Drucksache Nr. 0678/2023:
Gymnasium Herschelschule, Umsetzung G9 und Brandschutz

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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0678/2023
3
 

Gymnasium Herschelschule, Umsetzung G9 und Brandschutz

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO für die Umsetzung G9 und Brandschutz des Gymnasiums Herschelschule in Höhe von insgesamt
68,2 Mio.

sowie

2. dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aus der Baumaßnahme und deren finanziellen Auswirkungen ergibt sich keine spezifische Gender-Betroffenheit.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Baumaßnahmen haben negative Auswirkungen wegen der Versiegelung durch den zusätzlichen Neubau und die temporäre Versiegelung durch das Provisorium.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19, 40 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 21701557
GY Herschelschule G9
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 68.200.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 350.000,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -68.550.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 19, 40 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118
Produkt 21702
Gebäudemanagement
Gymnasien
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 1.768.400,00 €
Abschreibungen 1.399.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 1.028.300,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -4.195.700,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -4.195.700,00 €
Anmerkung:
Es entstehen Einrichtungskosten sowie Transport- und Entsorgungskosten in Höhe von insgesamt 1.300.000 € (350.000 € aus Teilfinanzhaushalt 40 und 950.000 € aus dem
Teilergebnishaushalt 40 (bei Sach- und Dienstleistung ausgewiesen).

Die Einrichtungs-, Entsorgungs- und Transportkosten sind nachrichtlich in der Kostentabelle enthalten, jedoch nicht Bestandteil dieser Beschlussvorlage.

Sach- u. Dienstleistungen
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) 1,2 % von 68.200.000 € = 818.400 €

Beschaffung der nichtinvestiven Einrichtungsgegenstände, Transport- und Entsorgungskosten (einmalig) = 950.000 €

Abschreibungen
2% von 68.200.000 € = 1.364.000 € sowie 10% von 350.000 € = 35.000 €

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 68.200.000 € = 1.023.000 € sowie Einrichtungskosten 350.000 € = 5.300 €

Die jährlich zusätzlich anfallenden Aufwendungen in Höhe von € 3.245.700 (950.000 € werden nur einmalig benötigt) führen durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte zu erhöhten Aufwendungen im Teilhaushalt 40, Produkt 21702 Gymnasien.




Finanzierung
Die Deckung erfolgt im Teilhaushalt 19, wobei die Finanzierungsplanung aktuell über den Zeitraum der MifriFi (2027) hinaus liegt. Die Abrechnung erfolgt zurzeit unter der B.PSP B.191800046, Profitcenter 21701557. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 ist geplant, die Kosten für das Holzmodul unter einer eigenständigen B.PSP zu führen, um so die Kostenentwicklungen zwischen Holzmodul und den weiteren Baumaßnahmen besser separieren zu können.

Begründung des Antrages

Schulentwicklung:
Das Gymnasium Herschelschule ist eine 4-zügige Schule im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide und wird als teilgebundene Ganztagsschule geführt. Im Schuljahr 2022/23 wurde sie laut Schulstatistik von insgesamt 881 Schüler*innen - inklusive der Doppelzählung von Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung – besucht. Aufgrund der anhaltend hohen Schulplatzbedarfe im Bereich der weiterführenden Schulen wird das Gymnasium Herschelschule dauerhaft zur Bedarfsdeckung benötigt

Allgemeines
Die Schulanlage in Vahrenheide wurde 1965/1966 gebaut und steht unter Denkmalschutz. Eine Teilsanierung (Schadstoffe und Fotovoltaik) erfolgte 2001. Im Weiteren wurde ein Mensagebäude ergänzt.
Die hier vorgelegte Baumaßnahme ist notwendig, weil durch die Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Schuljahren an den Gymnasien (G9) zusätzliche schulische Nutzflächen erforderlich sind und weil durch neue, umfangreichere gesetzliche Brandschutzstandards bauliche Anpassungen notwendig sind. Des Weiteren sollen zusätzliche Anforderungen an die Barrierefreiheit und Inklusion umgesetzt werden.
Die Sanierungsmaßnahmen umfassen einen Großteil der Bestandsflächen.

