen, wie Schulen, Altenheim oder auch Gewerbe.
Der alte Baumbestand auf der gesamten Länge der Geibelstraße ist nicht nur prägend für das Erscheinungsbild der Straßenanlage, sondern übernimmt auch klimatische (Verschattung, Kühlung durch Verdunstung, Sauerstoffproduktion) und ökologische Funktionen. Im Straßenraum sind neben der Fahrbahn Flächen für den ruhenden Verkehr, aber auch vor allem komfortable, gut und sicher zu befahrene Radverkehrsanlagen als hochfrequentierte Radverkehrsachse sowie ausreichend breite Gehwege zu berücksichtigen.
Da die Geibelstraße nicht nur für den Stadtbezirk Südstadt, sondern auch über das Quartier hinaus eine übergeordnete Funktion als Straße des Vorbehaltsnetzes hinsichtlich Erschließung, aber auch aufgrund des sehr vitalen Baumbestandes mit teilweise sehr alten Exemplaren als funktionierende Allee aufweist, ist ein erhöhter Anspruch an die Überplanung der Verkehrsanlage zu stellen.


Anlass der Planung

Schon seit geraumer Zeit befindet sich die Geibelstraße auf gesamter Länge von ca. 1,4 km zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße im Bauprogramm der Landeshauptstadt Hannover. Der Gesamtzustand und insbesondere die Aufteilung der Verkehrsflächen mit überdimensionierten Fahrbahnbreiten und keiner dem Standard genügenden Radverkehrsanlage der Geibelstraße entsprechen im Querschnitt nicht den heutigen Anforderungen und Nutzungsansprüchen. Sowohl die Fahrbahn als auch die Nebenanlagen weisen in weiten Teilabschnitten erhebliche Schäden am Belag, teilweise hervorgerufen durch massive Wurzelaufbrüche, auf.


Planungsprozess und Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Rahmen eines dreistufigen Beteiligungsprozesses wurde die Planung sukzessive in Zusammenarbeit mit den Teilnehmenden aus Stadtgesellschaft, Interessenverbänden und Politik zu einer Zielvariante entwickelt.

In einem ersten Bürgerdialog mit ca. 400 Teilnehmenden als Präsenzveranstaltung wurden in Zielen und Rahmenbedingungen unterschiedliche Themenschwerpunkte erarbeitet, u.a. mit dem Erhalt des Baum- und Grünflächenbestandes, der Verringerung des Kraftfahrzeugverkehrs - hier insbesondere des Durchgangsverkehres und Verbreiterung der Radverkehrsanlagen.

Am folgenden zweiten Bürgerdialog in Präsenz nahmen ca. 160 Personen teil. Hier wurden drei verschiedene Planungsvarianten vorgestellt und anschließend von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen diskutiert und bewertet. Mehrheitlich wurde die Variante mit baulichen Radwegen im Seitenraum deutlich besser bewertet. Die Anordnung von PKW-Stellplätzen senkrecht zur Fahrbahn wurde gegenüber der Variante des Längsparkens priorisiert genannt. Die Planungen zur Aufpflasterung eines Großteils der Seitenstraßen wurde sehr begrüßt.
Der dritte Bürgerdialog wurde Corona bedingt als Onlineformat mit einer einmonatigen Bereitstellung der zwischenzeitlich auf Basis der vorlaufenden Bürgerdialoge weiter ausgearbeiteten Planunterlagen durchgeführt. Hierbei nutzten ca. 690 Personen die Möglichkeit sich zu informieren und knapp 80 Personen brachten Anregungen und Vorschläge zur vorgestellten Planung ein. Radverkehr und Parken waren dabei die priorisiert diskutierten Themenfelder. Alle Anregungen wurden folgend geprüft, bewertet und z. T. gegeneinander abgewogen.
Bei technischer Realisierungsmöglichkeit unter Berücksichtigung der gesetzten Zwangspunkte wurden die Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung in den weiteren Planungsprozess aufgenommen. Ein häufiger Kritikpunkt waren z.B. die geplanten Knickpoller zwischen Stellplätzen und Radweg, die als Gefahr für Radfahrende wahrgenommen wurden. Deshalb sieht die weiterführende Planung an dieser Stelle nun feste Poller vor. Auch weitere Abstellmöglichkeiten für Lastenräder wurden angeregt. Entsprechende Abstellelemente wurden in die Planung aufgenommen. Die Einmündungsbereiche der Seitenstraßen wurden dahingehend angepasst, dass zugunsten einer besseren Einsehbarkeit jeweils ein PKW-Stellplatz in Abstellflächen für Fahrräder genutzt werden soll.


