Drucksache Nr. 0684/2022:

Umsetzung des Kunststoffrasenplatzprogramms – 2. Bewerbungsrunde

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Sportausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0684/2022
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt


Umsetzung des Kunststoffrasenplatzprogramms – 2. Bewerbungsrunde

Antrag,


zu beschließen im Rahmen des Kunststoffrasenplatzprogramms auf Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Ergebnisses der Nutzwertanalyse auf den Sportanlagen des TuS Kleefeld von 1888/1945 e.V., des SV Sportfreunde Anderten von 1922 e.V. und des OSV Hannover von 1923 e. V. je einen Kunststoffrasenplatz zu errichten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die drei Kunststoffrasenplätze können von allen Geschlechtern gleichermaßen genutzt werden.

Kostentabelle


Im Investitionshaushalt sind für die 2. Bewerbungsrunde im Doppelhaushalt 2021/22 insgesamt 1,7 Mio. € veranschlagt sowie in der Finanzplanung für das Jahr 2023 weitere 1,5 Mio. € vorgesehen. Die tatsächlich für die drei Projekte anfallenden Kosten können erst im Rahmen von Baudrucksachen nach Abschluss der Planung dargestellt werden. Die tatsächliche Umsetzung der einzelnen Projekte erfolgt im Rahmen der verfügbaren Investitionsmittel des TH 52.

Begründung des Antrages


In dem vom Rat beschlossenen Kunststoffrasenplatzprogramm (vgl. Drucksachen Nr. 0586/2018, Nr. 1166/2018 und Nr. 1269/2020) ist festgelegt worden, dass für die Vergabe der Plätze jeweils ein Bewerbungsverfahren stattfinden soll. Die Verwaltung hat im Oktober 2020 alle Sportvereine in Hannover, bis auf die Vereine, die sich bereits in der 1. Runde erfolgreich um einen Kunststoffrasenplatz beworben haben, aufgefordert, sich um den Bau eines Kunststoffrasenplatzes zu bewerben.


Dazu wurde der Bewerbungsbogen an die vom Rat beschlossenen optimierten Entscheidungskriterien angepasst (vgl. Drucksache Nr. 1269/2020). Alle vom Rat beschlossenen Entscheidungskriterien wurden bei den Sportvereinen abgefragt. Die einzelnen Kriterien sind in der Anlage 2 der Vollständigkeit halber nochmals dargestellt.

Insgesamt sind 16 Bewerbungen um den Bau eines Kunststoffrasenplatzes innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangen.
Im Rahmen einer Nutzwertanalyse wurden von der Verwaltung die 16 Bewerbungen unter Berücksichtigung der Matrix und der Gewichtung der einzelnen Kriterien ausgewertet. Diese Auswertung hat ergeben, dass auf folgenden Sportanlagen der Bau eines Kunststoffrasenplatzes durchgeführt wird:
1. TuS Kleefeld e. V., in Kooperation mit der SG Blaues Wunder e. V. auf der Sportanlage in der Kleestraße
2. SV SF Anderten von 1922 e. V. auf der Sportanlage am Eisteichweg
3. OSV Hannover von 1923 e. V. auf der Sportanlage in der Carl-Loges-Straße

Das detaillierte Ergebnis der Nutzwertanalyse ist als Anlage 1 beigefügt.

Der Rat hatte im Jahr 2013 das Wohnkonzept 2025 (Drucksache Nr. 0840/2013) beschlossen, das auch eine Wohnbauflächeninitiative beinhaltet. Von den Planungen im Zuge der Wohnbauflächeninitiative (Wohnvorschaufläche) ist auch die Sportanlage des TuS Kleefeld betroffen, die ggf. einen anderen Zuschnitt erhalten müsste. In umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungsgesprächen wurde letztlich vereinbart, dass der künftige Standort des Kunststoffrasenspielfeldes auf der Sportanlage des TuS Kleefeld bis auf Weiteres bestehen bleiben kann.


Weiteres Vorgehen:

Nach Beschluss dieser Drucksache wird die Verwaltung mit der Planung der drei Kunststoffrasenplätze im Rahmen der personellen Kapazitäten der zuständigen Fachverwaltung beginnen. Sobald die Planungen abgeschlossen sind, werden die Einzelprojekte im Rahmen von weiteren Beschlussdrucksachen den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt, insofern Mittel zur Umsetzung im Investitionshaushalt zur Verfügung stehen.
52 
Hannover / 03.03.2022