Die Planung erfüllt die quantitativen und qualitativen Anforderungen auf wirtschaftliche Weise.

Der Schulbetrieb wird durch die Auslagerung durchgehend aufrechterhalten.
Hinweis: Durch die anhaltende hohe Inflation bestehen nicht unerhebliche Kostenrisiken.

Maßnahmenbeschreibung
Im ersten Schritt werden Ausweichflächen in einem 3-geschossigen Provisoriumsgebäude geschaffen, um im Bestandsgebäude abschnittsweise Baufreiheit herzustellen. Zwischen Bestandsbau und Provisorium wird eine Zuwegung sowie zum Provisorium gehörige Außenanlagen hergestellt.
Das Provisoriumsgebäude umfasst im wesentlichen folgende Flächen:
- Allgemeine Unterrichtsräume
- Fachunterrichtsräume
- Bibliothek
- Lehrkräftezimmer
- Verwaltung
Als bautechnisch vollwertige Holzmodulkonstruktion mit Holzfassade kann das Provisoriumsgebäude für weitere anstehende Baumaßnahmen mindestens 2 Mal umgesetzt und dauerhaft weiterverwendet werden.

Im zweiten Schritt werden nach Bezug des Provisoriums gleichzeitig der Neubau als auch abschnittsweise die Sanierungen im Bestandsbau durchgeführt.




Der 3-geschossige Neubau umfasst im wesentlichen folgende Flächen:
- Fachunterrichtsräume Musik
- Allgemeine Unterrichtsräume

Die Sanierungsmaßnahmen im Bestandsbau umfassen insbesondere:
- Haupttrakt:
o Lehrkräftezimmer als eingeschossiger Erweiterungsneubau
o Einbau einer Aufzugsanlage
o Sanierung der WC-Anlagen
o weitere Brandschutzmaßnahmen
- in den sog. 3 „Sternen“: Erweiterung um allgemeine Unterrichtsräume, Differenzierungsräume und Brandschutzmaßnahmen

Nach Abschluss des Neubaus und der abschnittsweisen Bestandssanierung werden die Flächen im Provisorium geräumt und das Provisorium abgebaut und umgesetzt.

Weitere Einzelheiten der geplanten baulichen Maßnahmen können den Anlagen 1 bis 3 entnommen werden.

Barrierefreiheit:
Das Provisorium und der Neubau werden komplett barrierefrei hergestellt. Im Bestandsgebäude werden Maßnahmen zur weitestgehenden Barrierefreiheit hergestellt. Die Planung wurde mit der Beauftragten der Landeshauptstadt Hannover für Menschen mit Behinderung abgestimmt.

Terminplanung
Die Übergabe des Neubaus ist rd. 3 Jahre nach Beschluss der DS geplant.
Die Übergabe des sanierten Bestandsbaus ist rd. 5,5 Jahre nach Beschluss der DS geplant.
Der Abschluss der gesamten Baumaßnahmen ist rd. 6 Jahre nach Beschluss der DS geplant.

Terminplanung Stand 02.2023:
1. Vorbereitende Maßnahmen (Leitungsverlegung, Aufstellung Mobile Raumeinheiten zur zwischenzeitlichen Auslagerung): Ende 2023 bis Sommerferien 2025
2. G9-Neubau: Sommer 2024 bis Sommer 2026
3. G9 und Brandschutzmaßnahmen im Bestand (Erster Bauabschnitt): Sommer 2025 bis Anfang 2027
4. G9 und Brandschutzmaßnahmen im Bestand (Zweiter Bauabschnitt): Anfang 2027 bis Sommerferien 2028
19 .2
Hannover / 08.03.2023