2. Beschreibung des Vorhabens


Alleeartiger Stadtraum

Die Geibelstraße wird wesentlich durch die Allee mit vielen älteren und entsprechend entwickelten Bestandsbäumen in den Seitenräumen geprägt. Dem Erhalt des raumprägenden Baumbestandes wurde als wesentlicher Themenschwerpunkt aus dem Beteiligungsprozess große Aufmerksamkeit gewährt. Der Erhalt des Baumbestandes stellt aber auch besondere Anforderungen an die gewählten Bauweisen, denn er setzt voraus, dass auch die Wurzellagen der Bestandsbäume erhalten werden können. Da diese Wurzeln teilweise bereits an der Oberfläche der Grünflächen zu erkennen sind, müssen neue Befestigungen außerhalb der heutigen Grünbereiche und oberhalb der Wurzellagen gesetzt werden, was insgesamt auch eine Vergrößerung der versickerungsfähigen Baumscheiben und –beete ermöglicht. Es ist vorgesehen, die geplanten Pflasterbefestigungen am Rand direkt in Beton zu verlegen, um möglichst geringe Einbautiefen und eine hohe Flexibilität zu Gunsten der Wurzellagen zu ermöglichen.
Um eine bessere Versorgung mit Oberflächenwasser des bestehenden Grüns zu ermöglichen soll in den Stellplatzflächen ein Pflastermaterial verwendet werden, das z.B. durch die Verwendung von wasserdurchlässigen Betonsteinen eine teilweise Versickerung des darauf anfallenden Niederschlagswassers ermöglicht.


Kraftfahrzeugverkehr

Die Geibelstraße vom Rudolf-von-Bennigsen-Ufer bis zur Jordanstraße ist Bestandteil des Vorbehaltsnetzes der Landeshauptstadt Hannover und wird grundsätzlich auch weiterhin mit einer Beschilderung der Geschwindigkeit auf 50 Km/h ausgewiesen.
Im Bereich des Seniorenheims Margot-Engelke-Zentrum wurde im Bestand eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h aufgrund des sensiblen Abschnittes eingerichtet, die auch zukünftig erhalten bleibt. Geplant ist weiterhin eine Tempo-30-Begrenzung im Bereich des Stephansplatzes.



Der weniger verkehrsrelevante Abschnitt Jordanstraße bis Tiestestraße ist derzeit schon in die bestehende Tempo 30 Zone mit einbezogen. Die Planung sieht vor, den Abschnitt auch weiterhin als Bestandteil der Tempo-30-Zone zu belassen.
Die Standorte der Bäume im Straßenraum sind für den Entwurf der Verkehrsanlage und insbesondere die Aufteilung der Straßenquerschnitte maßgeblich.
Innerhalb diese Rahmens kann die Regelfahrbahnbreite in der Geibelstraße von 9,00m auf 6,00m reduziert werden. Dies ist auch die erforderliche Fahrgassenbreite, die beim Ein-/Ausparken in Senkrechtaufstellung benötigt wird. Lediglich im derzeit schon schmalen Abschnitt Alte Döhrener Straße bis Hildesheimer Straße und am Stephansplatz kann die Fahrbahnbreite auf 5,50m reduziert werden, da lediglich Stellplätze in Längsaufstellung angeboten werden können. Der Fahrbahnbereich am Stephansplatz wird zur Geschwindigkeitsreduzierung und Betonung des Platzcharakters ebenfalls lediglich 5,50m breit ausgebaut und zusätzlich aufgepflastert.


Radverkehr

Als ein breit und kontrovers diskutiertes Thema stellte sich erwartungsgemäß die Führung des Radverkehrs heraus. Die Auswertung des 2. Bürgerdialoges ergab, dass eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn für die Mehrheit der Teilnehmer*innen nicht gewünscht ist. Deshalb wurden baulich getrennte Radwege auf den Seitenanlagen eingeplant. Der Großteil der Radwege wird im Einrichtungsverkehr zu befahren sein und aufgrund der Baumstandorte einerseits und der Ansprüche an den Fußverkehr andererseits mit einer Regelbreite von 2,00m (Netto, plus Klinkerstreifen) ausgebaut. Lediglich einige Engstellen können nur mit einer Nettobreite von 1,60m ausgeführt werden. Es gibt nur zwei kurze Radwegabschnitte, die im Zweirichtungsverkehr freigegeben werden sollen und zur Ermöglichung des Begegnungsverkehrs eine Nettobreite von 2,40m erhalten. Zunächst der südliche Radweg zwischen An der Questenhorst bis Sallstraße und der nördliche Radweg zwischen Sallstraße und dem östlichen Geibelstraßenabschnitt. Hierdurch soll die Erreichbarkeit dieses Abschnittes erleichtert werden, da eine Radfahrerquerung auf der Südseite aufgrund der schwierigen Knotenpunktsgeometrie nicht realisiert werden kann. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder wurden in regelmäßigen Abständen in den Einmündungsbereichen vorgesehen.

Im Kreuzungsbereich Hildesheimer Straße sind wegen der Zugangsmöglichkeit zur U-Bahn und ggf. Umsteigemöglichkeiten auf die Stadtbahnverbindung aufgrund der zu erwartenden hohen Nachfrage besonders viele Fahrradbügel vorgesehen.


Stephansplatz / Marktplatz

Auch im Bereich des Stephansplatzes wurde an Hand der Nachfrage ein erhöhter Bedarf, auch für Lastenfahrräder im Zusammenhang mit dem Wochenmarkt gesehen. Leider lässt es die Organisation des Wochenmarktes mit der Vielzahl an Verkaufsständen nicht zu, den Radweg über den Stephansplatz während des Marktbetriebes am Freitag aufrecht zu halten. Deshalb müssen die Radfahrenden in dieser Zeit entweder absteigen und ihr Rad durch den Markt schieben oder auf die Fahrbahn ausweichen.
Der Bereich der Geibelstraße vor dem Stephansplatz wurde im Rahmen der Planung durch eine Aufpflasterung zwischen den einmündenden Straßen hervorgehoben und somit auch eine Verdeutlichung der besonderen städtebaulichen Bedeutung erzielt.




Fußverkehr

Die im Bestand zwischen 1,80 und 4,00m breiten Gehwege weisen zukünftig eine Regelbreite von 2,00m bis 2,50m auf, variieren wegen der im Bestand differierenden Verläufe der Grundstückseinfassungen aber häufig. Nur in besonders schmalen Bereichen sind reduzierte Breiten bis ca. 1,80m nicht vermeidbar.


Einmündungen

Die Einmündungen von untergeordneten Straßen erhalten eine Aufpflasterung, um die Bevorrechtigung des Fuß- und Radverkehres kenntlich zu machen, die Geschwindigkeiten im Fahrverkehr zu verringern und Geh- und Radwege höhengleich durchführen zu können.


Lichtsignaltechnik

Die lichtsignalgeregelten Knotenpunkte erhalten wie üblich keine Aufpflasterungen. Dies ist der Fall an den Knotenpunkten der Geibelstraße mit Rudolf-von-Bennigsen-Ufer, Alte Döhrener Straße (Fahrradstraße), Hildesheimer Straße und Sallstraße. Die Fußgängerlichtsignalanlage östlich des Stephansplatzes wird in der Lage den neuen Gegebenheiten angepasst.


Beleuchtung

Die Beleuchtung der Geibelstraße wurde geprüft und sollte weitgehend erhalten bleiben können. In einigen Abschnitten wird eine zusätzliche Gehwegbeleuchtung ergänzt.


Ruhender Verkehr

Das Thema Parken wurde in den Bürgerdialogen zuletzt sehr kontrovers diskutiert. Die Planung sieht 285 Pkw-Stellplätze überwiegend in Senkrechtaufstellung zwischen den bestehenden Bauminseln vor. Am Knotenpunkt Hildesheimer Straße sind 4 Stellplätze für Taxen in Längsaufstellung vorgesehen. Bei Bedarf könnte der östlichste davon auch als Carsharing-Parkplatz ausgewiesen werden. Zusätzlich werden 4 barrierefreie Stellplätze eingerichtet. Die Flächen zum Abstellen von Motorrädern im Bereich Tiestestraße werden weiterhin vorgehalten.


E-Ladesäulen / Bewohner*innenparkzonen

Bezüglich der Einrichtung von E-Ladestationen wurde enercity mit einbezogen, der Bedarf wird dort geprüft und in die Ausführungsplanung aufgenommen.

Für den Bereich zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Hildesheimer Straße wurde untersucht, ob hier Bewohner*innenparkzonen eingerichtet werden können. Das vorliegende Ergebnis sieht die Einrichtung der Bewohner*innenparkzonen GA, GB und GC vor, die die nördliche Seite der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Hildesheimer Straße beinhaltet. Ein politischer Beschluss der entsprechenden Drucksache 15-0572/2021 steht noch aus. Weitere Untersuchungen zu möglichen Bewohner*innenparkzonen, südliche Seite der Geibelstraße und Seite östlich der Hildesheimer Straße, sind aktuell in Planung.
Bei der gesamten Planung wurden die Vorgaben zur Barrierefreiheit beachtet und eingearbeitet.
Die Planung ist in der Anlage 1 dargestellt.
Der geplante Straßenabschnitt erstreckt sich über eine Länge von ca. 1,4km.

3. UVP

Im Planungsraum befinden sich 240 Bäume, von denen 236 erhalten werden sollen. Bei 4 Bäumen am Sallplatz ist dies nicht möglich, da sie die geplanten Radverkehrsführungen bzw. die Schaffung von barrierefreien Aufstellflächen an der Lichtsignalanlage verhindern würden. Ein weiterer Baum am Rande des Planungsbereiches zerstört bereits im Bestand die Randeinfassungen und ist aufgrund seiner gefährdenden Standsicherheit nicht zu halten. Kompensiert wird dies durch die Neupflanzung von 2 Bäumen im Bereich Sallplatz und 3 Bäumen in der Nähe des Stephansplatzes.


4. Bauzeit / Bauablauf

Die Umgestaltung der Geibelstraße wird in mehreren Abschnitten durchgeführt. Erste vorbereitende Leitungsbauarbeiten sind in der zweiten Jahreshälfte 2022 vorgesehen.
Im Anschluss hieran sollen die Straßenbauarbeiten voraussichtlich ab 2023 erfolgen. Die Bauarbeiten werden unter Sperrung für den Individualverkehr durchgeführt. Sowohl die Leitungsbauarbeiten als auch die Straßenbauarbeiten sind auf die verkehrlichen Auswirkungen, die die Baumaßnahme „B3 Südschnellweg“ ggf. mit sich bringt, abgestimmt. Hier kann es zu Verschiebungen kommen.
66.22 
Hannover / 03.02.2022